Blue Ice Ultra hat geschrieben:Posttussi hat geschrieben:
Du hast Dich aber schon darüber informiert wie die Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung im Rahmen der GRV funktioniert? Denn dann erübrigt nämlich sich Deine Frage.
Ich weiss dass Kindererziehungszeiten allen Müttern zustehen.Ich habe auch verfolgt,dass älteren Müttern die KZ´s für vor 1992 geborenen Kindern angehoben werden sollen.
Aber wie sieht es bei den Vätern dieser Kinder aus,wenn die Mutter ( ihrer Kinder)frühzeitig verstorben ist und sie ( die Väter) die Kinder dann allein aufzieh´n?
erklär´s mir damit ich´s versteh´...
