Steigende Beiträge in der PKV?
Moderator: Moderatoren
Steigende Beiträge in der PKV?
Ich bin auf Informationen gestossen, die besagen, das die Beiträge in der PKV jährlich um bis zu 10% steigen sollen. Das wären in meinem Fall 25€ Mehrbelastung. Soviel kann ich als hessischer Landesbeamte gar nicht mehr verdienen. Bedeutet das also einen reellen Einkommensverlust??? Kennt ihr euch damit aus?
- Mikesch
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Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Ist doch klar, dass die Beiträge auf Grund steigender Kosten und dem demografischen Wandel steigen werden.
Und wahrscheinlich auch stärker, als in der Vergangenheit. Um wieviel, darüber kann man nur Schätzungen abgeben. Keine Ahnung, welche Quelle Du hast und was die Berechnungsgrundlage ist.
Zumindest halte ich das nicht für unrealistisch.
Teilweise waren es bei mir schon jetzt mal um 10%.
Ist doch logisch, dass Beitragserhöhungen über Inflationsrate und unterhalb des Einkommenszuwachses immer real einen Einkommensverlust bedeutet.
Da werden wir mit leben müssen
Und wahrscheinlich auch stärker, als in der Vergangenheit. Um wieviel, darüber kann man nur Schätzungen abgeben. Keine Ahnung, welche Quelle Du hast und was die Berechnungsgrundlage ist.
Zumindest halte ich das nicht für unrealistisch.
Teilweise waren es bei mir schon jetzt mal um 10%.
Die Frage ist doch nicht ernst gemeint, oder?Bedeutet das also einen reellen Einkommensverlust???
Ist doch logisch, dass Beitragserhöhungen über Inflationsrate und unterhalb des Einkommenszuwachses immer real einen Einkommensverlust bedeutet.
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Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Das sind ja tolle Aussichten! Hat das Beamtendasein dann noch eine Zukunft? Was meint ihr?
Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Vielleicht kommt mal eine Regelung wie bei den EU-Beamten.
Im Kapitel "Soziale Sicherheit" heißt es dort im Beamtenstatut:
Was ist sozialer: unser Beihilfesystem oder das der EU?
Im Kapitel "Soziale Sicherheit" heißt es dort im Beamtenstatut:
Der Dienstherr schließt also eine Familien-Krankenversicherung für den Beamten ab. Der Beamter beteiligt sich mit max. 2 % seines Gehaltes. Ein wenig muss man noch privat versichern. Da kann aber nicht teuer sein, da die kostenintensiven Sachen zu 100% von der Krankheitsfürsorge übernommen werden und 80 % Zahnartzkosten.1. In Krankheitsfällen wird dem Beamten, seinem Ehegatten – sofern dieser nicht nach anderen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften Leistungen derselben Art und in derselben Höhe erhalten kann –, seinen Kindern und
den sonstigen unterhaltsberechtigten Personen im Sinne von Anhang VII Artikel 2 nach einer von den Organen
der Gemeinschaften im gegenseitigen Einvernehmen nach Stellungnahme des Statutsbeirats beschlossenen
Regelung Ersatz der Aufwendungen bis zu 80 v.H. gewährleistet.
Dieser Satz wird für die folgenden Leistungen auf 85% angehoben:
Beratungen und Besuche, chirurgische Eingriffe, Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Röntgenuntersuchungen, Analysen, Laboruntersuchungen und ärztlich verordnete prothetische Apparate mit Ausnahme von Zahnprothesen.
Im Falle von Tuberkulose, Kinderlähmung, Krebs, Geisteskrankheiten und
anderen von der Anstellungsbehörde als vergleichbar schwer anerkannten Krankheiten sowie für Untersuchungen
zur Früherkennung und im Falle der Entbindung erhöht er sich auf 100 v.H.
Der Erstattungssatz von 100 v.H. gilt jedoch nicht, wenn im Fall von Berufskrankheiten und Unfällen Artikel 73 zur Anwendung gekommen ist.
Der unverheiratete Partner eines Beamten gilt als Ehegatte im Sinne der Krankheitsfürsorge, wenn die ersten drei
Voraussetzungen gemäß Anhang VII Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe c) erfüllt sind.
Im Rahmen der in Unterabsatz 1 genannten Regelung können die Organe nach dem Verfahren des Artikels 110
einem von ihnen die Zuständigkeit dafür übertragen, die Vorschriften für die Kostenerstattung festzulegen.
Der zur Sicherstellung dieser Krankheitsfürsorge erforderliche Beitrag wird zu einem Drittel von dem
Berechtigten getragen; dieser Beitrag darf jedoch 2 v.H. seines Grundgehalts nicht überschreiten.
Was ist sozialer: unser Beihilfesystem oder das der EU?
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Hältst du es für wahrscheinlich, das diese Regelung auch mal bei Landesbeamten zur Anwendung kommt?
- Mikesch
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Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Das wird es in D wahrscheinlich gar nicht geben. Warum sollte unser Arbeitgeber mehr zahlen sollen?
Es sei den, die EU mischt sich auch bei den Beamten ein und schafft ein einheitliches Beamtenrecht, würde mich nicht wundern.
Wäre aber ferne Zukunftsmusik
Es sei den, die EU mischt sich auch bei den Beamten ein und schafft ein einheitliches Beamtenrecht, würde mich nicht wundern.
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Re: Steigende Beiträge in der PKV?
MK81 hat geschrieben:Hältst du es für wahrscheinlich, das diese Regelung auch mal bei Landesbeamten zur Anwendung kommt?


Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Ich bin zum 1.1.2014 Beamte auf Probe geworden, und dann nur negative Nachrichten!!! nich so schön
- Mikesch
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Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Die schlechten Nachrichten betreffen lediglich auch die Beamten, die goldenen Zeiten sind eh vorbei.
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Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Das sind ja tolle Aussichten...
Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Was soll das Gejammere? Es steht dir ja frei, einen Entlassungsantrag zu stellen und dir einen Job als Arbeitnehmer zu suchen. Dann bist du in der GKV und alles ist prima...
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Re: Steigende Beiträge in der PKV?
Ich finde einen Beitrag über die PKV in einem Beamtenforum passend. Nur so ´ne Feststellung!