Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
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Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an diejenigen die sich vielleicht etwas besser mit dem Trennungsgeld auskennen
Ich befinde mich in Baden-Württemberg in der Ausbildung für den mittleren Dienst. Meine schulische Ausbildung findet ca 110 km entfernt statt die einfache Fahrtdauer liegt bei ~1h 45 minuten. Es gibt eine Unterbringung im Internat für 30€ pro Tag. Es sind immer Blöcke von 4 Wochen. Macht zusammen 480€ im Monat der Freitag wird nicht gerechnet. Ich bin verheiratet und bekomme somit eine Heimfahrt extra bezahlt. Das Trennungsgeld beläuft sich pro Block auf ~200€ und 40€ Fahrtkosten.
Was ich nun gerne wüsste ist ob ich auch Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort beantragen kann und bekommen würde, obwohl die Fahrtzeit mehr als 3 Stunden beträgt und ich mehr als 12 Stunden vom Wohnort entfernt bin. Wenn ich es beantragen kann wie hoch ist es dann bzw. was wird abgerechnet? ein Kilometer Satz bei Fahrt mit dem Auto? ein Pauschalsatz? und wie hoch sind die entsprechenden Sätze.
Ich frage deshalb weil ich zu den 480€ noch ca. 300€ Kinderbetreuungskosten rechnen muss jeden Monat da meine Frau immer Spätschicht arbeitet. Da möchte ich ausrechnen ob es nicht günstiger wäre wenn ich jeden Tag nach Hause fahre bzw. was ich erstattet bekomme die fahrtkosten ohne erstattung sind schon niedriger als die Übernachtstungs+Betreuungskosten abzüglich trennungsgeld.... -_-
Die Zeit die ich brauche wäre mir egal es ist ja absehbar das die Ausbildung in nem starken Jahr vorbei ist. Aber finanziell ist verdammt schwer das zu tragen da es immer monatsweise abwechselnd ist, 1 Monat Amt, 1 Monat Schule.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen ansonsten werde ich die Reisekosten stelle im RP mal anhauen.
Schönes Wochende,
Mumbles
Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage an diejenigen die sich vielleicht etwas besser mit dem Trennungsgeld auskennen
Ich befinde mich in Baden-Württemberg in der Ausbildung für den mittleren Dienst. Meine schulische Ausbildung findet ca 110 km entfernt statt die einfache Fahrtdauer liegt bei ~1h 45 minuten. Es gibt eine Unterbringung im Internat für 30€ pro Tag. Es sind immer Blöcke von 4 Wochen. Macht zusammen 480€ im Monat der Freitag wird nicht gerechnet. Ich bin verheiratet und bekomme somit eine Heimfahrt extra bezahlt. Das Trennungsgeld beläuft sich pro Block auf ~200€ und 40€ Fahrtkosten.
Was ich nun gerne wüsste ist ob ich auch Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort beantragen kann und bekommen würde, obwohl die Fahrtzeit mehr als 3 Stunden beträgt und ich mehr als 12 Stunden vom Wohnort entfernt bin. Wenn ich es beantragen kann wie hoch ist es dann bzw. was wird abgerechnet? ein Kilometer Satz bei Fahrt mit dem Auto? ein Pauschalsatz? und wie hoch sind die entsprechenden Sätze.
Ich frage deshalb weil ich zu den 480€ noch ca. 300€ Kinderbetreuungskosten rechnen muss jeden Monat da meine Frau immer Spätschicht arbeitet. Da möchte ich ausrechnen ob es nicht günstiger wäre wenn ich jeden Tag nach Hause fahre bzw. was ich erstattet bekomme die fahrtkosten ohne erstattung sind schon niedriger als die Übernachtstungs+Betreuungskosten abzüglich trennungsgeld.... -_-
Die Zeit die ich brauche wäre mir egal es ist ja absehbar das die Ausbildung in nem starken Jahr vorbei ist. Aber finanziell ist verdammt schwer das zu tragen da es immer monatsweise abwechselnd ist, 1 Monat Amt, 1 Monat Schule.
Hoffe mir kann jemand weiterhelfen ansonsten werde ich die Reisekosten stelle im RP mal anhauen.
Schönes Wochende,
Mumbles
Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Habe noch eine Anmerkung bzw. Frage die mir einkam. Kann es sein das ich trotzdem das selbe Trennungsgeld wie bei Verbleib am Dienstort erhalte, da der Dienstherr sagt die tägliche Rückkehr ist nicht zumutbar somit soll ich am Dienstort verbleiben. Wenn ich dann aber doch jeden Tag fahre ist das ja privates Vergnügen??
- Mikesch
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Das bekommst Du definitiv NICHT!Mumbles hat geschrieben:Was ich nun gerne wüsste ist ob ich auch Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort beantragen kann und bekommen würde
Weil, die tägliche Heimreise ist unzumutbar...
Das ist Privatvergnügen...Ich frage deshalb weil ich zu den 480€ noch ca. 300€ Kinderbetreuungskosten rechnen muss
Da eine tägliche Heimreise unzumutbar ist, wird Dir die Unterbringung in Rechnung gestellt und Du erhälst hierfür Dein Trennungsgeld. Wenn Du trotzdem nach Hause fährst, ist auch dies Privatvergnügen...Mumbles hat geschrieben:...die fahrtkosten ohne erstattung sind schon niedriger als die Übernachtstungs+Betreuungskosten abzüglich trennungsgeld....
So muss Deine Rechnung aussehen...
Das wird aufgedröselt...Mumbles hat geschrieben: Das Trennungsgeld beläuft sich pro Block auf ~200€ und 40€ Fahrtkosten.
Das Trennungsgeld beläuft sich auf 14,30 Euro/Tag (Land BW), die Unterkunftskosten laufen separat. Du erhälst also die Kosten für die Unterkunft + Trennungsgeld.
Genau das ist der richtige Weg oder Tante Google schmeisst alle Infos raus...Mumbles hat geschrieben:...ansonsten werde ich die Reisekosten stelle im RP mal anhauen.
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Das die Kinderbetreungskosten Privatvergnügen sind das weiß ich. Was jedoch nicht so ist, ist dass die Unterkunftskosten übernommen werden das ist definitiv nicht so! Sonst würde ich ja trotz der 50% Abzug als Anwärter mit mehr als 250€ da stehen. Weiß zwar nicht warum die Unterkunft nichtmal zu 50% bezahlt wird da ich ja dienstlich abgeordnet bin und es nicht zum Spaß mache aber ist leider so deshalb möchte ich mich informieren wie es evtl. anders laufen kann. Bzw. wo ich finden kann das die Unterbringungskosten übernommen werden müssen.
Die Rechnung sieht atm so aus das ich eben für die ersten 7 Tage die Reisekostenbeihilfe /2 bekomme und für den Rest Trennungsgeld /2 plus 2 Hin und Rückreisen mit zum Dienstverkehr zugelassenem Privat PKW.
Und so scheint es dann wohl auch zu bleiben. Ich ruf morgen mal im RP an und versuch es genau rauszubekommen und schreib es hier dann nochmal.
Schönen Sonntag noch!
Die Rechnung sieht atm so aus das ich eben für die ersten 7 Tage die Reisekostenbeihilfe /2 bekomme und für den Rest Trennungsgeld /2 plus 2 Hin und Rückreisen mit zum Dienstverkehr zugelassenem Privat PKW.
Und so scheint es dann wohl auch zu bleiben. Ich ruf morgen mal im RP an und versuch es genau rauszubekommen und schreib es hier dann nochmal.
Schönen Sonntag noch!
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Also das mit der Unterkunft kann ich einfach nicht glauben 
Kann doch nicht sein, dass Du dermaßen drauf zahlen musst, was wäre denn, wenn Du das Geld nicht hättest? Keine Ausbildung oder was ?
Ok, vllt ticken bei euch in BW die Uhren anders...
Bei uns ist es so, dass für Lehrgänge die Unterkunft unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, dazu TG, ansonsten läuft die Unterbringung separat.

