Hallo,
ich habe für einen Umzug vom Ausland nach Deutschland bereits eine WBR-Zusage und auch schon entsprechende Flüge gebucht. Jetzt habe ich vorab schon eine Wohnung gefunden, für die ich allerdings bereits vor der WBR den Vertrag unterschreiben müsste. Lässt sich die WBR-Zusage in eine UAR-Zusage umwandeln? Die Vorbereitungsreise würde ich nämlich zwecks Einrichtung der Wohnung etc. trotzdem gerne machen...falls das nicht geht, würde ich den Vermieter lieber auf eine spätere Vertragsunterzeichung versuchen zu vertrösten.
Danke für Hinweise!
quebec0102
Umwandlung WBR in UAR?
Moderator: Moderatoren
Re: Umwandlung WBR in UAR?
Was ist denn eine WBR bzw. UBR.
und was hat das ganze überhaupt mit Beamtenrecht zu tun ?
und was hat das ganze überhaupt mit Beamtenrecht zu tun ?
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Re: Umwandlung WBR in UAR?
Hallo,
also WBR ist: WohnungsBesichtigungsReisen
UBR ist: UmzugsAbwicklungsReisen
Nach meinem (Halb)-Rechtswissen kannst du einen Miet-Vertrag auch vor einer Besichtigung unterschreiben und dann im Nachgang die Wohnung besichtigen...
Somit sollten die Kosten für die Wohnungsbesichtigung (WBR) erstattungsfähig sein...
Ratsam ist es immer, die Regelungen für solche Auslandsumzugskosten zu lesen bzw. die Merkblätter dazu - ich sehe hier kein Grund, warum die WBR nicht beantragt und erstattet werden sollen, obwohl der Mietvertrag bereits unterzeichnet ist...
Für die Abwicklung und Abschluss des Umzuges (Wohnungsauflösung usw.) können dann meiner Meinung nach die Kosten nach den Vorgaben der UAR beantragt werden...
also WBR ist: WohnungsBesichtigungsReisen
UBR ist: UmzugsAbwicklungsReisen
Nach meinem (Halb)-Rechtswissen kannst du einen Miet-Vertrag auch vor einer Besichtigung unterschreiben und dann im Nachgang die Wohnung besichtigen...
Somit sollten die Kosten für die Wohnungsbesichtigung (WBR) erstattungsfähig sein...
Ratsam ist es immer, die Regelungen für solche Auslandsumzugskosten zu lesen bzw. die Merkblätter dazu - ich sehe hier kein Grund, warum die WBR nicht beantragt und erstattet werden sollen, obwohl der Mietvertrag bereits unterzeichnet ist...
Für die Abwicklung und Abschluss des Umzuges (Wohnungsauflösung usw.) können dann meiner Meinung nach die Kosten nach den Vorgaben der UAR beantragt werden...