Ruhegehalt (wg.DU)ohne 2 Jahre Wartezeit?

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Gasanova
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Registriert: 28. Okt 2013, 15:18
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Ruhegehalt (wg.DU)ohne 2 Jahre Wartezeit?

Beitrag von Gasanova »

Hallo an die Usergemeinde...

Ich bitte um sachdienliche Info./Grdl.
Bin Bundesbeamter und hatte einen anerkannten Dienstunfall.
Meine Beförderung wurde zum PHM damals vor kanpp 2 Jahren abgesetzt (wg.Dienstunfähigkeit) und ich klagte dagegen,wobei ich nun 1 Jahr später befördert wurde.
Allerdings ist mein Gesundheitszustand aufgrund der DU-folgeschäden insgesamt verschlechtert,sodass eine vorzeitige Pensionierung wg.Dienstunfähigkeit
jetzt möglich ist.
Frage:
Ich habe nur noch 4 Monate,dann sind meine 2 Jahre die zur Berechung/Anrechung des Ruhegehaltes nötig wären um.
Falls ich doch noch vom "lieben"Arbeitgeber vor Ablauf der 2 Jahre wg.Dienstunfähigkeit "rausgeworfen"werde, habe ich dann trotzdem im ENDAMT
Anspruch auf die Pension als PHM???

ich habe mal gelesen,dass einige Rechtsprechungen davon ausgehen,dass mind. ab 6 Monate erreicht werden müssen um den Anspruch zu erfüllen!?
Wie gesagt, es handelt sich dabei um eine vorzeitige Pensionierung wg.Dienstunfähigkeit aufgrund anerkannten DU...! :idea:
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