Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Themen speziell für Bundesbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Gerda »

Nabend,

die Zeit der Steuererklärlung(en) ist ran und ich hab eine Frage zu o. g. Thema.

Wer zahlt die Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung? Ich habe jetzt nichts gefunden im Netz und hier. Während dieser gilt man ja als Krank, der Dienstherr hat ein Schreiben fürs Finanzamt erstellt, indem die Krankheitstage aufgeführt sind, welche logischer Weise (für mich) die Wiedereingliederungzeit beinhaltet. Somit kann eine Abrechnung beim Finanzamt nicht erfolgen, oder doch?
Zahlt ggf. der DH diese Wegstreckenentschädigung? Wenn ja, wonach richtet sich das?

Vielen Dank für die Bemühungen

Gruss Gerda
Benutzeravatar
Florian Hanebüchen
Beiträge: 221
Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Florian Hanebüchen »

Gerda hat geschrieben:Während dieser gilt man ja als Krank, der Dienstherr hat ein Schreiben fürs Finanzamt erstellt, indem die Krankheitstage aufgeführt sind, welche logischer Weise (für mich) die Wiedereingliederungzeit beinhaltet. Somit kann eine Abrechnung beim Finanzamt nicht erfolgen, oder doch?
Ich weiß ja nicht genau, wofür dieses Schreiben fürs Finanzamt dienen soll, aber einen Grund, die Kilometer nicht abzurechnen, kann ich nicht erkennen. Der Steuerpflichtige muss selbstverständlich wahrheitsgemäß nur die Tage ansetzen, an denen er zur Arbeit gefahren ist. Er kann ja zur Belegung der Zahl der Tage irgendeinen Beleg über den Zeitraum der Wiedereingliederung beifügen.

Klar, man befindet sich irgendwo zwischen krankgeschrieben und dienstfähig. Für die Entfernungspauschale kommt es aber darauf an, wie viele Tage man tatsächlich gefahren ist.
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Gerda »

Danke für die Info, so dachte ich auch.....aber.....die Realität spricht etwas Anderes.

Die Bescheinigung fürs FA daher, damit der Dienstort belegt ist, da vorher ein anderer Diensort ohne Fahrzeit eben dieser war. Ja und die angegebenen Abwesenheitstage, so wie ich geschrieben habe, nur eben, dass da dann die Tage der Wiedereingliederung (als DU) enthalten sind und sich mir diese Frage stellt.

Gerda
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

seit wann stellt der Arbeitgeber denn eine Bescheinigung fürs Finanzamt aus...?

Ist aber auch egal. Du kannst die gefahrenen KM als Fahrtstrecken-KM mit dem allgemein gültigen KM-Ansatz bei deiner Steuererklärung aufführen. Dafür kannst du dann für die einfache Wegstrecke diesen Ansatz wählen.
Dies ist mit der Begründung geschuldet, dass du die st. WE ja für die Erhaltung deiner Arbeitskraft aufwendest - das wird das FA dann auch anerkennen...

Ich würde dann in einer getrennten Info die KM für die Fahrten innerhalb der st. WE erläutern - wenn du das mit einem Steuerprogramm machst, kannst du das i. d. R. innerhalb des Steuerprogramm durchführen.

Gibt es von deinem ArbG keine Entschädigung für die Fahrtstrecke...? Einfach mal anfragen...ansonsten wie geschrieben, in der Steuererklärung aufführen...
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Gerda »

Kater-Mikesch hat geschrieben:seit wann stellt der Arbeitgeber denn eine Bescheinigung fürs Finanzamt aus...?
Keine Ahnung. Ich kann nur von mir aus gehen und das war auf Wunsch. Auf Wunsch deshalb, weil ich vorher beim FA über 20 Jahre keine Wegstrecke hatte und nun mit einem Mal und das, ohne den DH gewechselt zu haben. Da nicht unwesentliche km zusammen kommen, habe ich vorgebeugt. Allerdings konnte ich bei der Personalstelle entnehmen, dass es wohl durchaus nicht unüblich sei, solche Bescheinigung(en) zu wünschen, sei es für den Steuerberater....ist ja auch bequem, wenn schon alles drin steht....