Kann doch nicht sein, dass Du dermaßen drauf zahlen musst, was wäre denn, wenn Du das Geld nicht hättest? Keine Ausbildung oder was ?
Ok, vllt ticken bei euch in BW die Uhren anders...
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Ja ist leider so das in dem Fall die Unterkunft nicht bezahlt wird obwohl ich es echt nicht verstehe warum, darf ja froh sein das seit ca 5 Jahren ein 50% Sonderzuschlag auf die Anwärterbezüge bezahlt wird.
Als ich noch Angestellter war und auf Dienstreise wurde Unterkunft mit Reisegeld bezahlt.
Jetzt bin ich Anwärter auf Sonderlaufbahn mit A8 als Eingangssold und bekomme nur 50% Trennungsgeld ohne Unterkunft :´( Hab es mir ja selbst ausgesucht die Ausbildung zu machen....
Als ich noch Angestellter war und auf Dienstreise wurde Unterkunft mit Reisegeld bezahlt.
Jetzt bin ich Anwärter auf Sonderlaufbahn mit A8 als Eingangssold und bekomme nur 50% Trennungsgeld ohne Unterkunft :´( Hab es mir ja selbst ausgesucht die Ausbildung zu machen....
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Rechtsgrundlage dafür, dass Anwärter nur die Hälfte der Trennungsgeldentschädigungen (außer der Familienheimfahrt Verheirateter) erhalten, ist § 22 Abs. 2 Landesreisekostengesetz B-W. Dies hat im Ländle Tradition, mir ist das schon in den siebziger Jahren begegnet.
Ansonsten teile ich Mikeschs Auffassung nicht, dass sie im Falle der täglichen Heimkehr überhaupt kein Trennungsgeld erhalten würden. Trennungsgeld wird für die "notwendigen Auslagen" gezahlt. Die 3-Stunden-Regelung und die 12-Stunden-Regelung definieren, wann Übernachtungsgeld "notwendig" wird. "Nicht zuzumuten" hat aber nichts damit zu tun, dass Ihnen die Fahrt automatisch "untersagt" wäre. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob und wie viel Trennungsgeld Sie erhalten würden.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ansonsten teile ich Mikeschs Auffassung nicht, dass sie im Falle der täglichen Heimkehr überhaupt kein Trennungsgeld erhalten würden. Trennungsgeld wird für die "notwendigen Auslagen" gezahlt. Die 3-Stunden-Regelung und die 12-Stunden-Regelung definieren, wann Übernachtungsgeld "notwendig" wird. "Nicht zuzumuten" hat aber nichts damit zu tun, dass Ihnen die Fahrt automatisch "untersagt" wäre. Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob und wie viel Trennungsgeld Sie erhalten würden.
Viele Grüße
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Übernachtungsgeld, das wars 
Das gilt auch für BW, Tante Google hat das ganz schnell raus geschmissen:
http://www.reisekostenrecht.de/baden_wu ... stengesetz
Siehe § 10
Wollte doch sagen, das kann es schlicht nicht geben...
D.h., Du bekommst Deine Übernachtungskosten + Trennungsgeld.
Davon musst Du natürlich die Übernachtungen bezahlen, da es Dir nicht zumutbar ist, nach Hause zu fahren.
Vielleicht wird auch unmittelbar abgerechnet, unter dem Strich bleiben Dir die 14 Euronen.
Dabei steht es Dir dann frei, tägl. nach Hause zu fahren, ist privatsache...
Keinesfalls musst Du von den 14 Euronen auch noch die Unterkunft bezahlen, s.o.!

