daher die nächsten Jahre auch keine Aussicht auf A8

Moderator: Moderatoren
Tun Sie mir einen Gefallen: Wenn Sie etwas für wenig glaubwürdig oder unsinnig halten, argumentieren Sie bitte nicht mit "Erfahrungssätzen" (substanzlose Argumentation) sondern wiederlegen Sie die Behauptungen entweder an Hand der geltenden Rechtsnormen bzw. Rechtsprechnung. Ich denke das Sie durchaus in der Lage sind plausible von nicht plausiblen Argumenten zu trennen, solange sie nicht grundlegend der Rechtslage wiedersprechen.Rechtlerin hat geschrieben:Hallo DungeonKeeper,
ich gehe mal davon aus, dass bei BigBoss Wunsch und Wirklichkeit ein wenig durcheinander geraten sind.
Alleine nur die Tatsache, dass eine Beförderung zu A9 gleichzeitig mit der Übertragung A9 Z stattgefunden
hat, ist absolut unglaubwürdig.
Denn wenn schon einer innerhalb von zwei Jahren von A7 zu A8 und dann nach einem Jahr zu A9 befördert
wird, dann bekommt dieser in keinem Fall gleichzeitig zur Beförderung nach A9 die weitere Zulage.
Denn derjenige wäre alleine mit der schnelleren Beförderung so was von zufrieden - und dann sollen andere
Kollegen/innen auf Ihre Zulage noch länger warten.
Wenn jetzt von BigBoss der Einwand kommt, dass natürlich auch andere die Zulage bekommen haben, die
dann nominell dran gewesen wären, darf ich mittteilen, dass gerade bei Kommunen die Zulagen A9 Z
sehr sehr selten vergeben werden - warum auch.
Ein A9-er ist bei der Kommune auch so zufrieden, gerade wenn er so schnell befördert wurde.
Gerade bei den Kommunen und Landesbeamten ist es so, dass man nach einer Beförderung
erst einmal bei den Beurteilungen punktemäßig wieder von "vorne" anfangen muss. Egal wie
gut oder wie schlecht man ist - nach einer Beförderung bekommt man einige Jahre bei den
Beurteilungen sehr wenig Punkte - und dann ist die nächste Beförderung erst mal sehr weit
weg - das können euch hier die Landes- und Kommunalbeamten mit Sicherheit bestätigen.
Wenn einer sparen muss, dann gerade die Kommunen, die mit sehr Belastungen sowieso am
Limit arbeiten - also laßt euch nicht von de Märchen von BigBoss blenden !
Und das Märchen, dass dann der Aufstieg in den gD gemacht wird und dann nach noch nicht
einmal zwei Jahren die Beförderung von A9 gD nach A11 ablaufen soll, sind Phantasien aus
dem Märchenreich...
Ich bin also ein LügnerKater-Mikesch hat geschrieben:@ Mikesch:
Also dass ein Beamter von A5 nach A11 wechselt, ist niemals möglich
Das ist falsch. Grundsätzlich sind alle Besoldungsgruppen der A-Besoldung zu durchlaufen. Ausnahmen kann jedoch der Landespersonalauschuss NRW zulassen. Das erfolgt selten bis gar nicht, aber die theoretische Möglichkeit besteht. Siehe § 20 Abs. 5 LBG NRW.Kater-Mikesch hat geschrieben:- Eine Beförderung von A5 nach A7 ist NICHT möglich
Das ist falsch. Eine Beförderung ist nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung. Somit ist eine Beförderung nach einem Jahr zulässig. Siehe § 10 Abs. 2 Buchst. c) LVO (NRW). Amtszulagen sind keine Beförderungen. Sie gelten als Bestandteile des Grundgehaltes. Siehe § 3 letzter Satz LVO (NRW).Kater-Mikesch hat geschrieben:- Eine jährliche Beförderung von A6 nach A9 plus gleichzeit mit der Beförderung zu A9 die Zulage zu erhalten, ist NICHT möglich
Das ist falsch. S.o.Kater-Mikesch hat geschrieben:- Einen Aufstieg zu machen und dann im Jahre 2011 mit A9 gh zu beginnen und jetzt im Jahre 2013 mit A11 zu enden, ist ebenfall NICHT möglich...