Frage zur Unzufriedenheit

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Dreadnought
Beiträge: 8
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Frage zur Unzufriedenheit

Beitrag von Dreadnought »

Hallo zusammen.

Ich war leider das letzte Mal vor einiger (langer) Zeit hier. Ich hatte auch vor, öfter hier reinzuschauen, da hier in diesem Forum auch viel Wissen (beamtenrechtlich) steckt.

Ich habe meine Ausbildung zum Verwaltungsbetriebswirt abgeschlossen, wurde zum Beamten auf Probe ernannt und bin in einem Bereich tätig, der nichts damit zu tun hat. (Also eher für einen Generalisten geeignet.) Erschwerend kommt hinzu, dass nicht nur für die Kundschaft ein explizites Figerspitzengefühl benötigt wird, sondern auch, dass Öffnungszeiten (von beinahe Morgens bis Abends) ein Bearbeiten von Vorgängen während der 'offenen Türen' sich nur schwer bewerkstelligen lässt. Von den Beleidigungen oder sogar Drohungen ganz zu schweigen.

Kurz gesagt: auch wenn ich es nicht wahrhaben wollte, aber ich merke, wie ich innerlich stumpfer werde, wie mir die Magenschmerzen besonders in den Nächten von Sonntag auf Montag so zusetzen, dass ich kaum noch schlafen kann.

Da es keine andere Stelle in der Behörde gibt, habe ich versucht mich woanders hinzubewerben. Leider gibt es sehr viele Institutionen, die sich entweder gar nicht melden oder gar nicht melden und die betreffenden Unterlagen nicht zurückschicken, obwohl dort nichts von einem frankierten Rückumschlag stand. (Abgesehen davon, das die Versendung von Rückumschlägen auch nicht dazu führt, dass die Unterlagen wiederkommen.)

Ich will da nur weg. Egal wie. Selbst bei einer Angestelltenstelle wäre ich bereit, auf den Beamtenstatus zu verzichten - und was das für Konsequenzen hätte, habe ich hier im Forum bereits an einigen Stellen gelesen. Ich fühle mich gerade in einer Sackgasse, aus der ich nicht rauskomme. Selber den Beamtenberuf von sich aus an den Nagel zu hängen hätte zur Folge, dass ich keine Hilfe zum Lebensunterhalt bekäme, da meine Frau noch genügend verdient. Und die Bewerbung aus der Arbeitslosigkeit heraus kann logischerweise nicht besser sein, als aus einem bestehenden Verhältnis.

Ich weiß nicht, ob das langweilt, weil schon wieder ein Mensch mit dem Beamtenberuf / der Stelle nicht zufrieden ist und sich mehr oder weniger zur Arbeit zwingt. Vielleicht muss ich das auch einfach mal sagen. Vielleicht hat irgendeiner eine Idee, die mir weiterhelfen könnte.

Grüße
D.
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Bundesfreiwild
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Re: Frage zur Unzufriedenheit

Beitrag von Bundesfreiwild »

Eine Möglichkeit wäre evtl. eine "externe" Beschäftigung außerhalb der Behördenlandschaft. Das könnte mit UoB wahrscheinlich gehen.
Zu beachten wäre, dass man mal die Mindestjahre für einen Pensionsanspruch erfüllt hätte, so dass mal mindestens am Ende-Gelände die Mindestpension als Alterssicherung vorhanden wäre. UND man müsste eine SCHRIFTLICHE Vereinbarung haben, dass das Beamtenverhältnis SOFORT wieder auflebt, wenn das Arbeitsverhältnis extern - aus welchem Grunde auch immer - endet. Sonst könnte es Probleme geben, wenn das von-bis-Datum des Urlaubes ohne Bezüge durch eine Kündigung vorverlegt wird. Es wird immer geredet, dass ein Beamter zwar bei Wegfall anderen Einkommens sofort wieder in den Beamtenstatus zurückfällt, aber bei einer UoB mit einem beantragten Endedatum könnnnnte es Probleme geben. Also Vorsicht und alles schön schriftlich festlegen, falls man sowas vorhat.

Dann ist zu beachten, dass man aus einem Tarifverhältnis außerhalb mal mindestens 60 Beitragsmonate in die Rentenkasse eingezahlt haben müsste, damit aus der RV später -zusätzlich zur Mindestpension- eine Rente ausgezahlt wird, bei Erreichen des regulären Rentenalters. Heisst, man müsste es schaffen, mindestens 5 Jahre in einem tariflichen Arbeitsverhältnis zu schaffen. Ansonsten sind die 5 Jahre sowohl im Beamtenverhältnis/Pensionsberechnung, als auch in der Rentenberechnung futsch.
Dreadnought
Beiträge: 8
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Re: Frage zur Unzufriedenheit

Beitrag von Dreadnought »

Hallo bundesfreiwild.

Danke für Deine Idee. Urlaub ohne Besoldung/Bezüge, um dann bei einem externen Arbeitgeber als Angestellter zu arbeiten ist definitiv eine Möglichkeit, der ich mich widmen werde. Muss es sich dabei zwingend um einen Externen handeln, der zur Behörde gehört? Also wie ein privatisierter Bereich einer Stadtverwaltung?

Abgesehen davon ist noch eine andere Frage aufgetaucht. Ich habe ja nachgefragt, ob es andere offene Stellen in der Behörde zur Verfügung stehen. Das wurde verneint.
Aber wenn ich mich als Beamter auf Probe auf dem aktuellen Dienstposten nicht bewähre, besteht doch die Option einer Umsetzung. Muss diese vom Dienstherrn ausgehen, oder kann ich dies auch selbst 'beantragen'? Wäre dann auch eine zbV-Stelle machbar? Gäbe es in diesem Fall Nachteile, wie beispielsweise Vermerke in den anstehenden Beurteilungen oder gar die Nicht-Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit?

MfG
D.
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