Hallo zusammen
nun ist es amtlich, werde demnächst in den Ruhestand aus Krankheitsgründen versetzt.
Meine Frage deshalb
mit welchen Pensionsansprüchen kann ich grob rechnen, vielleicht kennt sich jemand damit besser aus als ich
56 Jahre, A9, 40 Jahre dabei, ledig
danke vorab
Dienstunfähigkeit
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Re: Dienstunfähigkeit
Danke. Nochmal schreibe ich meine Hinweise nicht mehr hier rein.dibedupp hat geschrieben:http://www.beamtentalk.de/pensionsanspr ... t5765.html
Das hast du hier schon mal gefragt und auch eine Antwort erhalten.
Re: Dienstunfähigkeit
Hallo Jürgen, als A9er rechne mal mit 1700,- Euro Netto !
Viele Grüße
Walkuere
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Re: Dienstunfähigkeit
Vielleicht war das "Danke für die tollen Erläuterungen" ironisch gemeint.
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Re: Dienstunfähigkeit
Also...wenn er mit den einfachen Erläuterungen und der Steuerberechnung nichts anfangen, ist ihm auch nicht zu helfen.etienne hat geschrieben:Vielleicht war das "Danke für die tollen Erläuterungen" ironisch gemeint.
Drei Schritte mit dem Taschenrechner muss man einem Beamten A9 zutrauen.
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Re: Dienstunfähigkeit
Hallo JuergenNbg,
wenn du tatsächlich in den Vorruhestand gehst, dann hast du ein Recht auf eine (unverbindliche) Pensionsberechnung - diese einfach bei deinem Personalbereich anfordern.
Dann musst du noch den Krankenkassenbeitrag und deinen individuellen Steuersatz (LSt-Klasse, Kinder, verheiratet, K-Steuer, Soli usw.) ermitteln und dann solltest du eine sehr genaue Berechnung deiner Pension haben, die auf der Grundlage der (unverbindlichen) Pensionsberechnung einfach und schnell durchgeführt werden kann...
Das ist alles keine Hexerei und die vorläufige Berechnung ist i. d. R. dann auch mit der letztendlich verbindlichen Pensionszahlung fast identisch...!!!
wenn du tatsächlich in den Vorruhestand gehst, dann hast du ein Recht auf eine (unverbindliche) Pensionsberechnung - diese einfach bei deinem Personalbereich anfordern.
Dann musst du noch den Krankenkassenbeitrag und deinen individuellen Steuersatz (LSt-Klasse, Kinder, verheiratet, K-Steuer, Soli usw.) ermitteln und dann solltest du eine sehr genaue Berechnung deiner Pension haben, die auf der Grundlage der (unverbindlichen) Pensionsberechnung einfach und schnell durchgeführt werden kann...
Das ist alles keine Hexerei und die vorläufige Berechnung ist i. d. R. dann auch mit der letztendlich verbindlichen Pensionszahlung fast identisch...!!!