Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

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A_Beamter
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Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von A_Beamter »

Hallo Leute,

habe gestern im Radio (nur noch letzten Teil - also nicht vollständig!!) einen Bericht gehört, wonach Beamte auch den Betrieb einer Photovoltaikanlage genehmigen lassen müssten.

Das hat mich nun ziemlich verunsichert, da bisher mein Kenntnisstand war, dass es sich hierbei um die Verwaltung eigenen Vermögens handelt (§100 I Nr. 1 BBG). Insbesondere dann, wenn kein Gewerbe angemeldet wurde. Und eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend nötig. Eine Photovoltaikanlage ist ja nichts anderes als ein Anlageobjekt, der Beamte übt ja eigentlich keine Tätigkeit/Beschäftigung etc. aus, sondern verwaltet nur sein Vermögen (auf dem Dach). Und v.a. dann, wenn es sich nur um eine kleine Anlage handelt, z.B. 5kwp.

Wie gesagt, soweit mein bisheriger Sachstand.

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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von A_Beamter »

Ich glaube hierauf bezog sich der Beitrag im Radio:

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... essen.html
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Mikesch
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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von Mikesch »

Der Dienstherr kann viel verlangen, aber ob das alles koscher ist...
Im richtigen Leben würde ich das halt anzeigen und gut ist. Würde mir mein Dienstherr Knüppel zwischen die Beine werfen wollen, würde ich das für mich nach anwaltlicher Beratung gerichtlich klären lassen.

Es heißt:
"Nach Auskunft des für das Steuerrecht zuständigen Ministeriums der Finanzen ist bei Energieerzeugungsanlagen bis zu einer Leistung von 5 Kilowatt (kW) und bei Fotovoltaikanlagen, die auf Dächern eigen genutzter Gebäude installiert wurden, zwar eine steuerrechtliche Gewerbeanzeige direkt bim Finanzamt erforderlich, jedoch bedarf es in diesen Fällen keiner Gewerbeanzeige im Sinne des Gewerberechtes nach Paragraf 14 Gewerbeverordnung bei der Gemeinde".
Somit ist man aus der Kiste raus!

Grundsätzlich ist es ja ein Gewerbe, die Investition erfolgte ja, um Einnahmen zu erzielen, somit ist Brandenburgs Vorstoß durchaus nachvollziehbar.
Die Frage, die im Einzelfall zu klären ist, ob ein Gewerbebetrieb -z.B. die fette 20kw-Anlage- vorliegt, erst dann wird es für den Dienstherrn interessant und es kann durchaus Nachteile in anderen Bereichen geben.
Die Anzeige ist nicht das eigentliche Problem, die u.U. finanziellen Nachteile bezüglich Verdiensthöchstgrenzen wiegen schwerer, je nach dem, ob ein Gewerbebetrieb definiert ist oder nicht.
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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von A_Beamter »

Die Anzeige an sich ist nicht das Problem - das ist schon klar. Aber ich kenne viele BEamte, die eine Anlage auf dem eigenen Hausdach, oder in einem Haus haben, das den Eltern gehört, aber in dem der Beamte selbst wohnt, und die die Anlage bisher nicht angezeigt haben. Insbesondere auch vor dem Hintergrund von §100 I Nr. 1 BBG, die die Verwaltung von eigenem Vermögen nicht als anzeigepflichtig sieht.
Sprich die Anlage ist guten Gewissens schon viele Jahr installiert und nicht angezeigt, da die Photovoltaikanlage als Investitionsobjekt dient. Da könnte es ja durchaus Probleme geben.

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Mikesch
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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von Mikesch »

A_Beamter hat geschrieben:Da könnte es ja durchaus Probleme geben.
In der Tat...

Was jetzt in Brandenburg aufgekocht wird, ist eigentlich ein alter Hut.
Das Problem ist, dass sich kaum jemand Gedanken darüber macht, wenn er etwas an/in seinem Haus installiert.

