BwBeamtAusgliederungsgesetz

Themen speziell für Bundesbeamte

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Mops1
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Registriert: 24. Okt 2013, 16:58
Behörde:

BwBeamtAusgliederungsgesetz

Beitrag von Mops1 »

Es geht um die Versetzung in den Ruhestand. Im Gesetz steht, 1)dass Beamte ab dem vollendeten 60. Lebensjahr versetzt werden können, 2)sie weder bei einer Bundesbehörde etc. weiterverwendet werden können und 3) sonstige dienstliche Gründe nicht entgegenstehen,
stellt das Ministerium nach dem 30.9.2014 einen unabweisbaren Bedarf für weitere Zurruhesetzungen fest, kann es unbebeschadet des §8 zulassen, dassunter der Vorraussetzungen der Nummer 1bis 3 bis zum 31.12.2017 ........ Beamte in Ruhestand versetzt werden können"

Soweit der Gesetzestext. Für mich stellt sich folgende Frage: Müssen für eine Versetzung in den Ruhestand alle drei Punkte erfüllt sein oder reicht hierfür auch nur die Erfüllung einzelner Punkte. Bei mir trifft Punkt 1 nicht zu.
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