Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
mikepapa
Beiträge: 2
Registriert: 8. Feb 2014, 10:21
Behörde:

Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von mikepapa »

Ja, Hallo erstmal ... :) ich bin der Mike und neu hier!

Bin auch kein "richtiger" Beamter sondern Soldat, habe aber Fragen welche insbesondere das Beamtenpensionierungsrecht betreffen;
ich hoffe daher hier fachkundige Hinweise und Tipps zu bekommen. (Ich Danke schonmal im Voraus )

Ich versuche mal mein Anliegen zu schildern:
Seit neuestem haben in meiner Einheit vereinzelte Soldaten (ich bin einer davon) die Moeglichkeit bei der Bundeswehr den Status SAZ25 zu erhalten; entweder durch ein verlaengern der Dienstzeit oder eben Rueckumwandlung BS.

Gleichzeitig soll man ab dem Alter 51 Jahre den Anspruch auf eine Mindestpension haben , wenn man zusammenhaengend insgesamt laenger als 20 Jahre im Staatsdienst 'gedient' haette.

Das ist sinngemaess die Aussage welche ich bis dato von diversen Kompaniechefs und dem BwVerband erhalten habe; natuerlich nie schriftlich sondern nur bei Vieraugengespraechen. Ist ja noch alles neu und im Fluss :roll:


Was ich also gerne wissen moechte ist folgendes:

Wie viele Jahre muss ein "normaler Beamter" (nicht abwertend gemeint!) arbeiten um Anspruch auf eine Mindestpension zu erwerben und ab welchem Alter kann er fruehestens diese Pension empfangen?

Allgemeine Umdrucke, VMBlaetter, Erlasse wo auch immer dieses Problem geregelt ist nehme ich natuerlich dankend an...
staunkei
Beiträge: 53
Registriert: 21. Feb 2011, 15:25
Behörde:

Re: Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von staunkei »

Hallo,

ich nehme mal an du bist SaZ.

Steht dann die "Rückumwandlung BS" für "Rückumwandlung zum Berufssoldaten?"

liebe Grüße

staunkei
mikepapa
Beiträge: 2
Registriert: 8. Feb 2014, 10:21
Behörde:

Re: Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von mikepapa »

staunkei hat geschrieben:Hallo,

ich nehme mal an du bist SaZ.

Steht dann die "Rückumwandlung BS" für "Rückumwandlung zum Berufssoldaten?"

liebe Grüße

staunkei
nein genau anders herum.
Von Bersufssoldat zurueckumwandeln auf Zeitsoldat(SAZ25)

Ich bin 1999 zum Bund , 2009 zum BS ernannt worden.
2034 darf/kann ich nach derzeitiger Gesetzeslage in Pension gehen.

Jetzt ist es halt so, dass ich von verschiedenen Stellen (BAPers, BwVerband...) gehoert habe das man nach 20+ Jahren/bzw wenn man aelter als 40 Jahre ist und dann immer noch im Staatsdienst sei einen Anspruch auf eine Mindestpension erworben haette.
(deswegen wurde "frueher" auch kein SAZ ueber das Alter 40 Jahre bzw 15 Jahre Dienstzeit verpflichtet; so sagt man... :roll: )

Laut Reformbegleitprogramm habe ich die Moeglichkeit meinen BS Status (gegen eine Abfindung, bei mir 15 x 5000 steuerfrei) zurueck auf SAZ umwandeln zu lassen.
(SAZ25 ginge durch sagt mein Kommandeur, weil sofort gehen lassen koennen die mich nicht, in meiner AVR sind wir sowieso schon total unterbesetzt und haben noch mehr Nachwuchsprobleme als die BW an sich ...)

Wenn ich also mal fix ueberschlage:

Als SAZ 25 ginge ich Mitte 2024 'raus' , erhalte danach noch 3 Jahre 75% vom letzten Gehalt (Uebergangsgebuernisse) plus 6mal das letzte volle Monatsgehalt (Uebergangsbeihilfe; Steuerfrei, da schon vor 2006 bei der Bundeswehr).
Bei denen vom BwVerband geistert immer wieder das Alter 51 Jahre im Raum rum ab welchem man die Mindestpension bekommen soll ...

Das waeren dann 4 Jahre welche man mit knapp 90.000 Euro (Abfindung+Beihilfe) ueberbruecken muesste; dass sollte machbar sein :wink:

Ich kenne viele denen es aehnlich geht wie mir: Haus und Grundstueck sind abbezahlt (die paar Wochen bis zur Einsatzmedaille in Gold mache ich im Herbst voll ... :shock: ), die Kids sind vor 2024 aus dem Haus, meine Frau arbeitet Vollzeit.
Ich behaupte mal ich bin vergleichsweise anspruchslos und habe keine teuren Hobbies (ausser pendeln, was dann entfallen wird), ich brauche also eigentlich nur ein paar hundert Euro pro Monat um meine Kosten zu decken ...

Versteht mich nicht falsch, ich bleibe auch bis 2034 bei der Bw (wenn es den sein muss), aber warum sollte man laenger arbeiten als unbedingt noetig; vor allem wenn man merkt das einen seine Arbeit total kaputt macht!?

Es geht mir vielmehr darum das ich das Angebot von meinem Arbeitgeber viel zu grosszuegig finde, wenn es so umgesetzt werden sollte wie man es unter der Hand vom BwVerband und Co so hoert.
Es werden dann naemlich genau die gehen die in der Truppe gebraucht werden und die die man eigentlich loswerden will werden weiter in ihren Staeben die Stuehle warmhalten ...

Deswegen meine urspruengliche Frage, wie sich die Anspruchsbedingungen fuer die Mindestpension gestalten und wo man dazu was konkretes nachlesen kann.

Bevor jetzt das Gezeter losgeht was das alles kosten wuerde und wer das bezahlen soll...
nunja mir egal!

Sofort die Abfindungen plus 25 Jahre Betraege fuer die Rentenkasse nachzahlen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil!), ausserdem steigert jeder Monat im Ausland meinen Rentenanspruch um etwa 5 Euro :lol: :roll:
dass kann also auch nicht viel guenstiger sein, als ueber Jahre verteilt pro Monat vllt 1100 Euro an mich auszuzahlen ...
staunkei
Beiträge: 53
Registriert: 21. Feb 2011, 15:25
Behörde:

Re: Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von staunkei »

Guten Morgen,

jetzt versteh ich die Hintergründe eine Lösung hab ich aber keine.

Zusammengefasst, Du willst zum einen die Vorzüge des SaZ und zum anderen die Vorzüge des Berufssoldaten ein wenig kombinieren, hört sich theoretisch gut an, ich glaub aber das funktioniert nicht. Der Unterschied liegt im Status.

Die "Mindestpension" gibt es meines Wissens nur bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst (beim Status Berufssoldat)
Die Regelung Zeitsoldat/Mindestpension (ab51 jahre) müsste irgendwo festgeschrieben (Soldatenversorgungsgesetz) sein, in meiner Dienstzeit gab es so etwas noch nicht und auf Flurfunk würd ich da nicht viel geben.

Nimm noch einmal wenn es geht schriftlich mit dem BW-Verband/ Berufsförderungsdienst Kontakt auf und lass Dir erklären wo es rechtsverbindlich steht, daß Zeitsoldaten wie in dem Fall von Dir geschildert eine Mindestpension bekommen.

Ansonsten tröste Dich wenn Du 2034 mit 35 Dienstjahren in die volle Pension gehst, die meisten von uns müssen hier für die volle Pension noch 10 Jahre dranhängen :D und haben dann 45 Dienstjahre auf dem Buckel

liebe Grüße

staunkei
HptFwBS
Beiträge: 2
Registriert: 26. Mär 2014, 21:51
Behörde:

Re: Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von HptFwBS »

Sorry mikepapa aber du bist vom Hören-Sagen völlig fehlinformiert!
Nutze folgende Qellen: Ausführungsbestimmungen für Soldaten (Anlage A 11/2012) zum Thema Bundeswehrreform-Begleitgesetz bzw. SKPersStruktAnpG. Hier nur ein paar Punkte: 1. Das ganze gilt nur bis 12/2017 da diese Möglichkeiten reformbezogen sind und diese Maßnahmen bis dahin wirken müssen! 2. es gibt 10000€/ Dienstjahr Abfindung STEUERPFLICHTIG - da kannst du locker 30% Steuer abtreten, weil Abfindung wie Gehalt steuerlich behandelt wird- siehe Abfindungsrechner im Internet! 3. Es gibt die drei Altersstufen z.b. a) bis 40jährige BS erhalten je Dienstjahr 10000€ Abfindung+ BFD+ Übergangsgeld + RV Beiträge durch BW nachgezahlt! Weil du bis 2017 nicht 40 wirst kannst du Pension (Altersband 2) vergessen!!! Willst du Altersband 1 machen, musst du dir im klaren sein als Arbeitnehmer mit z.Zt. 67 in Rente zu gehen, sofern du nicht wieder Beamter werden kannst außerhalb der BW. Die Abfindung ist bis dahin sicherlich durch die viel höheren Sozialversicherungsbeitäge (RV, AV, PV, KV) als Arbeitnehmer rechnerisch aufgeraucht.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von Steinbock »

Hallo Mike,

bist Du wirklich Soldat ?

Und Du bist wirklich der Meinung dass ein Zeitsoldat bei Beendigung seines Dienstes bis zum Tode weiterhin Versorgungsbezüge erhält ?

Was es doch nicht alles gibt. "Märchenstunde" ist angesagt.

Gruß vom Steinbock
HptFwBS
Beiträge: 2
Registriert: 26. Mär 2014, 21:51
Behörde:

Re: Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von HptFwBS »

Hallo Steinbock! Ich denke wenn mikepapa die von mir angegebenen Quellen ließt, dann wird die Sache klar. Zu deinem Kommentar: Natürlich nur wer als BS das 40.Lj beendet hat (man beachte die Frist bis 2017) und sich das Altersband 2 zu nutze machen kann, erhält bei vorzeitiger Zurruhesetzung nach §2 Abs.1 Satz 1 SKPersStruktAnpG ein Ruhegehalt und eine steuerpflichtige Ausgleichszahlung. Für Zeitsoldaten gilt das alles nicht!
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Mindestpension nach welcher Dienstzeit?

Beitrag von Steinbock »

Hallo HptFwBs,

ja sicher, nur er bezog sich bei seiner Antwort auf einen Statuswechsel vom Berufssoldat zum Soldaten auf Zeit
und so etwas dürfte es nicht geben.

Daher vermute ich, dass er den Begriff Bundeswehr nur vom Stammtisch her kennt.

Solche Trolle gibt es öfters in vielen Foren.

Viele Grüße!

Vom Steinbock
Antworten