Aber ich denke, wer sich solch eine kleine Anlage installiert, ist raus. Ansonsten kommt es auf den Einzelfall an.
Die Investition Solar muss als Bestandteil IMHO in einem Vernünftigen Verhältnis zum Haus stehen. Das Haus ist die "Verwaltung eigenen Vermögens".
Macht die Anlage einen großen Teil aus, vllt. auch mit einer deutlich höheren Stromproduktion als verbraucht wird, dann ist das eindeutig gewerblich und kann nicht mehr in dem o.g. Begriff untergebracht werden.
Die Abgrenzung ist halt schwierig und wer will die Grenze festlegen.

Den Beamten, die eine große Anlage haben, rate ich, dies anzuzeigen. Das dürfte auch keine Probleme bereiten, zumindest wenn keine Verdienst-Höchstgrenzen überschritten wurden...
In zweifelsfällen würde ich mir Rat bei einem Rechtskundigen einholen.

Hier kann man das Problem bestenfalls diskutieren oder darauf hinweisen, dass es das gibt.
Auf angezeigte Lösungen und Meinungen würde ich mich hier niemals verlassen.

Zitat Gabler zu Verwaltung eigenen Vermögens:
Die Verwaltung eigenen Vermögens ist i.d.R. keine steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit. Die Nutzung des Vermögens kann aber als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden, wenn mit Gewinnabsicht eine selbstständige, nachhaltige und nach außen hin hervortretende Tätigkeit entfaltet wird, die über das übliche Ausmaß an Tätigkeiten bei einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Abgrenzung zwischen einer noch nicht als gewerblich einzustufenden Vermögensverwaltung und einem Gewerbebetrieb kann im Einzelfall schwierig sein. Vermögensverwaltung liegt i.d.R. nicht mehr vor, wenn die Nutzung des Vermögens gegenüber der Umschichtung des Vermögens zur Ausnutzung von Wertsteigerungen in den Hintergrund tritt.
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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von A_Beamter »

Es gibt ja auch noch Anlagen, die alles ins Stromnetz einspeisen.

Trotzdem sehen alle Bekannten die Investition in eine Fotovoltaikanlage nicht anders, als z.b. die Investition in einen Aktienfonds. Es wird eine Anfangsinvestition getätigt, und daraus soll eine Rendite fliessen. V.a. ist denjenigen das Brandenburger Modell unverständlich, die noch nicht mal ein Gewerbe angemeldet haben.
Denn eine Tätigkeit an sich hat der Beamte ja niemals gemacht (in Bezug auf die Anlage) - sie wurde von einem Elektriker installiert und angemeldet und alles läuft automatisch. Wenn mal ein Wechselrichter kaputt geht etc. wird ja wohl unter Vermögensverwaltung laufen.
Insbesondere haben die meisten wohl eine kleine Anlage, die eine WechselrichterNennleistung von unter oder knapp 5 KW ausmacht.

Das BrandenburgerModell führt schlicht zur Beunruhigung von zahlreichen Beamten, die schon jahre lang eine Anlage haben und dies eben nur als Investition gesehen haben - wie gesagt v.a. weil auch nie ein Gewerbe angemeldet werden musste und auch nie eine Tätigkeit von Seiten des Beamten nötig war/ist.

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Mikesch
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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von Mikesch »

A_Beamter hat geschrieben:Trotzdem sehen alle Bekannten die Investition in eine Fotovoltaikanlage nicht anders, als z.b. die Investition in einen Aktienfonds.
Das mögen sie sehen wie sie wollen, dazu haben wir Gesetze... ;-)
IMHO ist das nicht vergleichbar. Es macht einen Unterschied, ob ich mein Geld in ein Stück Papier eintausche und Zinsen erwirtschafte, oder ob ich Baumaßnahmen durchführen lasse und mittels einer "Maschine" Erträge durch Bezahlung erwirtschaften möchte.
A_Beamter hat geschrieben:V.a. ist denjenigen das Brandenburger Modell unverständlich
Mag sein...
Es ist kein Modell, sondern sie haben schlicht die Rechtslage aufgegriffen, das gilt prinzipiell Bundesweit für jeden Beamten.
A_Beamter hat geschrieben:Denn eine Tätigkeit an sich hat der Beamte ja niemals gemacht (in Bezug auf die Anlage)
Tätig muss nicht unbedingt mit Tätig zu tun haben, entscheidend ist, ob Gewerbebetrieb oder nicht.
A_Beamter hat geschrieben:sie wurde von einem Elektriker installiert und angemeldet und alles läuft automatisch. Wenn mal ein Wechselrichter kaputt geht etc. wird ja wohl unter Vermögensverwaltung laufen.
Das ist völlig uninteressant, das ist keine Vermögensverwaltung, sondern sind Betriebsausgaben.
A_Beamter hat geschrieben:Das BrandenburgerModell führt schlicht zur Beunruhigung von zahlreichen Beamten,
Was richtig ist, die Rechtslage ist halt ein wenig schwammig und so kann sich jeder für sich Gedanken machen, besser, als wenn der Hammer völlig unerwartet einschlägt.

