Witwenpension

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Sydney
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Witwenpension

Beitrag von Sydney »

Ich hoffe, hier kann man mir helfen. Mein Vater (pensionierter Beamter) ist an Krebs erkrankt und leider sieht es nicht gut aus. Meine Mutter ist recht hilflos ohne ihn und so werde wohl ich es sein, die sich dann um Themen wie Witwenpension etc. kümmert.

Leider habe ich aber auch überhaupt keine Ahnung. Deshalb meine Frage: Wo beantragt man überhaupt die Witwenpension? Meine Mutter, die seit der Hochzeit mit meinem Vater vor über 40 Jahren Hausfrau ist, bekommt, so viel ich weiß selbst eine super kleine Rente, die aber nicht der Rede wert sein dürfe. Ab welchem Betrag wird die eigene Rente auf die Witwenpension angerechnet? Oder wird sie immer angerechnet? Und gibt es bei Witwen von Pensionären auch das dreimonatige Überbrückungsgeld?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
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Hauseltr
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Re: Witwenpension

Beitrag von Hauseltr »

Sorry, doppelter Beitrag. :shock:
Zuletzt geändert von Hauseltr am 8. Dez 2013, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Hauseltr
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Re: Witwenpension

Beitrag von Hauseltr »

Hilft Dir das weiter?

http://www.witwenpension.net/

http://www.sbr-neustadt.de/ruhegehalt-p ... engeld.pdf Siehe §§ 20 und 24

Soweit mir bekannt ist, muss die Witwenpension nicht neu beantragt werden, da dem Dienstherrn die familiäre Situation schon allein durch die Zahlung des Familienzuschlages bekannt ist. Der Dienstherr kommt hier auf die Witwe zu.

Sollte der Vater Mitglied in einer Gewerkschaft sein, könnte man dort nachfragen.
Sydney
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Re: Witwenpension

Beitrag von Sydney »

Vielen Dank, das hilft schon mal sehr! Also müsste meine Mutter auch eine neue Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse III ans LBV schicken, wenn sie vorher schon Steuerklasse III war? Wobei ich gar nicht weiß, welche Steuerklasse meine Mutter hat. Ich habe gerade das Gefühl, gar nichts über meine Eltern zu wissen :( .
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Hauseltr
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Re: Witwenpension

Beitrag von Hauseltr »

Das muss wohl über das Finanzamt geregelt werden, denn eine Lohnsteuerkarte wie früher gibt es ja nicht mehr.

Analog dazu:
Beginn eines Arbeitsverhältnisses im Jahr 2013
Wird im Jahr 2013 erstmalig ein Arbeitsverhältnis begründet, hat Ihr Arbeitgeber Sie im ELStAM-Verfahren anzumelden.

Der "Arbeitgeber" wäre in diesem Fall die Versorgungskasse, wenn der Todesfall des Ehegatten eintritt. Ich meine, dass läuft sozusagen automatisch.

Die Steuerklasse III gilt für folgende Arbeitnehmer:

Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben und nicht die Steuerklasse IV gewählt haben. Der ebenfalls berufstätige Ehepartner erhält dann die Steuerklasse V. Auch wenn der andere Ehepartner nicht berufstätig oder selbstständig ist, wird die Lohnsteuerklasse III zugewiesen. (Wikipedia)

Steuerklasse 3 für Verwitwete

Verheiratete oder Verwitwete in Steuerklasse 3
Obwohl die Steuerklasse 3 nur verheirateten Personen offen steht, gibt es auch eine wichtige Ausnahme von dieser Regelung. Dieser Ausnahme betrifft alle Personen, deren Ehepartner im laufenden Jahr oder im vergangenen Jahr verstorben ist.

Erst im übernächsten Jahr nach dem Tod des Partners wird die verwitwete Person in die Steuerklasse 1 eingeordnet und damit wie ledige, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Personen behandelt.

http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-3/
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Bundesfreiwild
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Re: Witwenpension

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wichtig:
Sterbeurkundedoppel an Personalstelle/Pensionsbezügezentrum senden (die beiden letzten halbjährigen Rentenbescheide der Mutter mitsenden)
Ebenso an die Rentenversicherung (erste Wiwenpensionsbezügemitteilung mitsenden)
Ebenso an die Krankenkasse/Beihilfe (ggfs. Mitgliedsstatus/Beitragsänderung)
Bitte daran denken, dass der Datenschutz es nicht mehr zulässt, das -auch wichtige- Infos einfach so weitergegeben werden.

