Nebentätigkeit als Gesellschafter

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
hebandy
Beiträge: 2
Registriert: 27. Mai 2014, 08:43
Behörde:

Nebentätigkeit als Gesellschafter

Beitrag von hebandy »

Hallo,

ich bin Landesbeamter in NRW. Nun möchte ich mit eine Freund aus Luxemburg eine Firma gründen(GmbH). Der Firmensitz wird in Luxemburg sein.

Geschäftsführer wird mein Freund und ich wollte Gesellschafter werden.

Meine Dienstzeit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Ich bin lediglich in beratender Tätigkeit unterwegs.

Jetzt meine Fragen:

Ist das als Beamter in NRW zulässig?
Muss ich das als Nebentätigkeit angeben?

Vielen Dank schon mal.
Benutzeravatar
Bundesfreiwild
Beiträge: 1946
Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
Behörde:
Kontaktdaten:

Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter

Beitrag von Bundesfreiwild »

Ganz einfach:
Grundsätzlich muss JEDE Nebentätigkeit eines Beamten genehmigt UND das daraus resultierende Einkommen angezeigt werden.
Eine Nebentätigkeit im eigenen Unternehmen, mit Beratertätigkeit (die doch einen wahrscheinlich erheblichen zeitlichen Aufwand in der Beamtenfreizeit erfordert), dürfte doch nicht so unerheblich sein, dass es den Dienstherrn nicht interessieren würde.
hebandy
Beiträge: 2
Registriert: 27. Mai 2014, 08:43
Behörde:

Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter

Beitrag von hebandy »

Na ja, ich investiere mein Geld in diese Firma. Meine Beratertätigkeit wird ca. 6-8 Stunden die Woche sein.

Ist ja die Frage ob dies eine Nebentätigkeit darstellt!

Natürlich werde ich für die Beratungstätigkeit entlohnt.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter

Beitrag von Steinbock »

Es scheint sich sehr viel im öffentlichen Dienst geändert zu haben.

Als ich dort noch tätig war, konnte ein Beamter noch selbst in den entsprechenden Gesetzen die entsprechenden §§ finden und verstand sie auch.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=1&sg=0

Gruß vom Steinbock!
Benutzeravatar
MK70
Beiträge: 107
Registriert: 19. Nov 2013, 13:41
Behörde: Stadt Düsseldorf - Versorgungsamt
Wohnort: Gellep-Stratum
Geschlecht:

Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter

Beitrag von MK70 »

hebandy hat geschrieben:Meine Beratertätigkeit wird ca. 6-8 Stunden die Woche sein.
Das wird wohl eh das max. sein, was Du an Zeit vom Dienstherren genehmigt bekommst 8)
VG MK 8-)
Antworten