Hallo,
ich habe hier zwar schon etwas zum DemografieTV gelesen, aber nach dem was ich jetzt mit der DBJobservice erlebe
ist das Thema noch nicht genug hochgekocht. Und irgendwie still ist es hier zu dem Thema.
Könnte sehr viel schreiben, möchte es aber kurz fassen.
Randbedingung: Besoldungsgruppe A11 schon extrem lange bei DBJobservice.
Jetzt seit Januar will man mich unbedingt in ein Beschäftigungsprojekt "Postsortierung" drücken. Angeblich zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit. Absicht ist ein zeitlich unbegrenzter Einsatz. Und zwar laut Schreiben solange, bis ich einen amtsangemessenen Regelarbeitsplatz gefunden habe.
Ich soll angeblich dieser Weisung Folge leisten müssen. Meine Erwiderungsschreiben hierzu sollen angeblich ans BEV weitergeleitet worden sein.
Zusätzlich versucht man mich mit verschiedensten an den Haaren herbeigezogen Rechtsverstößen etc. weichzukochen.
Das BEV soll angeblich diesem Verfahren zugestimmt haben.
Ich hatte einen Anwalt zwischenzeitlich, aber der hat soviel und so kapitale (finanzertragsmäßig) Verfahren laufen, das er mich hängen läßt. Ein weiterer Anwalt ist schon kontaktiert.
Zusätzlich teilte mir mein/e Referent/in in einer Mail folgendes mit:
Als Beamter sind sie verpflichtet auch bei einer andauernden Dienstunfähig (Krankschreibung) dienstliche Termine wahrzunehmen.
Vielleicht hat diese/r Referent/in ja hier wiedererkennungswert für sich.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was sagt ihr zu diesem Quatsch?
DemografieTV
Moderator: Moderatoren
Re: DemografieTV
Hallo Resteverwertung,
schon mal was von Rückenschmerzen oder Augenbrennen gehört?
Langes Sitzen vorm PC ist sehr ungesund.
Und überhaupt ich kenne seit Jahren diesen Verein. Ich ziehe eh mein Ding durch.
Und, Du bist bestimmt nicht mehr der Jüngste.
Also hingehen, Rücken kriegen und die Sache ist erledigt. Du hast einen guten Willen gezeigt und das wars.
Und wer krank ist ist krank. Basta
schon mal was von Rückenschmerzen oder Augenbrennen gehört?
Langes Sitzen vorm PC ist sehr ungesund.
Und überhaupt ich kenne seit Jahren diesen Verein. Ich ziehe eh mein Ding durch.
Und, Du bist bestimmt nicht mehr der Jüngste.
Also hingehen, Rücken kriegen und die Sache ist erledigt. Du hast einen guten Willen gezeigt und das wars.
Und wer krank ist ist krank. Basta
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Re: DemografieTV
Hi,
ja, so kann man es machen.
Jedoch:
Zur Zeit liegt mir nur ein Schreiben der DBJobservice vor, daß das BEV dem Verfahren zugestimmt hat. Aber...ist das die ganze Wahrheit?
Hat das BEV nicht vielleicht intern genauer ausgeführt, das die bestehenden beamtenrechtlichen Bestimmungen nicht verletzt werden dürfen.
Als da wären ...."unterwertige Beschäftigung"?
Es kann doch nicht sein, das eine unterwertige Beschäftigung angeordnet wird und noch dazu unbegrenzt und so lange bis man einen angemessenen
Regelarbeitsplatz findet, den es in meinem Fach sowieso nicht mehr gibt.
Das ist salopp gesagt Sklaverei.
Dann könnte man ja auch anordnen: "Es gibt für Sie keinen Regelarbeitsplatz mehr. Also geh jetzt solange Müll sammeln bis du tot umfällst"
Habt Ihr Rechtseinschätzungen? Evtl. schon Gerichtsverfahren diesbezüglich durchgeführt?
Ich selbst habe eine Rechtseinschätzung siehe oben. Hoffe nur dazu was von euch zu hören.
ja, so kann man es machen.
Jedoch:
Zur Zeit liegt mir nur ein Schreiben der DBJobservice vor, daß das BEV dem Verfahren zugestimmt hat. Aber...ist das die ganze Wahrheit?
