Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

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Keek
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Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Keek »

Ich bin Beamter auf Lebenszeit und könnte mir wegen Nichterfüllung der Wartezeit für die Regelaltersrente meine Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung erstatten lassen.

Da ich die Wartezeit in der Rentenversicherung nicht erreicht habe, werde ich auch keine Rente erhalten. Ich frage mich nun, ob eine Beitragserstattung trotzdem auf die Pension angerechnet würde, d.h. wird die Beitragserstattung verrentet und diese fiktive Rente von der Pension in Abzug gebracht (vgl. § 55 Abs. 1 BeamtVG)? Vielen Dank!
Steinbock
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Steinbock »

Du schreibst doch selbst..
Keek hat geschrieben:Da ich die Wartezeit in der Rentenversicherung nicht erreicht habe, werde ich auch keine Rente erhalten.
Wie soll denn dann eine Verreentung möglich sein ?
Ich frage mich nun, ob eine Beitragserstattung trotzdem auf die Pension angerechnet würde, d.h. wird die Beitragserstattung verrentet und diese fiktive Rente von der Pension in Abzug gebracht (vgl. § 55 Abs. 1 BeamtVG)? Vielen Dank!
Es handelt sich doch um eine Barauszahlung und was hat dies mit deiner Beamtenbesoldung zu tun ?

Gruß vom Steinbock
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Hauseltr
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Hauseltr »

Was sagt denn Dein Rentenversicherungsträger dazu? Eine Beratungstelle des Rentenversicherungsträgers sollte sich auch in Deiner Nähe finden lassen.

Wenn er Dir sagt, das Du keinen Rentenanspruch hast, bekommst Du keine Rente. Wer soll Dir also ein fiktive Rente in Abzug bringen?
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Bundesfreiwild
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Bundesfreiwild »

Wird etwas durcheinander geworfen?

1.Rente gibts bei Beitragszahlungen von mindestens 60 Monaten. Wenn also 5 Jahre irgendwann Beiträge bezahlt wurden, gibts auch -irgendwann- Rente.
2.Rente gibts in der Regel erst, wenn das Regelrentenalter erreicht wird. Also nicht dann, wenn man in vorzeitige Pension geht (z.B. mit 59), sondern erst zur Regelaltersgrenze (siehe Tabelle - bei Jahrgang 1957 liegt sie bei 65 plus x Monate). Vorher gibts nix.
3. FALLS man Rentenansprüche hätte, werden diese (dann) auch ausgezahlt. Allerdings - bei Zusammentreffen von Pension UND Rente - könnte bei Überschreitung von 71,75% (volle Pensionsansprüche) die Rente gegen gerechnet werden. Mehr als 71,75% Höchstpension dürfen - an Altersversorgungen aus öffentlichen Systemen - nicht zusammenkommen beim Beamten.
4. Falls man die 60 Beitragsmonate NICHT zusammen bekommen hat, dann bekommt man keine Rente und die Beiträge sind auch futsch. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
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Bundesfreiwild
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Bundesfreiwild »

1. Wenn Sie mit 65 Jahren die notwendigen Beitragsjahre nicht zusammenbekommen, dann ist hier auch eine Rückzahlung Ihrer geleisteten Rentenbeiträge möglich. Wenn Versicherte vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit sterben, dann können sich die hinterbliebenen Witwen oder Witwer und auch Waisen die eingezahlten Beiträge auszahlen lassen.
Also auch erst mit Erreichung des regulären Pensionsalters von 65 (wenn es das noch ist und nicht die Alterstabelle auch für diese Regelung gilt) und man sicher sein kann, dass eine andere Altersversorgung "zieht".

Für jüngere Menschen würde ich mal raten: Da man nicht mehr sicher sein kann, dass das Pensionsprinzip auch in 40 Jahren noch in ausreichender Höhe für die Altersversorgung zieht und nicht in dem langen Zeitraum von 40-50 Jahren doch eine andere Altersversorgung eingeführt wird und etwaige Pensionsansprüche in eine andere Altersversorgungsform "umgewandelt" werden, würde ICH die Beiträge auf jeden Fall mal stehen lassen.

