Ich bin Pensionär Land NRW.
Zur Zeit werden meine Krankheitskosten über Beihilfe und PKV (70/30) abgesichert.
Ab 12/2014 bekomme ich eine Rente aus der ges. Rentenversicherung begründet auf Vordienstzeiten.
Mir ist klar, dass diese Rente von der Versorgung abgezogen wird. Insoweit also keine Fragen - aber:
- Die Rente ist krankenversicherungspflichtig!
- Auf Antrag kann man, wenn ich das richtig verstanden habe, auf diese Krankenversicherungspflicht verzichten (ein unumkehrbarer Entschluss).


Vielen Dank für gehaltvolle Antworten.