Guten Tag,
es geht um folgendes:
ich bin Beamter beim Freistaat Bayern(Laufbahnprüfung vor 3 Jahren bestanden) und spiele mit dem Gedanken zum gehobenen Dienst des Auswärtigen Amtes zu wechseln, da ich mehrere Sprachen spreche und mir das bei meiner jetzigen Tätigkeit wenig nützt.
Dazu hätte ich folgende Fragen (natürlich unter der Vorraussetzung, dass ich genommen werden würde):
1.Mir ist klar dass das Auswärtige Amt eine eigene Ausbildung durchführt,weshalb ich mein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit aufgeben müsste und wieder Beamter auf Widerruf wäre.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob es da ein Problem mit dem Abschluss geben könnte,da ja nach Beendigung des Studiums der Titel "Diplom-Verwaltungswirt (FH) verliehen wird,den ich ja schon habe.
Kann ich diesen Abschluss auch zweimal erhalten?
2.Würde mir durch den Wechsel in eine andere Tätigkeit im öD in diesem Falle die Rückzahlung der restlichen 40% der Anwärterbezüge erspart bleiben?
Land gehobender Dienst --> Auswärtiges Amt gehobener Dienst
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Re: Land gehobender Dienst --> Auswärtiges Amt gehobener Die
1. Ja kann man.
2. Kann nicht für ein Land sprechen, aber nach Verwaltungsvorschriften für den Bund wohl schon. http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 217101.htm
Naja der schwierige Part wird wohl eher das Auswahlverfahren beim AA. Das hat es in sich.
2. Kann nicht für ein Land sprechen, aber nach Verwaltungsvorschriften für den Bund wohl schon. http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 217101.htm
Naja der schwierige Part wird wohl eher das Auswahlverfahren beim AA. Das hat es in sich.