Hallo,
auch wenn es noch nicht aktuell ist, wüsste ich gerne für die weitere Finanzplanung, was mit meinem KV-Beitrag in der Elternzeit passiert.
Folgende Konstellation:
Er: Bundesbeamter, Beihilfe 50%, PKV 5%
ICH: Angestellte, PKV-Versichert, bin die Besserverdienende
Was passiert, wenn ich in Elternzeit gehe?
Prinzipiell zählt das Elterngeld, was ich in dem Fall bekäme, ja nicht als Einkommen.
Andererseits habe ich natürlich in den 2 Jahren davor mehr als die 18.000 Euro verdient, die überall als Grenze stehen, um berücksichtigungsfähig zu werden.
Muss ich also meinen 100% PKV-Beitrag weiterhin bezahlen?
Oder bin ich doch irgendwie berücksichtigungsfähig in dieser Zeit und muss nur 50% abdecken?
Blicke da nicht durch und habe auch nichts in der Suche gefunden ...
Kinder wäre, obwohl ich besser verdiene, soweit ich das verstanden habe trotzdem berücksichtigungsfähig in der Beihilfe, richtig?
Hoffe, hier hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht und kann mir das beantworten. Vielen Dank schon mal.
Beamter + PKV-Versicherte - Beihilfe in der Elternzeit?
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Re: Beamter + PKV-Versicherte - Beihilfe in der Elternzeit?
Also zahlt er 45 % aus dem eigenen Säckel ?haemoglobinchen hat geschrieben:Hallo,
auch wenn es noch nicht aktuell ist, wüsste ich gerne für die weitere Finanzplanung, was mit meinem KV-Beitrag in der Elternzeit passiert.
Folgende Konstellation:
Er: Bundesbeamter, Beihilfe 50%, PKV 5%
Dann solltest Du auf deinen Nachwuchs aufpassen und tja wie sagt man die Mutterpflichten übernehmen.ICH: Angestellte, PKV-Versichert, bin die Besserverdienende
Was passiert, wenn ich in Elternzeit gehe?
hm... wo stehen denn die 18.000 Euro ???Prinzipiell zählt das Elterngeld, was ich in dem Fall bekäme, ja nicht als Einkommen.
Andererseits habe ich natürlich in den 2 Jahren davor mehr als die 18.000 Euro verdient, die überall als Grenze stehen, um berücksichtigungsfähig zu werden.
Bitte um nähere Information.
Dein Text ist sehr verwirrend.Muss ich also meinen 100% PKV-Beitrag weiterhin bezahlen?
Oder bin ich doch irgendwie berücksichtigungsfähig in dieser Zeit und muss nur 50% abdecken?
Die Informationen zum Beihilferecht passen überhaupt nicht zusammen.
Welches Beihilferecht gilt denn überhaupt bei deinem Schlechterverdienenden Ehemann ?
Wo hast Du denn gesucht ?Blicke da nicht durch und habe auch nichts in der Suche gefunden ...
Deine Fragen zielen also in Richtung Beihilfe und nicht in Richtung PKV?Kinder wäre, obwohl ich besser verdiene, soweit ich das verstanden habe trotzdem berücksichtigungsfähig in der Beihilfe, richtig?
Gruß vom Steinbock
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Re: Beamter + PKV-Versicherte - Beihilfe in der Elternzeit?
Hallo,
ok, wenn ich mich so unverständlich ausgedrückt habe, dann versuch ich's noch mal.
Die 5% PKV waren natürlich ein Schreibfehler, er ist als Bundesbeamter 50% beihilfeberechtigt und 50% in der PKV versichert.
Meine Frage zielt auf 2 Punkte:
1. Wenn ich in der Elternzeit ja bis auf das Elterngeld kein Einkommen habe: Muss ich trotzdem meinen normalen PKV-Beitrag zahlen oder bin ich berücksichtigungsfähig in der Beihilfe (so dass dann auch nur noch 50% für mich per PKV abgesichert werden müssten? Finde keinen Hinweis darauf, ob es für die Elternzeit eine Sonderregelung gibt, auch wenn ich in den Jahren davor > 17.000 € nach Bundesbeihilfeverordnung verdient habe. (Die Bundesbeihilfeverordnung ist wieder so voll von Juristendeutsch, dass ich einfach nicht komplett durchblicke.)
Ein Bekannter hat behauptet, dass ich berücksichtigungsfähig in der Beihilfe sei in dieser Zeit, ich finde es nur nirgendwo schwarz auf weiss und es ist natürlich für die Finanzplanung interessant.
2. Ob Kinder in der Beihilfe mit berücksichtigt werden oder ich als Besserverdienende diese automatisch in meiner PKV vollversichern muss.
Ich suche übrigens allgemein bei Google sowie in den Forensuchen.
ok, wenn ich mich so unverständlich ausgedrückt habe, dann versuch ich's noch mal.
Die 5% PKV waren natürlich ein Schreibfehler, er ist als Bundesbeamter 50% beihilfeberechtigt und 50% in der PKV versichert.
Meine Frage zielt auf 2 Punkte:
1. Wenn ich in der Elternzeit ja bis auf das Elterngeld kein Einkommen habe: Muss ich trotzdem meinen normalen PKV-Beitrag zahlen oder bin ich berücksichtigungsfähig in der Beihilfe (so dass dann auch nur noch 50% für mich per PKV abgesichert werden müssten? Finde keinen Hinweis darauf, ob es für die Elternzeit eine Sonderregelung gibt, auch wenn ich in den Jahren davor > 17.000 € nach Bundesbeihilfeverordnung verdient habe. (Die Bundesbeihilfeverordnung ist wieder so voll von Juristendeutsch, dass ich einfach nicht komplett durchblicke.)
