Kann mir ggf. jemand sagen, wie hoch die Jahres-Besoldung eines verheirateten Reichsbeamten mit zwei Kindern im höheren Dienst 1919 war (inkl. Frauen-, Kinder-, Orts- und Teuerungszuschlag) ?
Ich finde leider nirgends das passende Besoldungsgesetz.
Moderator: Moderatoren
Woher weißt Du denn überhaupt ob es damals schon den höheren Dienst gegeben hat ?Schwarzlicht hat geschrieben:Ich möchte die Jahres-Einkommen eines heutigen Bundes-Beamten A13, Stufe 7, verheiratet, zwei Kinder mit denen eines entsprechenden Reichs-Beamten vor 95 Jahren vergleichen.
Kann mir ggf. jemand sagen, wie hoch die Jahres-Besoldung eines verheirateten Reichsbeamten mit zwei Kindern im höheren Dienst 1919 war (inkl. Frauen-, Kinder-, Orts- und Teuerungszuschlag) ?
Ich finde leider nirgends das passende Besoldungsgesetz.
Schwarzlicht hat geschrieben:Ich möchte die Jahres-Einkommen eines heutigen Bundes-Beamten A13, Stufe 7, verheiratet, zwei Kinder mit denen eines entsprechenden Reichs-Beamten vor 95 Jahren vergleichen.
Kann mir ggf. jemand sagen, wie hoch die Jahres-Besoldung eines verheirateten Reichsbeamten mit zwei Kindern im höheren Dienst 1919 war (inkl. Frauen-, Kinder-, Orts- und Teuerungszuschlag) ?
Ich finde leider nirgends das passende Besoldungsgesetz.
Dort konnte ich bisher nur einen Gesetzentwurf von 1920 finden.Torquemada hat geschrieben:Ich würde mich ans Bundesarchiv wenden bzw. mal in einer Uni-Bibliothek recherchieren.
So hieß damals der heutige Verheiratetenzuschlag.dibedupp hat geschrieben:Was ist denn eingentlich ein Frauenzuschlag?
Ich benötige diese Zahlen, um anhand der Besoldungsentwicklung die Mark von 1919 in heutige Euro umzurechnen. Kaufpreisindex, Dollakurs oder Goldwert sind hierfür nicht geeignet. Bisher habe ich für Staatsbeamte den Faktor 1 M = 5,5 € ermittelt. Mir fehlen aber noch die konkreten Zahlen für Reichsbeamte.Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn du keine anderen Probleme hast, dann kann ich dir nur rechtherzlich gratulieren...
Durch ältere Besoldungsgesetze.Steinbock hat geschrieben:Woher weißt Du denn überhaupt ob es damals schon den höheren Dienst gegeben hat ?
Es geht um die Ermittlung der Ablösesummen für die am Stichtag 14. August 1919 (Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung) bestehenden Staatsleistungsansprüche nach Art. 138 I WRV. Diese damaligen Ansprüche möchte ich in heutige Euro umrechnen um eine sinnvolle Ablösesumme zu berechnen. In Betracht kommt hier der 18,6-fache Wert der jährlichen Ansprüche gem. § 13 II BewG.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Welche Aussagekraft soll denn diese Zahl haben?
Bisher habe ich dies nicht berücksichtigt. Ist aber ein sehr interessanter Gedanke. Macht meine Berechnung aber natürlich noch komplizierter.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Fließen in diese berechneten Faktoren auch Dinge wie Krankenversorgung, Pensionsansprüche, Alter des Pensionsalters, Urlaubsansprüche, Wochenarbeitszeit etc. ein?
Trotzdem Danke!Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Leider kann ich nichts brauchbares zum Thema beitragen, evtl. einen Link, aber das ist eher der Alltagskultur zuzuschreiben:
Dankedibedupp hat geschrieben:Wie wäre es denn damit? http://fredriks.de/HVV/kaufkraft.htm
Klar ist es auch nur ein Hilfswert. Aber aus meiner Sicht gibt es keinen geeigneteren Hilfswert, um den heutigen Wert der damaligen Ansprüche zu ermitteln.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass man mit diesen Zahlen rechnen kann. Ist genauso nur hilfsweise wie der Verbraucherpreisindex oder der Goldpreis.
Ich möchte doch aber nicht den Wert von Kirchenbesitzungen ermitteln, sondern den heutigen Wert der Staatsleistungsansprüche aus dem Jahr 1919.Zollkodex-Ritter hat geschrieben:Alleine schon wenn ich mir bei den Bundesbeamten die letzten 15 Jahre anschaue, sprechen wir gegenüber der "Realwirtschaft" um Kaufkraftverluste im zweistelligen Prozentbereich, den es so aber nicht bei dem Wert der Kirchenbesitzungen gegeben haben dürfte, weil es ja in diesen Jahren auch nicht in der Wirtschaft der Fall war.
für eine Abschlussarbeitdibedupp hat geschrieben:Nur mal so aus Neugier, wofür brauchst du dass denn?
Das habe ich schon getan. Nur leider eben bisher ohne Erfolg in Bezug auf die Reichsbeamten.Rechtlerin hat geschrieben:Wenn du dies wirklich für eine Abschlussarbeit vergleichbar mit einer Projekt- oder einem Abschluss machen musst, dann recherchier mal lieber auf eine vernünftige und ordentliche Art.
Sei mal nicht so hart zu dem Fragesteller. Er hat ein ernsthaftes Anliegen.Rechtlerin hat geschrieben:Hallo Schwarzlich,
nichts für ungut - aber hier im Forum gibt es Fragen, bei denen die Fragesteller mal große oder mal
kleinere Probleme haben. Dieses Forum ist meiner Meinung nicht dafür da, dass wir hier deine Abschlussarbeit
schreiben bzw. dir dabei helfen sollen - recherchiere doch bitte in den geeigneten Unterlagen, wie z. B.
historische Bibiliotheken oder sonst wo.
Vor allen Dingen hast du auf jeden Hinweis schon ein neue Belehrung !
Wenn du dies wirklich für eine Abschlussarbeit vergleichbar mit einer Projekt- oder einem Abschluss machen
musst, dann recherchier mal lieber auf eine vernünftige und ordentliche Art.