Das gilt auch für BW, Tante Google hat das ganz schnell raus geschmissen:
http://www.reisekostenrecht.de/baden_wu ... stengesetz
Siehe § 10
Wollte doch sagen, das kann es schlicht nicht geben...
D.h., Du bekommst Deine Übernachtungskosten + Trennungsgeld.
Davon musst Du natürlich die Übernachtungen bezahlen, da es Dir nicht zumutbar ist, nach Hause zu fahren.
Vielleicht wird auch unmittelbar abgerechnet, unter dem Strich bleiben Dir die 14 Euronen.
Dabei steht es Dir dann frei, tägl. nach Hause zu fahren, ist privatsache...
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Den §10 hatte ich auch schon im Auge aber da es sich bei den 30€ um Vollpension handelt werden von den 30€ Übernachtungsgeld 100% abgezogen was 0 Euro übrig läßt bzw. wieder die 14€/2 Trennungsgeld
Wobei das könnte man evtl. anfechten da 2 Stück täglich pendlen und die zahlen für 2 mal Kaffeepause und Mittagessen 6,70€ pro Tag. Frühstück und Abendessen kann dann ansich keine 23,30€ mehr Kosten.
Die Reisekostenstelle sagt ich kann dennoch täglich pendlen und das auch angeben soll es einfach mal probieren wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das ich es bis zum maximal Satz vom Trennungsgeld bei Verbleib bekommen werde.

Wobei das könnte man evtl. anfechten da 2 Stück täglich pendlen und die zahlen für 2 mal Kaffeepause und Mittagessen 6,70€ pro Tag. Frühstück und Abendessen kann dann ansich keine 23,30€ mehr Kosten.
Die Reisekostenstelle sagt ich kann dennoch täglich pendlen und das auch angeben soll es einfach mal probieren wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das ich es bis zum maximal Satz vom Trennungsgeld bei Verbleib bekommen werde.
- Mikesch
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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
Das ist ja wieder eine neue InformationMumbles hat geschrieben:Den §10 hatte ich auch schon im Auge aber da es sich bei den 30€ um Vollpension handelt werden von den 30€ Übernachtungsgeld 100% abgezogen was 0 Euro übrig läßt bzw. wieder die 14€/2 Trennungsgeld![]()

Muss Übernachtung und und Essen nicht auch bei Vollpension aufgedröselt werden?
Dann sieht das nämlich so aus, dass Dein Tagegeld für den Anteil der Verpflegung ist und Du u.U. gar nichts oder bis auf vllt. einen Euro heraus bekommst.
So wäre es bei uns...
Kommt drauf an, ob die Heimkehr zumutbar ist. Die bekommen dann kein Übernachtungsgeld und zahlen mit dem TG ihren Kaff, kommt mir ok vor...Mumbles hat geschrieben:Wobei das könnte man evtl. anfechten da 2 Stück täglich pendlen und die zahlen für 2 mal Kaffeepause und Mittagessen 6,70€ pro Tag.
Du hast die Übernachtung vergessen, die gehört da auch noch mit zu den 30 Euronen. Du schriebst doch: Unterbringung im Internat für 30€ pro Tag - VollpensionMumbles hat geschrieben:Frühstück und Abendessen kann dann ansich keine 23,30€ mehr Kosten.
Oder hältst Du wieder eine Info zurück

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Re: Trennungsgeld bei Rückkehr zum Wohnort
ne ich halt nix mehr zurück. Aber wie der genaue Satz für die Übernachtung aussieht weiß ich leider auch nicht. Aber da ich mich im Prinzip schon entschieden habe in zukunft heimzufahren, werd ich einfach nach dem nächsten block mal schauen ob es nen Unterschied beim Geld ausmacht