Hallo,
bei mir steht nach dreimonatiger krankheitsbedingter Abwesenheit vom Dienst die Untersuchung beim Amtsarzt an.
Dazu habe ich eine Frage:
1. Wenn mein Hausarzt mich weiter krank schreibt, der Amtsarzt mich aber für gesund erachtet, heisst das dann automatisch, dass ich umgehend den Dienst wieder aufnehmen muss? Und wenn ja, was passiert, wenn ich dann z.B. einen Monat später wieder erkranke und mein Hausarzt mich wieder krank schreibt? Gelten dann wieder die drei Monate ununterbrochene Krankheit, bis der Amtsarzt wieder eingeschaltet werden kann?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
Viele Grüße,
Sturmtief
Amtsarzt vs. Hausarzt
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- Bundesfreiwild
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Re: Amtsarzt vs. Hausarzt
Nur dein behandelnder Arzt kann dich krankschreiben. Der Amtsarzt ist gutachterlich tätig und macht sonst nix.
Wenn dein behandelnder Arzt beschliesst und attestiert, dass du krank bist, BIST du auch krank. Da gibts gar keine Diskussionen.
Die Regelungen, wann der DIenstherr einen zum Amtsarzt schickt, auch im Wiederholungsfalle, werden unterschiedlich gehandhabt.
Normal ist, dass wenn jemand länger krank war (bei Telekoms 42 Tage) das BEM-Gespräch angestossen wird und (nach neuester Richtlinie des Bundes für die Telekom) nach 75 Kranktagen am Stück im zurückliegenden Kalenderhalbjahr der erste Besuch beim AArzt angesetzt wird
Da man (bei Telekoms) immer das zurückliegende Kalenderhalbjahr betrachtet, kommen zum Beispiel im jetzt zurückliegenden Kalenderhalbjahr angenommen 3,5 Monate krank aus April-Mai-Juni und die würdest Mitte November schon wieder länger krank, dann werden halt auch die Tage aus der letzten Krankheitsphase aus Mai-Juni im November noch wirksam und die 75 Kranktage sind schnell wieder erreicht.
Allerdings gilt auch die Regelung, dass bei wiederholten Erkrankungen ebenfalls der Amtsarztbesuch eingeleitet wird.
Es könnte also sein, dass du schnell wieder beim Amtsarzt bist, wenn nach kurzer Gesundungsphase wieder Erkrankungen beginnen.
Da ist der Dienstherr ziemlich frei in seiner Entscheidung; er kann praktisch jeden Monat einen Besuch beim Amtsarzt anordnen mit dem Grund, dass er seiner Fürsorgepflicht für den Beamten nachkommen muss und sich sicher sein will, dass von seiner Seite nichts ernsthaftes passiert oder ausgelassen wird.
Wenn dein behandelnder Arzt beschliesst und attestiert, dass du krank bist, BIST du auch krank. Da gibts gar keine Diskussionen.
Die Regelungen, wann der DIenstherr einen zum Amtsarzt schickt, auch im Wiederholungsfalle, werden unterschiedlich gehandhabt.
Normal ist, dass wenn jemand länger krank war (bei Telekoms 42 Tage) das BEM-Gespräch angestossen wird und (nach neuester Richtlinie des Bundes für die Telekom) nach 75 Kranktagen am Stück im zurückliegenden Kalenderhalbjahr der erste Besuch beim AArzt angesetzt wird
Da man (bei Telekoms) immer das zurückliegende Kalenderhalbjahr betrachtet, kommen zum Beispiel im jetzt zurückliegenden Kalenderhalbjahr angenommen 3,5 Monate krank aus April-Mai-Juni und die würdest Mitte November schon wieder länger krank, dann werden halt auch die Tage aus der letzten Krankheitsphase aus Mai-Juni im November noch wirksam und die 75 Kranktage sind schnell wieder erreicht.
Allerdings gilt auch die Regelung, dass bei wiederholten Erkrankungen ebenfalls der Amtsarztbesuch eingeleitet wird.
Es könnte also sein, dass du schnell wieder beim Amtsarzt bist, wenn nach kurzer Gesundungsphase wieder Erkrankungen beginnen.
Da ist der Dienstherr ziemlich frei in seiner Entscheidung; er kann praktisch jeden Monat einen Besuch beim Amtsarzt anordnen mit dem Grund, dass er seiner Fürsorgepflicht für den Beamten nachkommen muss und sich sicher sein will, dass von seiner Seite nichts ernsthaftes passiert oder ausgelassen wird.