Hallo,
ich benötige eine Auskunft zum Urlaub(-Anspruch).
Ich bin fast 2 Jahre DU, Urlaub kann man normal nur nehmen, wenn man Arbeitsfähig ist, das bin ich nicht. Nun gibt es einen Mindesturlaubsanspruch nach EU (20 tage/Jahr). Der wird wohl anteilig ausgezahlt, wenn man in Pension geht.
1. Wann verfällt der?
2. Kann/Muss ich den auch vor der Zurruhesetzung beantragen und die Auszahlung einfordern, damit meine Rechte gewahrt bleiben?
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Urlaubsanspruch verfällt wann
Moderator: Moderatoren
Re: Urlaubsanspruch verfällt wann
Die Auszahlung des anteiligen Urlaubs kommt doch erst in Betracht, wenn du tatsächlich in Pension bist und dann wird beantragt.
Urlaub geht dir wegen DU nicht verloren, auch nicht nach langer DU. Dann gibt es nur bestimmte Fristen, im Falle der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, bis wann man diesen abgelten (nehmen) muss. Das kann man dir dann in der Personalstelle sagen.
Also kannst erst einmal entspannt bleiben, was deinen Urlaubsanspruch betrifft.
Gerda
Urlaub geht dir wegen DU nicht verloren, auch nicht nach langer DU. Dann gibt es nur bestimmte Fristen, im Falle der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit, bis wann man diesen abgelten (nehmen) muss. Das kann man dir dann in der Personalstelle sagen.
Also kannst erst einmal entspannt bleiben, was deinen Urlaubsanspruch betrifft.
Gerda
Re: Urlaubsanspruch verfällt wann
Hallo,
ok, danke Dir, Gerda
ok, danke Dir, Gerda
