Kfz-Versicherung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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fett&faul
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Kfz-Versicherung

Beitrag von fett&faul »

Hallo Kollegen,

als Beamter erhält man ja bei der Autoversicherung einen Beamtenbonus. Wie sieht das als Pensionär aus?
Wub
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Re: Kfz-Versicherung

Beitrag von Wub »

Ist genau so!
Gerda Schwäbel
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Re: Kfz-Versicherung

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Es gibt keinen "Beamtenbonus", das ist Blödsinn! Die Versicherungen bieten bestimmten Personengruppen günstigere Tarife an, weil sie davon überzeugt wurden, dass dieser Personenkreis unterdurchschnittliche Kosten verursacht. Den Besondere Tarif gibt es im öffentlichen Dienst für alle Personengruppen, für Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte, Arbeiter, Beschäftigte und Auszubildende. Diesen B-Tarif gibt es u. B. auch für die Mitarbeiter von Gewerkschaften, von gemeinnützigen Vereinen, Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr ... und auch der Verband deutscher Tennislehrer hat diesen Tarif für seine Mitglieder ausgehandelt. Selbstverständlich muss man den Tarif nicht wechseln, wenn man vom aktiven Dienst in den Ruhestand gewechselt ist, das gilt für Pensionäre genauso wie für Rentner.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Steinbock
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Re: Kfz-Versicherung

Beitrag von Steinbock »

Gerda Schwäbel hat geschrieben:Es gibt keinen "Beamtenbonus", das ist Blödsinn! Die Versicherungen bieten bestimmten Personengruppen günstigere Tarife an, weil sie davon überzeugt wurden, dass dieser Personenkreis unterdurchschnittliche Kosten verursacht. Den Besondere Tarif gibt es im öffentlichen Dienst für alle Personengruppen, für Beamte, Richter, Soldaten, Angestellte, Arbeiter, Beschäftigte und Auszubildende.
Was so pauschal natürlich auch nicht richtig ist, denn es kommt auf den Versicherer an.
Manche Versicherer unterscheiden auch noch zwischen (Beamten und Zeit- bzw. Berufssoldaten) und den (Angestellten des öffentlichen Dienstes). Wehrpflichtige, bzw. während des freiwilligen Wehrdienstes (23 Monate) besteht kein Anspruch auf den öffentlichen Dienst Tarif. Zusätzliche Unterschiede gibt es für Behörden und sonstige ehemalige Dienststellen, wie z.B. Bahn und Telekom.
Diesen B-Tarif gibt es u. B. auch für die Mitarbeiter von Gewerkschaften, von gemeinnützigen Vereinen, Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr
Auch dies ist falsch - Mitglieder von Gewerkschaften bekommen oft Sondernachlässe, aber nicht automatisch den Öffentlichen Dienst-Tarif. (z.B.: Verdi-Mitglieder die im Einzelhandel tätig sind). Und auch die freiwillige Feuerwehr hat keinen Anspruch auf den Beamten-Tarif.
... und auch der Verband deutscher Tennislehrer hat diesen Tarif für seine Mitglieder ausgehandelt.
Vielleicht bei einem Versicherungs-Exoten - aber ansonsten funktioniert dies nicht.
Selbstverständlich muss man den Tarif nicht wechseln, wenn man vom aktiven Dienst in den Ruhestand gewechselt ist, das gilt für Pensionäre genauso wie für Rentner.
Wobei man hier unterscheidet für den Beamtentarif für Pensionäre und dem Nichtbeamtentarif für Rentner.

Ergänzend haben die Versicherer die Möglichkeit zu jedem Zeitpunkt eine Beamten- bzw. ÖD-Berechtigung anzufordern und dazu benötigt dann der Versicherungsnehmer einen Nachweis von der Behörde.

Zusätzlich gibt es bei einigen Versicherungsunternehmen noch weitere Nachlässe bei allen Kfz-Versicherungstarifen,
wie z.B. für Mitglieder des BSW, Ver.di, DBB, GEW, DBwV, IG-Metall, IG-Bau, CDU, usw. usw.

Gruß vom Steinbock
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