Hat das BEV nicht vielleicht intern genauer ausgeführt, das die bestehenden beamtenrechtlichen Bestimmungen nicht verletzt werden dürfen.
Als da wären ...."unterwertige Beschäftigung"?
Es kann doch nicht sein, das eine unterwertige Beschäftigung angeordnet wird und noch dazu unbegrenzt und so lange bis man einen angemessenen
Regelarbeitsplatz findet, den es in meinem Fach sowieso nicht mehr gibt.
Das ist salopp gesagt Sklaverei.
Dann könnte man ja auch anordnen: "Es gibt für Sie keinen Regelarbeitsplatz mehr. Also geh jetzt solange Müll sammeln bis du tot umfällst"
Habt Ihr Rechtseinschätzungen? Evtl. schon Gerichtsverfahren diesbezüglich durchgeführt?
Ich selbst habe eine Rechtseinschätzung siehe oben. Hoffe nur dazu was von euch zu hören.
Re: DemografieTV
schon mal gezielt beim BEV oder EBA nach freien Stellen gefragt. (Abordnung auf Zeit?)
Unterbringung eines Beamten im gD. Wenn Bonn nicht soweit weg ist.
Unterwertig Beschäftigung ist machbar weil eben keine Regelarbeitsplätze für euch im gD da sind.
Und das BEV stimmt allem zu. Damit haben sie ihre Pflicht getan.
Unterbringung eines Beamten im gD. Wenn Bonn nicht soweit weg ist.
Unterwertig Beschäftigung ist machbar weil eben keine Regelarbeitsplätze für euch im gD da sind.
Und das BEV stimmt allem zu. Damit haben sie ihre Pflicht getan.
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Re: DemografieTV
Also zuerst einmal was mich ärgert: Die hier gewählte Themenübersicht "DemografieTV" hätte vielleicht gleich und in Zukunft mal um die Suchzeile "DB" oder "Bahn" ergänzt werden sollen. Dann finden es auch andere Bahner, die zu diesem Thema was suchen? Am besten wäre hier im Forum mal ein eigener Thread zu "Bahnbeamte"
Zum Thema:
M. E. gilt eine "Unterwertig Beschäftigung" nur streng zeitlich befristet!! Im Umkehrschluss dann einfach auf eine "amtsangemessene Beschäftigung" dringen!!
Und was ist wenn du mal nochmals befördert werden möchtest (kenne die pers. Verhältnisse nicht). Ist das auf einer "unterwertigen Beschäftigung" überhaupt möglich? Also erst wird einem der Apl geraubt und dann noch der Beförderungsweg.
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... tigung.htm
Desweiteren sollte man sich das Schreiben des BEV mal vorlegen lassen, bzw. dort nachfragen. M. E. hat man ein Recht darauf, von seinem eigentlichen Arbeitgeber (BEV) ein solches Schreiben einzusehen.
Vielleicht deutet der MA bei DB Jobcenter das Schreiben auch falsch. Kann ja mal passieren.....
Zum Thema:
M. E. gilt eine "Unterwertig Beschäftigung" nur streng zeitlich befristet!! Im Umkehrschluss dann einfach auf eine "amtsangemessene Beschäftigung" dringen!!
Und was ist wenn du mal nochmals befördert werden möchtest (kenne die pers. Verhältnisse nicht). Ist das auf einer "unterwertigen Beschäftigung" überhaupt möglich? Also erst wird einem der Apl geraubt und dann noch der Beförderungsweg.
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... tigung.htm
Desweiteren sollte man sich das Schreiben des BEV mal vorlegen lassen, bzw. dort nachfragen. M. E. hat man ein Recht darauf, von seinem eigentlichen Arbeitgeber (BEV) ein solches Schreiben einzusehen.
Vielleicht deutet der MA bei DB Jobcenter das Schreiben auch falsch. Kann ja mal passieren.....
- Bundesfreiwild
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Re: DemografieTV
Der Beamte hat ein Recht auf seinen DIENSTPOSTEN und die dazugehörige amtsangemessene Beschäftigung.
Es lohnt sich für Bahner, mal im Telekom- und Post-Thread nach zulesen.
