Verbeamtung aus Beschäftigtenverhältnis

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flip
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Verbeamtung aus Beschäftigtenverhältnis

Beitrag von flip »

Hallo Zusammen,

die Google Suche bringt mich nicht weiter. Die OFD hilft mir auch nicht wirklich. Vielleicht kann mir hier jemand helfen Licht ins Dunkle zu bringen.

Ich bin als Beschäftigter im ö.D. tätig. Mein Dienstherr bietet mir jetzt die Möglichkeit meine Stelle in ein Beamtenverhältnis geh. Dienst umzuwandeln. "Alle" sagen mir jedoch folgendes: Das musst du dir genau durch rechnen, ob sich das noch lohnt. (Ich bin 33 Jahre). Wie genau rechne ich mir das durch?? Es geht hier ja um die Versorgung im Alter. Die OFD will mir so pro forma keine Auskunft geben.

2. Frage

Wer kann mir sagen, welche Stufe ich bekommen würde? Ich übe diese Stelle seit 2 Jahren aus. Davor war ich 5 Jahre gleichwertig in einem anderen Bereich im ö.D. tätig- sprich E 10. Wie verhält es sich mit der Probezeit?

Vielen Dank für Ihre/Eure Mühe.
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Baumschubser
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Re: Verbeamtung aus Beschäftigtenverhältnis

Beitrag von Baumschubser »

http://www.beamtenversorgung.nrw.de/

Über diese Seite kann man sich seine Pension zumindest Pi x Daumen ausrechnen. Wenn du jetzt mit 33 verbeamtet wirst und wir mal annehmen, dass du bis 67 durchältst, kommst du auf 34 Dienstjahre plus ggf. Vordienstzeiten, wie Bundeswehr. Nach meiner Auffassung rechnet sich das durchaus noch.

Über deine Einstufung muss dir dein Dienstherr aber schon eine Auskunft erteilen. Es sollte schon klar sein, mit welcher Besoldungsstufe du anfängst und auch mit welcher Erfahrungsstufe.
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Baumschubser
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Re: Verbeamtung aus Beschäftigtenverhältnis

Beitrag von Baumschubser »

Das würde aber bedeuten, dass man für diese Jahre parallel Rentenbeiträge gezahlt hätte wie auch Pensionsjahre gesammelt und aus beidem mal was bekommen würde. Ist zwar nur eine Gefühlssache, aber so richtig vorstellen kann ich mir das nicht.
Torquemada
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Re: Verbeamtung aus Beschäftigtenverhältnis

Beitrag von Torquemada »

Baumschubser hat geschrieben:Das würde aber bedeuten, dass man für diese Jahre parallel Rentenbeiträge gezahlt hätte wie auch Pensionsjahre gesammelt und aus beidem mal was bekommen würde. Ist zwar nur eine Gefühlssache, aber so richtig vorstellen kann ich mir das nicht.

Eigentlich ist es einfach. Zeiten im Angestellten- oder Arbeiterverhältnis, die Voraussetzung für eine spätere Übernahme als Beamter sind, werden bei der Beamtenversorgung auf Antrag anerkannt.
Beispiel ist bei der Telekom die bis 1990 durchgeführte "Ausbildung für den BF-Dienst", die eigentlich keine war und auch keinen Abschluß von der IHK brachte. Die im Angestelltenverhältnis absolvierte Zeit mit den temporären Lehrgänge wird zur Gänze auf die Zeiten für die Beamtenversorgung angerechnet, soweit sie ab Vollendung des 17.Lebensjahres anfiel.
Kommt dann mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eine Altersrente hinzu, so muss diese beantragt werden und wird gegebenenfalls auf die Pension angerechnet.
Zu Details hatte Bundesfreiwild hier umfangreich gepostet. Obergrenze 71,75 Prozent des letzten Brutto....etc.
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