Hallo,
zur Vorgeschichte hier http://www.beamtentalk.de/amtszeitberechnung-t5351.html
Für den Fall, dass ich jetzt erst verspätet befördert werde, habe ich irgendeinen Anspruch, dass irgendetwas rückwirkend ausgesprochen wird?
Also eine Beförderung rückwirkend ist wohl nicht möglich.
Bzgl. Besoldung habe ich § 49 BHO gefunden.
Mir sind aber bis zum jetzigen Zeitpunkt 9 Monate verloren gegangen.
Nicht das mir finanziell einiges verloren gegangen wird, nein, die Zeit zur nächsten Beförderung fehlt mir dann ja auch wieder.
D. h. ich muss dann ja nochmal 9 Monate länger warten.
Hat da jemand Erfahrung mit?
Gruß, Schlingi
Bekomme ich irgendetwas rückwirkend?
Moderator: Moderatoren
Re: Bekomme ich irgendetwas rückwirkend?
Hallo,
ich glaube nicht das du einen Anspruch hast befördert zu werden. Die Mindestwartezeit beträgt 7 Jahre. Mehr habe ich hieraus nicht gelesen.
ich glaube nicht das du einen Anspruch hast befördert zu werden. Die Mindestwartezeit beträgt 7 Jahre. Mehr habe ich hieraus nicht gelesen.
Re: Bekomme ich irgendetwas rückwirkend?
Nein, es gibt keine Wartezeit von 7 Jahren!
Es gibt zwischen den Beförderungen eine Bewährungszeit von 2 Jahren!
Und die ist rum!
Und wenn meine Fachangestelltenzeit mit angerechnet wird, dann ist auch die Amtszeit von min. 7 Jahren schon erfüllt.....
Es gibt zwischen den Beförderungen eine Bewährungszeit von 2 Jahren!
Und die ist rum!
Und wenn meine Fachangestelltenzeit mit angerechnet wird, dann ist auch die Amtszeit von min. 7 Jahren schon erfüllt.....
- Mikesch
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Re: Bekomme ich irgendetwas rückwirkend?
Kurze Frage, kurze Antwort: NEINSchlingi hat geschrieben:habe ich irgendeinen Anspruch, dass irgendetwas rückwirkend ausgesprochen wird?
Wenn Du § 49 BHO liest, dort steht kann und nicht ist....
In unserem Laden folgt man in der Regel dem Absatz 2, aber ein Anspruch darauf resultiert nicht, wie gesagt, kann...
(Und dann auch nur 3 Monate)
Was Du bist jetzt noch nirgendwo geschrieben hast, ob Du überhaupt befördert werden kannst, Beurteilung, Planstelle...
Du redest immer von Zeiten, aber liegen auch die anderen Voraussetzungen auch vor?
Wenn ja, auch dann hast Du keinen Anspruch auf Beförderung.
Und sollte es so sein:
Jupp, Cest la vie...die Zeit zur nächsten Beförderung fehlt mir dann ja auch wieder.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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