Ja und den Rest, so hatte ich gehofft, hier klären zu können. Dass ich beim DH nachfragen kann, ist mir klar :wink: .

Danke.

Grüssle Gerda
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

wenn du die einfache Wegestrecke beim FA angibst, brauchst du erst einmal keine Bescheinigung...

Wenn du aber von deinem Arbeitgeber eine Bescheinidung für die anwesenden Arbeitstage bekommst und dort die Zeiten für die st. WE nicht aufgeführt sind, musst du mit dieser Bescheinigung natürlich die restlichen Tage für die st. WE nachvollziehbar erklären.

Am besten wäre es natürlich gewesen, wenn der ArbG bzw. der DH die Tage für die st. WE in der Bescheinigung mit aufgeführt hätten - ist aber auch egal. Du bekommst für die Tage der st. WE natürlich die anteiligen KM bei der Steuer angerechnet, wenn du dafür keine Wegestreckenentfernung vom ArbG erhalten hast...

Ich weiß jetzt zwar aktuell nicht welches Problem du hast, denn meiner Meinung nach kannst du alle Fahrtkosten ansetzen...
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Gerda »

Hi Kater,
Kater-Mikesch hat geschrieben:Ich weiß jetzt zwar aktuell nicht welches Problem du hast, denn meiner Meinung nach kannst du alle Fahrtkosten ansetzen......
Ne, kein Problem. Hätte ja sein können, dass die Entschädigung bei WE durch den DH geleistet wird und dies auf Antrag erfolgt. Hatte eigentlich gedacht, dass auch verständlich hier gefragt zu haben.

Es sind alle Tage aufgeführt, nur halt nicht differenziert bei DU und WE :wink: Ich hab einfach noch nen Nachtrag zur Erklärung ans FA gesandt und werd nu sehen, was kommt oder auch nicht :wink:

Grüssle Gerda
Kater-Mikesch
Beiträge: 1454
Registriert: 19. Jul 2012, 19:22
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Kater-Mikesch »

wenn die Stelle der st. WE mit dem vorherigen Arbeitsplatz identisch ist, gibt es vom ArbG meines Wissens keine Fahrstrecken-Entschädigung...

Es kann aber sein, dass ab einer bestimmten KM-Grenze (50 km vom vorherigen Arbeitsplatz ???), vom ArbG Fahrtkosten erstattet werden...einfach mal selber nachfragen...
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Gerda »

Ich zitier mich mal selbst, somit wären ewaige Fragen sicher beantwortet:
Gerda hat geschrieben:Die Bescheinigung fürs FA daher, damit der Dienstort belegt ist, da vorher ein anderer Diensort ohne Fahrzeit eben dieser war.
Schrieb ich nämlich als 3.Posting hier im Thread :wink:

Fröhlichen Start in den Tag

Gerda
Gerda
Beiträge: 254
Registriert: 8. Jan 2012, 19:14
Behörde:

Re: Wegstreckenentschädigung bei Wiedereingliederung

Beitrag von Gerda »

...naja man sollte wohl nicht päbstlicher sein als notwendig. Stimmt, ich hab es nicht ganz direkt geschrieben, aber es geht aus dem Wortlaut hervor und wenn dann in den folgenden Postings, aber egal. Letztlich machts auch m. E. wenig Sinn, eine WE an einem Dienstort zu machen, der mit Fahrzeit verbunden ist, um dann an den alten DO zurück zu kehren.... find ich zumindest.

Ich hab mein Ding gemacht und werd abwartenm, was kommt, so passt es für mich erst einmal. Die ganz klare Antwort konnte ich leider nicht finden. :wink:

Wünsch euch ein schönes WE

Gerda
Antworten