Was ist wenn beihilfefähige Psychotherapie aufgebraucht ist?

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Angelheart
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Was ist wenn beihilfefähige Psychotherapie aufgebraucht ist?

Beitrag von Angelheart »

Ich bin gerade am Boden, fühle mich verlassen.
Es sind die beihilfefähigen Stunden aufgebraucht, welche die Beihilfestelle je Krankheitsfall erstattet.
Also heißt es jetzt für mich, dass ich mein Leben lang allein da stehe mit der Erkrankung?
In der gesetzlichen Versicherung kann man doch alle zwei Jahre nochmal sowas neu beantragen.
Ich bin noch recht jung und weiß nicht, wie ich das ohne Behandlung schaffen soll.

Kann mir jemand helfen? Habe ich einen Denkfehler bei der Anzahl der Sitzungen je Krankheitsfall?

Danke.
Adler
Beiträge: 172
Registriert: 5. Mär 2013, 20:18
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Re: Was ist wenn beihilfefähige Psychotherapie aufgebraucht

Beitrag von Adler »

Dann gehst du zum Psychodoc. Da musst du nicht vorher 2 Jahre warten.
Ob es derselbe Krankheitsfall ist oder nicht musst du doch nicht entscheiden. Das müssen Psychodoc und Beihilfestelle miteinander abmachen.
Dieselbe Diagnose heißt nicht, dass es derselbe Krankheitsfall ist.

Der Psychodoc stellt wieder einen Antrag bei der Beihilfstelle.
Die Beihilfstelle leitet das Gutachterverfahren ein.
Grundsätzlich ist eine psychotherapeutische Behandlung nur nach vorheriger Durchführung eines Begutachtungsverfahrens beihilfefähig. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass die festgelegten Voraussetzungen für die Bewilligung von Beihilfe zu Aufwendungen für Psychotherapie eingehalten werden.

Am Ende bekommst du einen rechtsmittelfähigen Bescheid, der die Anzahl der Sitzungen bewilligt.

Wenn du einen ablehnenden Bescheid bekommst, kannst du in Widerspruch gehen (genaueres wirst du in den Ausführungs- bzw. Verwaltungsvorschriften zu deiner Beihilfeverordnung finden).

Aber bedenke:
Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlungen werden nur dann als beihilfefähig anerkannt, wenn ein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Das war bei dir wohl nicht der Fall, wenn du immer noch denselben Krankheitsfall annimmst.
Da wird der Gutachter wohl nachhaken, warum kein Erfolg eintrat. Möglicherweise war es nicht die angemessene Therapie. Das wirft ein schlechtes Licht auf deinen Psychodoc.

Wenn dein Antrag abgelehnt wird, weil kein Behandlungserfolg zu erwarten ist, könnte die Dienststelle auf die Idee kommen deine Dienstfähigkeit infrage zustellen. Hast du aber kaum Fehltage und die Kollegen beschweren sich nicht über dich, dann wird er auch nicht auf die Idee kommen.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Angelheart
Beiträge: 9
Registriert: 25. Feb 2013, 15:51
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Re: Was ist wenn beihilfefähige Psychotherapie aufgebraucht

Beitrag von Angelheart »

Danke für deine Antwort.
Ich bin davon ausgegangen, dass "je Krankheitsfall" bedeutet --- die selbe Diagnose.
Du scheinst das anders zu definieren, aber diese Beihilfeverordnung beschreibt nicht konkret, was mit "je Krankheitsfall" gemeint ist. Außer das - oder siehst du das als konkret?

"Ein „Krankheitsfall“ umfasst die auf
einer verbindenden Diagnose beruhende
und im Wesentlichen einer einheitlic
hen Zielsetzung dienende Psychothera-
pie in einer akuten Krankheitsperiode.
Der Begriff des Krankheitsfalls ist da-
her enger als der des Behandlungsfalls im Sinne des SGB V. "


Und leider hast du recht, dass ich mittlerweile denke, dass es nicht die angemessene Therapie war und mein Psychodoc hat auch Fehler eingeräumt seinerseits.

Dennoch gehe ich von einer Veränderung meines Krankheitsfalles aus - ich persönlich - da ich gerade stationär war und nun eigentlich ambulant weiter machen wollte, mit dem was ich dort erlernt/erreicht habe.

Für mich sind die §§ 20 - 21 BBhV so entgültig gefasst, dass nichts mehr geht nach diesen Sitzungen bzw. nach den Folgesitzungen. Ich hatte vor den Therapeuten zu wechseln, um woandes weiter zu machen, aber die Angst wegen der Entgültigkeit, welcher in den Paragraphen ausgedrückt wird, hemmt mich.

Darf die Beihilfestelle gegenüber dem Arbeitgeber Informationen über ablehnende Bescheide geben?

LG Angelheart.
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