Ich bin seit April 2013 krankgeschrieben. Für 2012 hatte ich noch Resturlaub von 23 tagen, den ich nach 2013 übertragen konnte, der jedoch eigentlich bis zum 31.12.2013 genommen werden müsste, wenn man im Dienst ist. Also hatte ich in 2013 einen Anspruch von 53 tagen. Da ich aber über diesen Stichtag hinaus krank war, konnte ich ihn nicht nehmen. Nun werde ich ab Mai wiedereingegliedert (hoffe ich). Die endet im August. Danach darf ich erst Urlaub nehmen.
habe ich Anspruch auf die 23 Tage aus 2012? 2013 und 2014 ja sowieso.
Ich bin berliner beamter.
Hat jemand Ahnung?
Gruß
Urlaubsanspruch-Verfall, wegen dienstunfähigkeit
Moderator: Moderatoren
Re: Urlaubsanspruch-Verfall, wegen dienstunfähigkeit
Während des Hamburger Modells bist du dienstfähig. Dir kann Urlaub gewährt werden.
http://www.berlin.de/politik-und-verwal ... php/938840
Der MindestUrlaub verfällt in deinem Fall 18 Monate nach 31.12.2012.
http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata ... 2EP9%2Ehtm
Ich denke mal, 20 Tage aus 2012 kannst du noch bis 30.06.2014 in Anspruch nehmen.
Bist du allerdings bis 30.06.2014 durchgehend dienstunfähig, dann verfällt der Urlaub aus 2012 endgültig.
http://www.berlin.de/politik-und-verwal ... php/938840
Der MindestUrlaub verfällt in deinem Fall 18 Monate nach 31.12.2012.
http://gesetze.berlin.de/?vpath=bibdata ... 2EP9%2Ehtm
Ich denke mal, 20 Tage aus 2012 kannst du noch bis 30.06.2014 in Anspruch nehmen.
Bist du allerdings bis 30.06.2014 durchgehend dienstunfähig, dann verfällt der Urlaub aus 2012 endgültig.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Urlaubsanspruch-Verfall, wegen dienstunfähigkeit
Hallo,
Es gibt zwei verschiedene Varianten in Berlin: man ist für eine bestimmte Anzahl an stunden dienstfähig z.B. 4, dann 6 USW.) wie eine Teilzeitkraft eben, dann kann man auch Urlaub nehmen.
Die andere ist weiterhin krankschreibend, aber zur Wiedereingliederung für gewisse Anzahl an stunden, soll der. AN ins arbeitsleben zurückgeführt werden. In diesem Fall gibts kein Urlaub. Er ist weiterhin krank.
Gibt es nicht neue Urteile über den Anspruch des Mindesturlaubs von 20 tagen?
Es gibt zwei verschiedene Varianten in Berlin: man ist für eine bestimmte Anzahl an stunden dienstfähig z.B. 4, dann 6 USW.) wie eine Teilzeitkraft eben, dann kann man auch Urlaub nehmen.
Die andere ist weiterhin krankschreibend, aber zur Wiedereingliederung für gewisse Anzahl an stunden, soll der. AN ins arbeitsleben zurückgeführt werden. In diesem Fall gibts kein Urlaub. Er ist weiterhin krank.
Gibt es nicht neue Urteile über den Anspruch des Mindesturlaubs von 20 tagen?