Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

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Davechristian
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Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Beitrag von Davechristian »

Hallo miteinander,

zum 01.01.2015 soll es folgende Änderung geben:
[url]http://www.buzer.de/gesetz/8627/a159781.htm[/url]

Ändert sich etwas für Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit bereits jetzt im Ruhestand sind (Ich bin seit 2002)? Mein Ruhegehaltssatz wurde von 71,5 % aus heruntergerechnet.


Viele Grüße und noch für den Rest Frohe Weihnachten
Torquemada
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Beitrag von Torquemada »

http://www.buzer.de/gesetz/8627/a159781.htm


Welche Änderung meinst du ?
Steinbock
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

die einzigste Änderung die ich zum 01.01.2015 finden konnte, kann man in nachfolgendem Link Artikel 12 erkennen.

http://www.hof.uni-halle.de/daten/geset ... z_2011.pdf

Gruß vom Steinbock
Davechristian
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Beitrag von Davechristian »

Hallo,

schaut mal hier nach:

http://www.buzer.de/gesetz/3394/l.htm

dort heißt es zukünftige Änderungen:

01.01.2015 Artikel 4a Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vom 5. Februar 2009

Darauf bezieht sich meine Frage für jetzige Ruhestandsbeamte, die wegen Dienstunfähigkeit bereits im Ruhestand sind.

Hier heißt es:
47. § 69a wird wie folgt geändert:


a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst:


„1. § 22 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 42 Satz 2, die §§ 49, 50, 50a, 52, 55 Abs. 1 Satz 7 und Abs. 2 bis 8 sowie die §§ 61, 62 und 69e Abs. 3, 4, 6 und 7 dieses Gesetzes sind anzuwenden. § 14a Abs. 2 Satz 1 bis 3, § 53 Abs. 1, 2 Nr. 1 bis 3 erste Höchstgrenzenalternative, Abs. 3 bis 10 sowie § 54 sind in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung anzuwenden. § 53 Abs. 2 Nr. 3 zweite Höchstgrenzenalternative dieses Gesetzes ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Zahl „71,75" die Zahl „75" tritt. Auf die von § 82 in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung erfassten Versorgungsfälle ist § 69e Abs. 3 und 4 nicht anzuwenden."

Heißt doch: Die Pension wird von 75% an gerechnet,oder ?

Viele Grüße und Danke für Eure Mühe.
Peter Kunze
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Beitrag von Peter Kunze »

Hallo,

eine Frage vor allem an Steinbock, aber auch an alle anderen:

kannst Du mir bitte erklären, was sich hinter der von Dir verlinkten Änderung des Beamtenversorgungsgesetz tatsächlich versteckt? Ich blicke da noch nicht durch :(

Gruß aus Gummersbach.

Peter Kunze
max251osb
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Beitrag von max251osb »

Liest sich so, dass die Altfälle weiterhin bei 75% statt 71,75% berechnet werden.
Faktor 0,95667 kommt nicht zu tragen.
Oder ?
Gruß
Max
Davechristian
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Re: Artikel 4 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Beitrag von Davechristian »

das sehe ich auch so, bedeutet ja, dass sich das Ruheghealt etwas erhöht. Altlasten gibt es bei mir nicht, mit Rücken und Knie habe ich Last genug :lol:

LG
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