Es gab 2006 ein Urteil, dass genau DIES GRUNDSÄTZLICH klärte.
Wer allerdings seinen ANSPRUCH auf Amtsangemessenheit und Dienstposten gegenüber dem Dienstherrn nicht schriftlich einforderte, der wurde und wird weiterbehandelt, als wäre er/sie Dreck. Man bietet alle möglichen, auch sehr unterwertigen Beschäftigungen an, denen der Beamte nur mit Widerspruch, gffs. Klageverfahren beikommen kann.
Wer dagegen seinen Anspruch per Klage untermauert hat, der bekommt -zumindest auf dem Papier- amtsangemessene Tätigkeiten angeboten - meist aber fern der Heimat.
Wogegen man dann wieder Klageverfahren starten muss.
Mit der Materie seit Jahren befasst sind die Anwälte von proT-in, die für Hunderte von Telekombeamten die diversen Verfahren durchgezogen haben.
Es gibt also schon jede Menge beamtenrechtliche Präzedenzfälle zu diesem Thema. Siehe prot-in.de
Da findet man auch die Namen von KOMPETENTEN Rechtsanwälten, die sich mit den unsäglichen Verstößen gegen beamtenrechtliche Dinge und den dazugehörigen Gegenargumenten mehr als gut auskennen.
Bei "normalen" Verwaltungsrechtlern wirst du kaum die Qualität gerade in DIESEN Rechtsfragen finden, die die Postnachfolgeunternehmen und die Bahn betreffen.
Es lohnt sich für Bahner, mal im Telekom- und Post-Thread nach zulesen.
Es gab 2006 ein Urteil, dass genau DIES GRUNDSÄTZLICH klärte.
Wer allerdings seinen ANSPRUCH auf Amtsangemessenheit und Dienstposten gegenüber dem Dienstherrn nicht schriftlich einforderte, der wurde und wird weiterbehandelt, als wäre er/sie Dreck. Man bietet alle möglichen, auch sehr unterwertigen Beschäftigungen an, denen der Beamte nur mit Widerspruch, gffs. Klageverfahren beikommen kann.
Wer dagegen seinen Anspruch per Klage untermauert hat, der bekommt -zumindest auf dem Papier- amtsangemessene Tätigkeiten angeboten - meist aber fern der Heimat.
Wogegen man dann wieder Klageverfahren starten muss.
Mit der Materie seit Jahren befasst sind die Anwälte von proT-in, die für Hunderte von Telekombeamten die diversen Verfahren durchgezogen haben.
Es gibt also schon jede Menge beamtenrechtliche Präzedenzfälle zu diesem Thema. Siehe prot-in.de
Da findet man auch die Namen von KOMPETENTEN Rechtsanwälten, die sich mit den unsäglichen Verstößen gegen beamtenrechtliche Dinge und den dazugehörigen Gegenargumenten mehr als gut auskennen.
Bei "normalen" Verwaltungsrechtlern wirst du kaum die Qualität gerade in DIESEN Rechtsfragen finden, die die Postnachfolgeunternehmen und die Bahn betreffen.
Re: DemografieTV
Für mich als Leser ist es schon erstaunlich, dass ein Beamter geh. Dienst so hilflos daher kommt.
Selten hab ich so gelacht. Irgendwie gehören ja immer zwei dazu, dass man auf solche Dinge kommt.
Ich bin selbst auch dafür, dass unfähige und faule Beamte mal im Keller Formulare zählen läßt aber so etwas für normale Beamte als Beschäftigungsprogramm deklariert durchdrücken zu wollen, ist ja extrem dreist, ja schon Bossing. Da würde bei uns die Luft aber brennen.
Gruß
Conny
Beschäftigungsprojekt "Postsortierung"
Selten hab ich so gelacht. Irgendwie gehören ja immer zwei dazu, dass man auf solche Dinge kommt.
Ich bin selbst auch dafür, dass unfähige und faule Beamte mal im Keller Formulare zählen läßt aber so etwas für normale Beamte als Beschäftigungsprogramm deklariert durchdrücken zu wollen, ist ja extrem dreist, ja schon Bossing. Da würde bei uns die Luft aber brennen.
Gruß
Conny