Hallo,
ich bin Landesbeamter in NRW. Nun möchte ich mit eine Freund aus Luxemburg eine Firma gründen(GmbH). Der Firmensitz wird in Luxemburg sein.
Geschäftsführer wird mein Freund und ich wollte Gesellschafter werden.
Meine Dienstzeit wird dadurch nicht beeinträchtigt. Ich bin lediglich in beratender Tätigkeit unterwegs.
Jetzt meine Fragen:
Ist das als Beamter in NRW zulässig?
Muss ich das als Nebentätigkeit angeben?
Vielen Dank schon mal.
Nebentätigkeit als Gesellschafter
Moderator: Moderatoren
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter
Ganz einfach:
Grundsätzlich muss JEDE Nebentätigkeit eines Beamten genehmigt UND das daraus resultierende Einkommen angezeigt werden.
Eine Nebentätigkeit im eigenen Unternehmen, mit Beratertätigkeit (die doch einen wahrscheinlich erheblichen zeitlichen Aufwand in der Beamtenfreizeit erfordert), dürfte doch nicht so unerheblich sein, dass es den Dienstherrn nicht interessieren würde.
Grundsätzlich muss JEDE Nebentätigkeit eines Beamten genehmigt UND das daraus resultierende Einkommen angezeigt werden.
Eine Nebentätigkeit im eigenen Unternehmen, mit Beratertätigkeit (die doch einen wahrscheinlich erheblichen zeitlichen Aufwand in der Beamtenfreizeit erfordert), dürfte doch nicht so unerheblich sein, dass es den Dienstherrn nicht interessieren würde.
Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter
Na ja, ich investiere mein Geld in diese Firma. Meine Beratertätigkeit wird ca. 6-8 Stunden die Woche sein.
Ist ja die Frage ob dies eine Nebentätigkeit darstellt!
Natürlich werde ich für die Beratungstätigkeit entlohnt.
Ist ja die Frage ob dies eine Nebentätigkeit darstellt!
Natürlich werde ich für die Beratungstätigkeit entlohnt.
Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter
Es scheint sich sehr viel im öffentlichen Dienst geändert zu haben.
Als ich dort noch tätig war, konnte ein Beamter noch selbst in den entsprechenden Gesetzen die entsprechenden §§ finden und verstand sie auch.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=1&sg=0
Gruß vom Steinbock!
Als ich dort noch tätig war, konnte ein Beamter noch selbst in den entsprechenden Gesetzen die entsprechenden §§ finden und verstand sie auch.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_tex ... enu=1&sg=0
Gruß vom Steinbock!
- MK70
- Beiträge: 107
- Registriert: 19. Nov 2013, 13:41
- Behörde: Stadt Düsseldorf - Versorgungsamt
- Wohnort: Gellep-Stratum
- Geschlecht:
Re: Nebentätigkeit als Gesellschafter
Das wird wohl eh das max. sein, was Du an Zeit vom Dienstherren genehmigt bekommst 8)hebandy hat geschrieben:Meine Beratertätigkeit wird ca. 6-8 Stunden die Woche sein.
VG MK 
