Hallo!
Ich (31) bin derzeit und leider schon länger nur Hausfrau und auf Jobsuche.
Daher bin ich über meinen Mann (Lehrer in Hessen; wir wohnen in Bayern) beihilfeberechtigt und in der pKV.
Nun brauchen Freunde von uns Hilfe bei der Kinderbetreuung und ich würde da gerne einspringen.
Gibt es eine Verdienst-Grenze, um weiter beihilfeberechtigt zu bleiben?
Ginge ein Minijob mit 450€ auch?
Danke und viele Grüße
Minijob Ehepartner
Moderator: Moderatoren
Re: Minijob Ehepartner
Hallo bobbelinsche,
ja - eine Beschäftigung bis max. 450 € mtl. Bruttoverdienst unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht und somit kannst Du weiterhin in der PKV bleiben.
Aber bitte beachten - schon bei einem um 0,01 € höheren Jahres-Einkommen handelt es sich um eine GKV-pflichtige Tätigkeit.
Gruß vom Steinbock
ja - eine Beschäftigung bis max. 450 € mtl. Bruttoverdienst unterliegt nicht der Krankenversicherungspflicht und somit kannst Du weiterhin in der PKV bleiben.
Aber bitte beachten - schon bei einem um 0,01 € höheren Jahres-Einkommen handelt es sich um eine GKV-pflichtige Tätigkeit.
Gruß vom Steinbock