Möglichst noch vor dem Tod des Ehemannes für alle Konten (Gehaltskonto/Sparkonten/andere Vermögenskonten) als (Mit-)Kontoinhaberin eintragen lassen. Sonst gibt es nachher Zugriffsprobleme, die sich nur durch Schriftverkehr und einigen Aufwand ändern lassen.

Anhang der Bezügemitteilungen ausrechnen (Internet) wie hoch die Brutto/NettoWitwenpension ausfallen wird, mit Steuerklasse 1. Damit hat man eine Basis, auf der man alles Weitere betrachten kann und muss:

Kann Haus oder Wohnung mit der Witwenpension/Ersparnisse weiter finanziell getragen werden? (Nebenkosten, Telekom, Gärtner, etc.) oder muss ggfs. eine andere Lösung gefunden werden?
Gibts ein Auto, dass nun nicht mehr gebraucht wird oder zu groß ist?

Welche Geschäfts/Vertragsbeziehungen bestehen und müssen bedient werden, ggfs. gekündigt werden?
Kreditverträge, Versicherungen, Lebensversicherung, etc.)
Sämtliche Vertragspartner müssen informiert werden, damit die zukünftigen Rechnungen auf Ihre Mutter ausgestellt werden.

Man sollte vielleicht schon im Vorfeld die Akten und Kontoauszüge durchsehen, evtl. noch mit Ihrem Vater zusammen, wo etwas geregelt werden muss und sich eine Liste machen, wer in welcher Hinsicht später benachrichtigt werden muss.

Aus eigener Erfahrung kann ich voraussagen, dass sämtliche grundsätzlichen Dinge an Ihnen als Sohn hängenbleiben werden, wie Schriftverkehr mit Banken, Versicherungen, Krankenkasse, Steuererklärung, etc. Selbst sehr selbstständige ältere Menschen haben oft ein Problem damit, sich in der modernen Banken-, e-Mail-Welt zurechtzufinden. Was Sie ihrer Mutter wirklich beibringen müssen ist, dass sie zumindest allen Schriftverkehr von Behörden, RV, Krankenkasse, etc. sammelt. Und Sie selbst müssen auch regelmässig nachfragen, ob etwas gekommen ist und sich dann darum kümmern, weil Ihre Mutter Sie evtl. "nicht belästigen" möchte.

Beim Bund (bei den Ländern weiss ich es nicht), gibt es nach Zusendung der Sterbeurkunde eine Auszahlung eines Sterbegeldes in (beim Bund) dreifacher Höhe des letzten Gehaltes. Dieses Sterbegeld ist ABSOLUT STEUERFREI und ist KEIN Einkommen. Es muss auf der STeuererklärung also nicht angegeben werden.
Mit dem Geld kann man die meist extrem horrenden Begräbniskosten wenigstens teilweise decken.

Reden Sie mit Ihrem Vater über alles, so lange es noch geht. Machen Sie ihm klar, dass alles, was man vorher regeln kann, nachher nicht zu Problemen führen wird.
Klar, das ist ein sehr materielles Thema, aber so funktioniert unsere Zivilisation nun mal. Und manch einer kann ruhiger sterben, wenn er weiss, dass jemand über alles informiert ist und sich nachher kümmert.

Für die 1. Steuererklärung im Sterbejahr sollten Sie evtl. den Rat des Finanzamtes oder Steuerberaters einholen.

Wichtig: Ihre Mutter muss sich nun alleine zurechtfinden. Wichtig ist, dass sie ihre sozialen Kontake nicht einschlafen lässt oder sich neue sucht, damit sie nicht alleine zu Hause herumsitzt (Kurse, Urlaubstouren mit anderen Senioren, etc.) Das Leben geht weiter.
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