Hallo miteinander,
zum 01.01.2015 soll es folgende Änderung geben:
[url]http://www.buzer.de/gesetz/8627/a159781.htm[/url]
Ändert sich etwas für Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit bereits jetzt im Ruhestand sind (Ich bin seit 2002)? Mein Ruhegehaltssatz wurde von 71,5 % aus heruntergerechnet.
Viele Grüße und noch für den Rest Frohe Weihnachten
Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
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Davechristian
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Torquemada
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Steinbock
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Hallo,
die einzigste Änderung die ich zum 01.01.2015 finden konnte, kann man in nachfolgendem Link Artikel 12 erkennen.
http://www.hof.uni-halle.de/daten/geset ... z_2011.pdf
Gruß vom Steinbock
die einzigste Änderung die ich zum 01.01.2015 finden konnte, kann man in nachfolgendem Link Artikel 12 erkennen.
http://www.hof.uni-halle.de/daten/geset ... z_2011.pdf
Gruß vom Steinbock
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Davechristian
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Hallo,
schaut mal hier nach:
http://www.buzer.de/gesetz/3394/l.htm
dort heißt es zukünftige Änderungen:
01.01.2015 Artikel 4a Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vom 5. Februar 2009
Darauf bezieht sich meine Frage für jetzige Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit bereits im Ruhestand sind.
Hier heißt es:
47. § 69a wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 42 Satz 2, die §§ 49, 50, 50a, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 bis 8 sowie die §§ 61, 62 und 69e Abs. 3, 4, 6 und 7 dieses Gesetzes sind anzuwenden. § 14a Abs. 2 Satz 1 bis 3, § 53 Abs. 1, 2 Nr. 1 bis 3 erste Höchstgrenzenalternative, Abs. 3 bis 10 sowie § 54 sind in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden. § 53 Abs. 2 Nr. 3 zweite Höchstgrenzenalternative dieses Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Zahl „71,75" die Zahl „75" tritt. Auf die von § 82 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung erfassten Versorgungsfälle ist § 69e Abs. 3 und 4 nicht anzuwenden."
Heißt doch: Die Pension wird von 75% an gerechnet,oder ?
Viele Grüße und Danke für Eure Mühe.
schaut mal hier nach:
http://www.buzer.de/gesetz/3394/l.htm
dort heißt es zukünftige Änderungen:
01.01.2015 Artikel 4a Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vom 5. Februar 2009
Darauf bezieht sich meine Frage für jetzige Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit bereits im Ruhestand sind.
Hier heißt es:
47. § 69a wird wie folgt geändert:
a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1. § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 42 Satz 2, die §§ 49, 50, 50a, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 bis 8 sowie die §§ 61, 62 und 69e Abs. 3, 4, 6 und 7 dieses Gesetzes sind anzuwenden. § 14a Abs. 2 Satz 1 bis 3, § 53 Abs. 1, 2 Nr. 1 bis 3 erste Höchstgrenzenalternative, Abs. 3 bis 10 sowie § 54 sind in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden. § 53 Abs. 2 Nr. 3 zweite Höchstgrenzenalternative dieses Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Zahl „71,75" die Zahl „75" tritt. Auf die von § 82 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung erfassten Versorgungsfälle ist § 69e Abs. 3 und 4 nicht anzuwenden."
Heißt doch: Die Pension wird von 75% an gerechnet,oder ?
Viele Grüße und Danke für Eure Mühe.
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Peter Kunze
- Beiträge: 2
- Registriert: 1. Apr 2012, 08:02
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Hallo,
eine Frage vor allem an Steinbock, aber auch an alle anderen:
kannst Du mir bitte erklären, was sich hinter der von Dir verlinkten Änderung des Beamtenversorgungsgesetz tatsächlich versteckt? Ich blicke da noch nicht durch
Gruß aus Gummersbach.
Peter Kunze
eine Frage vor allem an Steinbock, aber auch an alle anderen:
kannst Du mir bitte erklären, was sich hinter der von Dir verlinkten Änderung des Beamtenversorgungsgesetz tatsächlich versteckt? Ich blicke da noch nicht durch
Gruß aus Gummersbach.
Peter Kunze
Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Liest sich so, dass die Altfälle weiterhin bei 75% statt 71,75% berechnet werden.
Faktor 0,95667 kommt nicht zu tragen.
Oder ?
Gruß
Max
Faktor 0,95667 kommt nicht zu tragen.
Oder ?
Gruß
Max
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Davechristian
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- Registriert: 8. Sep 2011, 10:40
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
das sehe ich auch so, bedeutet ja, dass sich das Ruheghealt etwas erhöht. Altlasten gibt es bei mir nicht, mit Rücken und Knie habe ich Last genug
LG
LG