Ein Bekannter hat behauptet, dass ich berücksichtigungsfähig in der Beihilfe sei in dieser Zeit, ich finde es nur nirgendwo schwarz auf weiss und es ist natürlich für die Finanzplanung interessant.
2. Ob Kinder in der Beihilfe mit berücksichtigt werden oder ich als Besserverdienende diese automatisch in meiner PKV vollversichern muss.
Ich suche übrigens allgemein bei Google sowie in den Forensuchen.
Re: Beamter + PKV-Versicherte - Beihilfe in der Elternzeit?
Hallo,
auf diesen Text kann man jetzt auch antworten!
Also benötigt man nur eine Beihilfe-Restkosten-Versicherung von 20 %.
Als Nachschlagewerk empfehle ich das Taschenlexikon des Beihilferechts vom Walhalla Fachverlag.
Gruß vom Steinbock
auf diesen Text kann man jetzt auch antworten!
Der Ehegatte eines Beamten erhält 70 % Beihilfe.haemoglobinchen hat geschrieben:Hallo,
ok, wenn ich mich so unverständlich ausgedrückt habe, dann versuch ich's noch mal.
Die 5% PKV waren natürlich ein Schreibfehler, er ist als Bundesbeamter 50% beihilfeberechtigt und 50% in der PKV versichert.
Meine Frage zielt auf 2 Punkte:
1. Wenn ich in der Elternzeit ja bis auf das Elterngeld kein Einkommen habe: Muss ich trotzdem meinen normalen PKV-Beitrag zahlen oder bin ich berücksichtigungsfähig in der Beihilfe (so dass dann auch nur noch 50% für mich per PKV abgesichert werden müssten?
Keine Beihilfe erhält der Beihilfeberechtigte die für den Ehegatten entstanden sind, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§2 Abs. 3 EStG) des Ehegatten im vorletzten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags 17.000 Euro überstiegen hat.Finde keinen Hinweis darauf, ob es für die Elternzeit eine Sonderregelung gibt, auch wenn ich in den Jahren davor > 17.000 € nach Bundesbeihilfeverordnung verdient habe.
Kinder haben immer Beihilfeanspruch solange Kindergeld gezahlt wird und zwar 80 %.2. Ob Kinder in der Beihilfe mit berücksichtigt werden oder ich als Besserverdienende diese automatisch in meiner PKV vollversichern muss.
Also benötigt man nur eine Beihilfe-Restkosten-Versicherung von 20 %.
Als Nachschlagewerk empfehle ich das Taschenlexikon des Beihilferechts vom Walhalla Fachverlag.
Gruß vom Steinbock
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Re: Beamter + PKV-Versicherte - Beihilfe in der Elternzeit?
Ich gehe davon aus, dass Sie mit dem als "Er" bezeichneten Mann verheiratet sind, ansonsten bräuchte man sich überhaupt keine Gedanken zu "Ihrem Beihilfeanspruch" machen. Und selbstverständlich haben nicht Sie einen Beihilfeanspruch oder gar das Kind, sondern "Er" als Ihr Ehemann und Vater des Kindes.
Im Prinzip richtig hat Steinbock darauf hingewiesen, dass der Beihilfeberechtigte für Aufwendungen des Ehegatten keine Beihilfe erhält, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) des Ehegatten im vorletzten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags 17.000 Euro überstiegen hat. "Gesamtbetrag der Einkünfte 17.000 €" bedeutet "Bruttobezüge mindestens 18.000 € - womit wir also bei dem Betrag wären, den Sie eingangs erwähnt hatten. Geregelt ist das in § 4 Abs. 1 Satz 1 BBhV. Wenn man dann weiterliest, findet man schon im nächsten Satz die Lösung zu Ihrer Frage: Satz 2 lautet:
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Im Prinzip richtig hat Steinbock darauf hingewiesen, dass der Beihilfeberechtigte für Aufwendungen des Ehegatten keine Beihilfe erhält, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) des Ehegatten im vorletzten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags 17.000 Euro überstiegen hat. "Gesamtbetrag der Einkünfte 17.000 €" bedeutet "Bruttobezüge mindestens 18.000 € - womit wir also bei dem Betrag wären, den Sie eingangs erwähnt hatten. Geregelt ist das in § 4 Abs. 1 Satz 1 BBhV. Wenn man dann weiterliest, findet man schon im nächsten Satz die Lösung zu Ihrer Frage: Satz 2 lautet:
Wenn Sie richtig planen, dann können Sie schon einige Monate vor Beginn der Elternzeit Ihre Krankenversicherungsbeiträge reduzieren. Aber Vorsicht, Sie müssen Ihr tatsächliches Einkommen später mit einem Steuerbescheid nachweisen, es empfiehlt sich daher, bei der Erstellung der Prognose sehr genau vorzugehen. Oft wird zum Jahresende in der Elternzeit nochmal ein sogenanntes Weihnachtsgeld gezahlt. Es wäre ärgerlich, wenn diese Zahlung die Prognose des Jahreseinkommens nachträglich verhageln würde.Wird dieser Gesamtbetrag der Einkünfte im laufenden Kalenderjahr nicht erreicht, sind Ehegattinnen, ... unter dem Vorbehalt des Widerrufs bereits im laufenden Jahr berücksichtigungsfähig.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel