Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Moderator: Moderatoren
Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Nabend,
die Zeit der Steuererklärlung(en) ist ran und ich hab eine Frage zu o. g. Thema.
Wer zahlt die Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung? Ich habe jetzt nichts gefunden im Netz und hier. Während dieser gilt man ja als Krank, der Dienstherr hat ein Schreiben fürs Finanzamt erstellt, indem die Krankheitstage aufgeführt sind, welche logischer Weise (für mich) die Wiedereingliederungzeit beinhaltet. Somit kann eine Abrechnung beim Finanzamt nicht erfolgen, oder doch?
Zahlt ggf. der DH diese Wegstreckenentschädigung? Wenn ja, wonach richtet sich das?
Vielen Dank für die Bemühungen
Gruss Gerda
die Zeit der Steuererklärlung(en) ist ran und ich hab eine Frage zu o. g. Thema.
Wer zahlt die Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung? Ich habe jetzt nichts gefunden im Netz und hier. Während dieser gilt man ja als Krank, der Dienstherr hat ein Schreiben fürs Finanzamt erstellt, indem die Krankheitstage aufgeführt sind, welche logischer Weise (für mich) die Wiedereingliederungzeit beinhaltet. Somit kann eine Abrechnung beim Finanzamt nicht erfolgen, oder doch?
Zahlt ggf. der DH diese Wegstreckenentschädigung? Wenn ja, wonach richtet sich das?
Vielen Dank für die Bemühungen
Gruss Gerda
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
- Behörde:
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Ich weiß ja nicht genau, wofür dieses Schreiben fürs Finanzamt dienen soll, aber einen Grund, die Kilometer nicht abzurechnen, kann ich nicht erkennen. Der Steuerpflichtige muss selbstverständlich wahrheitsgemäß nur die Tage ansetzen, an denen er zur Arbeit gefahren ist. Er kann ja zur Belegung der Zahl der Tage irgendeinen Beleg über den Zeitraum der Wiedereingliederung beifügen.Gerda hat geschrieben:Während dieser gilt man ja als Krank, der Dienstherr hat ein Schreiben fürs Finanzamt erstellt, indem die Krankheitstage aufgeführt sind, welche logischer Weise (für mich) die Wiedereingliederungzeit beinhaltet. Somit kann eine Abrechnung beim Finanzamt nicht erfolgen, oder doch?
Klar, man befindet sich irgendwo zwischen krankgeschrieben und dienstfähig. Für die Entfernungspauschale kommt es aber darauf an, wie viele Tage man tatsächlich gefahren ist.
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Danke für die Info, so dachte ich auch.....aber.....die Realität spricht etwas Anderes.
Die Bescheinigung fürs FA daher, damit der Dienstort belegt ist, da vorher ein anderer Diensort ohne Fahrzeit eben dieser war. Ja und die angegebenen Abwesenheitstage, so wie ich geschrieben habe, nur eben, dass da dann die Tage der Wiedereingliederung (als DU) enthalten sind und sich mir diese Frage stellt.
Gerda
Die Bescheinigung fürs FA daher, damit der Dienstort belegt ist, da vorher ein anderer Diensort ohne Fahrzeit eben dieser war. Ja und die angegebenen Abwesenheitstage, so wie ich geschrieben habe, nur eben, dass da dann die Tage der Wiedereingliederung (als DU) enthalten sind und sich mir diese Frage stellt.
Gerda
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Hallo,
seit wann stellt der Arbeitgeber denn eine Bescheinigung fürs Finanzamt aus...?
Ist aber auch egal. Du kannst die gefahrenen KM als Fahrtstrecken-KM mit dem allgemein gültigen KM-Ansatz bei deiner Steuererklärung aufführen. Dafür kannst du dann für die einfache Wegstrecke diesen Ansatz wählen.
Dies ist mit der Begründung geschuldet, dass du die st. WE ja für die Erhaltung deiner Arbeitskraft aufwendest - das wird das FA dann auch anerkennen...
Ich würde dann in einer getrennten Info die KM für die Fahrten innerhalb der st. WE erläutern - wenn du das mit einem Steuerprogramm machst, kannst du das i. d. R. innerhalb des Steuerprogramm durchführen.
Gibt es von deinem ArbG keine Entschädigung für die Fahrtstrecke...? Einfach mal anfragen...ansonsten wie geschrieben, in der Steuererklärung aufführen...
seit wann stellt der Arbeitgeber denn eine Bescheinigung fürs Finanzamt aus...?
Ist aber auch egal. Du kannst die gefahrenen KM als Fahrtstrecken-KM mit dem allgemein gültigen KM-Ansatz bei deiner Steuererklärung aufführen. Dafür kannst du dann für die einfache Wegstrecke diesen Ansatz wählen.
Dies ist mit der Begründung geschuldet, dass du die st. WE ja für die Erhaltung deiner Arbeitskraft aufwendest - das wird das FA dann auch anerkennen...
Ich würde dann in einer getrennten Info die KM für die Fahrten innerhalb der st. WE erläutern - wenn du das mit einem Steuerprogramm machst, kannst du das i. d. R. innerhalb des Steuerprogramm durchführen.
Gibt es von deinem ArbG keine Entschädigung für die Fahrtstrecke...? Einfach mal anfragen...ansonsten wie geschrieben, in der Steuererklärung aufführen...
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Keine Ahnung. Ich kann nur von mir aus gehen und das war auf Wunsch. Auf Wunsch deshalb, weil ich vorher beim FA über 20 Jahre keine Wegstrecke hatte und nun mit einem Mal und das, ohne den DH gewechselt zu haben. Da nicht unwesentliche km zusammen kommen, habe ich vorgebeugt. Allerdings konnte ich bei der Personalstelle entnehmen, dass es wohl durchaus nicht unüblich sei, solche Bescheinigung(en) zu wünschen, sei es für den Steuerberater....ist ja auch bequem, wenn schon alles drin steht....Kater-Mikesch hat geschrieben:seit wann stellt der Arbeitgeber denn eine Bescheinigung fürs Finanzamt aus...?
Ja und den Rest, so hatte ich gehofft, hier klären zu können. Dass ich beim DH nachfragen kann, ist mir klar .
Danke.
Grüssle Gerda
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Hallo,
wenn du die einfache Wegestrecke beim FA angibst, brauchst du erst einmal keine Bescheinigung...
Wenn du aber von deinem Arbeitgeber eine Bescheinidung für die anwesenden Arbeitstage bekommst und dort die Zeiten für die st. WE nicht aufgeführt sind, musst du mit dieser Bescheinigung natürlich die restlichen Tage für die st. WE nachvollziehbar erklären.
Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn der ArbG bzw. der DH die Tage für die st. WE in der Bescheinigung mit aufgeführt hätten - ist aber auch egal. Du bekommst für die Tage der st. WE natürlich die anteiligen KM bei der Steuer angerechnet, wenn du dafür keine Wegestreckenentfernung vom ArbG erhalten hast...
Ich weiß jetzt zwar aktuell nicht welches Problem du hast, denn meiner Meinung nach kannst du alle Fahrtkosten ansetzen...
wenn du die einfache Wegestrecke beim FA angibst, brauchst du erst einmal keine Bescheinigung...
Wenn du aber von deinem Arbeitgeber eine Bescheinidung für die anwesenden Arbeitstage bekommst und dort die Zeiten für die st. WE nicht aufgeführt sind, musst du mit dieser Bescheinigung natürlich die restlichen Tage für die st. WE nachvollziehbar erklären.
Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn der ArbG bzw. der DH die Tage für die st. WE in der Bescheinigung mit aufgeführt hätten - ist aber auch egal. Du bekommst für die Tage der st. WE natürlich die anteiligen KM bei der Steuer angerechnet, wenn du dafür keine Wegestreckenentfernung vom ArbG erhalten hast...
Ich weiß jetzt zwar aktuell nicht welches Problem du hast, denn meiner Meinung nach kannst du alle Fahrtkosten ansetzen...
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Hi Kater,
Es sind alle Tage aufgeführt, nur halt nicht differenziert bei DU und WE Ich hab einfach noch nen Nachtrag zur Erklärung ans FA gesandt und werd nu sehen, was kommt oder auch nicht
Grüssle Gerda
Ne, kein Problem. Hätte ja sein können, dass die Entschädigung bei WE durch den DH geleistet wird und dies auf Antrag erfolgt. Hatte eigentlich gedacht, dass auch verständlich hier gefragt zu haben.Kater-Mikesch hat geschrieben:Ich weiß jetzt zwar aktuell nicht welches Problem du hast, denn meiner Meinung nach kannst du alle Fahrtkosten ansetzen......
Es sind alle Tage aufgeführt, nur halt nicht differenziert bei DU und WE Ich hab einfach noch nen Nachtrag zur Erklärung ans FA gesandt und werd nu sehen, was kommt oder auch nicht
Grüssle Gerda
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
- Behörde:
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
wenn die Stelle der st. WE mit dem vorherigen Arbeitsplatz identisch ist, gibt es vom ArbG meines Wissens keine Fahrstrecken-Entschädigung...
Es kann aber sein, dass ab einer bestimmten KM-Grenze (50 km vom vorherigen Arbeitsplatz ???), vom ArbG Fahrtkosten erstattet werden...einfach mal selber nachfragen...
Es kann aber sein, dass ab einer bestimmten KM-Grenze (50 km vom vorherigen Arbeitsplatz ???), vom ArbG Fahrtkosten erstattet werden...einfach mal selber nachfragen...
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
Ich zitier mich mal selbst, somit wären ewaige Fragen sicher beantwortet:
Fröhlichen Start in den Tag
Gerda
Schrieb ich nämlich als 3.Posting hier im ThreadGerda hat geschrieben:Die Bescheinigung fürs FA daher, damit der Dienstort belegt ist, da vorher ein anderer Diensort ohne Fahrzeit eben dieser war.
Fröhlichen Start in den Tag
Gerda
Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung
...naja man sollte wohl nicht päbstlicher sein als notwendig. Stimmt, ich hab es nicht ganz direkt geschrieben, aber es geht aus dem Wortlaut hervor und wenn dann in den folgenden Postings, aber egal. Letztlich machts auch m. E. wenig Sinn, eine WE an einem Dienstort zu machen, der mit Fahrzeit verbunden ist, um dann an den alten DO zurück zu kehren.... find ich zumindest.
Ich hab mein Ding gemacht und werd abwartenm, was kommt, so passt es für mich erst einmal. Die ganz klare Antwort konnte ich leider nicht finden.
Wünsch euch ein schönes WE
Gerda
Ich hab mein Ding gemacht und werd abwartenm, was kommt, so passt es für mich erst einmal. Die ganz klare Antwort konnte ich leider nicht finden.
Wünsch euch ein schönes WE
Gerda