Gedanken machen müssen sich nur die Leute, die z.B. große Anlagen jenseits der 5kw haben, das sind dann Gewerbebetriebe und eine Anzeigepflicht finde ich völlig in Ordnung.
Wer das nicht beachtet hat, sein Problem und völlig naiv zu glauben, wenn man sich ne riesen Anlage baut und Erträge erwirtschaftet, dass das dem Dienstherrn nichts angehen würde.

Abegesehen davon, wo liegt eigentlich das Problem darin, eine Anlage dem Dienstherrn anzuzeigen, mal jetzt so völlig überfragt?
Ich hege eher den Verdacht, dem Dienstherrn Einkommen verheimlichen zu wollen, die zu einer Kürzung z.B. der Pension oder des Salärs führen könnten ;-)
A_Beamter hat geschrieben:Insbesondere haben die meisten wohl eine kleine Anlage, die eine WechselrichterNennleistung von unter oder knapp 5 KW ausmacht.
Wie ich schon oben geschrieben habe, die braucht das ja auch nicht wirklich zu interessieren, weil die schlicht raus sind, siehe Posting oben...
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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

rechtlich gesehen ist das Betreiben einer PV-Anlage ein Gewerbebetrieb, aus diesem Gewerbebetrieb wäre grds. ein Einkommen anrechenbar - Einkünfte aus selbständiger, nicht selbständiger, Gewerbebetrieben usw. sind somit anrechendbar...

Nach diesen Ausführungen könnten Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte) auf eine Pension im Vorruhestand angerechnet werden...
Hier muss man aber vorab den Begriff "Einkommen" deklarieren. Einkommen ist nicht die Einnahme sondern der Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich der Werbungskosten, so dass am Ende das zu versteuernde Einkommen (abzüglich der zu bereinigenden Kosten) rauskommt...

Wenn hier als der Begriff "Einkommen" mit dem steuerlichen Begriff "Gesamtbetrag der Einkünfte" gleichzusetzen ist, dann werden insbesondere die kleineren PV-Anlagen bzw. deren Einkommen keine Rolle spielen.
Wer mit einer PV-Anlage ein (zu versteuerndes) Einkommen erzielt, ist selber Schuld. Aber auch Betreiber von grossen Anlagen, können die Gesamtbeträge der Einkünfte so klein rechnen, so dass diese keine Auswirkungen auf die Pension im Vorruhestand haben...
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Re: Photovoltaikanlage - Nebentätigkeit im Sinne BBG?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

was mir noch eingefallen war ist folgendes...
Wenn das Einkommen durch die PV-Anlage zu hoch ist und demzufolge angerechnet werden könnte, dann muss man in den "sauren Apfel" beissen und eine (haftungsbeschränkte) GmbH gründen (oder eine KG/OHG) und sich eine geringe Vergütung zukommen lassen - ich denke mal ca. 100 bis 150 Euro werden da ausreichen...
Dann wird eben dieser geringe Betrag nur angerechnet.

Da die Wenigsten die volle Versorgung von 71 und nochwas Prozent erhalten, fällt i. d. R. kein Cent wegen einer möglichen Anrechnung weg - dann muss man aber auch z. B. einen Abschluss jährlich machen - aber das muss dann auch jeder für sich entscheiden...
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