Man möge sich mal vorstellen, dass die neue Regelung, dass Beamtenpensionsansprüche schon jetzt in adäquate Rentenansprüche umgewandelt werden können (bei einem Abgang aus dem Beamtenverhältnis auf den freien Arbeitsmarkt), dann ist dies vielleicht schon der Anfang vom Ende der Beamtenpensionen.

Im Leben kommt es eigentlich fast immer anders als man denkt. Und bei dem jetzigen Hang zum Beamtenabbau... Und die derzeitige 71,75%-Regelung muss auch nicht ewig bestehen bleiben. Wenn sich in 15-20 Jahren herausstellt, dass der Staat -wie man jetzt schon weiss- für die Pensionen nix genügend Köhle zurückgelegt hat, dann ist man vielleicht nochmal froh, 3 bis knapp 5 Jahre RV-Beiträge im Hintergrund zu haben, die einem - wenn auf 60 Beitagsmonate aufgestockt - immerhin so irgendwas zwischen 150 und 300 Euro Rente bringen werden.

Und es werden ja nur die eigenen Beiträge ausgezahlt, nicht die ArbeitGEBERanteile. Da relativiert sich auch der Betrag, den man ausgezahlt bekäme.
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Hauseltr
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Hauseltr »

Ich erhalte eine Rentenzahlung von ca. 309,00 €, die mit meiner Pensionszahlung verrechnet wird. Zusätzlich erhalte ich einen Zuschuß der Rentenkasse von ca. 22,00 € wegen der privaten Krankenkasse, der nicht auf die Pension angerechnet wird.
Chang Siri
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Chang Siri »

Hallo....
hatte 3 Beitragsjahre während meiner Ausbildung! Bin aufs zuständige Bürgeramt und habe einen Antrag auf Auszahlung gestellt! Ging problemlos..... kein Anspruch auf nix, wenn 5 Jahre nicht erreicht sind! Darüber hättest du Ansprüche, die würden aber deiner Pension gegengerechnet, also nichts bleiben! Es gibt aber so glaube ich eine Verjährungsfris :evil: t für die Auszahlung! Also schnell handeln und auszahlen lassen! :D
mfg
CS
Adler
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von Adler »

Soweit ich weiß, können Beamte seit 2011 freiwillig in die DRV einzahlen und so "Beitragszeiten" aufbauen. Der Antrag dazu muss jährlich bis zum
30. März (?) bei der DRV gestellt werden um für das Vorjahr einzuzahlen. (Ob das Steuervorteile bringt (weil ggf. Vorsorgeaufwendungen), kann ich nicht sagen.)

Ich meine gelesen zu haben, dass Beamte u.U. Ansprüche in der DRV erwerben, wenn sie Angehörige pflegen.

Heutzutage halte ich die Auszahlung der Rentenbeiträge bei Nichterreichen der 60-Monate in der DRV bei Verbeamtung nicht mehr für die beste Lösung. Es gibt jetzt mehr Möglichkeiten, wie das Beitragskonto bei der DRV doch noch wachsen könnte.
Beamtenrecht ist nur mein Hobby.
arme Sau
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Re: Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen - Pension

Beitrag von arme Sau »

Die Deutsche Rentenversicherung ist eine Solidarversicherung.

Jedes Geld, welches ich dort einzahle, wird in einen großen Topf geworfen und dann an alle Versicherten wieder ausgeschüttet.
Folglich und nach meiner Kenntnis ist die Einzahlung damit größer als die Auszahlung. Ein Minusgeschäft.

Daher rate ich von privaten Einzahlungen in die gesetzlichen Rentenkassen ab !

Anders soll das zB. in Schweden aussehen. Dies berichtete ein Politmagazin im öff/rechtl. TV.
Dort kann man zusätzlich freiwillig einzahlen und erhält diese (seine) Beiträge, abzüglich einer kleinen Gebühr (die Rede war wohl von 2%/per Anno),verteilt auf die vermutliche (statistisch berechnete) Rest Lebenszeit, wieder ausbezahlt.

Dieses System (mit dem ich mich nicht weiter beschäftigt habe) schlägt meiner Meinung nach jeden deutschen Riester/Rürup Vertrag.
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
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