Hallo,
Meine Frage:
Ich mache derzeit eine Ausbildung im mittleren nichttechnischem dienst. Meine Ausbildung hab ich im August erfolgreich beendet, jedoch bin ich weiter Azubi. Grund: während der Ausbildung hatte ich durch Prüfungsangst 4 mal einen hörsturz. Bei Einstellung habe ich angegeben bereits mal einen mit 9 Jahren gehabt zu haben und davon auch eine hörminderung zurück behalten zu haben. So weit ja schön und gut. Nur jetzt meint die neue amtsärztin ich wäre nicht dienstfähig. Die letzte Untersuchung war im Januar kurz nach einem hörsturz. Seitdem hat sie mich nicht mehr untersucht und nur noch angepamt, Sprüche gebracht ala "wir werden schon sehen wer am Ende übernommen wird". Kurz gesagt: langsam liegen meine Nerven echt auf Eis. Seit 6 Wochen geht das Hick hack jetzt, ein Ende nicht in Sicht. Da mir aber bei der Einstellung gesagt wurde dass die hörminderung kein Problem ist bei der übernähme fühle mich mittlerweile ein wenig veralbert. Darf mich die amtsärztin überhaupt so ausstellen, wenn ein anderer amtsarzt bereits sagte, dass die hörminderung kein Problem ist? Kann ich eine neue Untersuchung durch einen anderen Arzt "erzwingen"? Ich mag die Arbeit unglaublich gerne und bin bereit eigentlich alles dafür zu tun. Vielleicht hat hier jemand damit Erfahrungen?
Danke euch alle <3
Übernahme nach hörsturz
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Re: Übernahme nach hörsturz
Du weist aber schon das ein Hörsturz und eine verbliebene Hörminderung unterschiedliche Dinge sind?
Die Frage die der Amtsarzt dem Dienstherrn beantworten soll ist im Grunde bei solchen Untersuchungen immer die gleiche: Droht auf absehbare Zeit (i.d.R. etwas zwischen 3 und 5 Jahren) eine dauerhafte Dienstunfähigkeit (DDU)? Bei 4 Hörstürzen in 2 Jahren Vorbereitungsdienst sehe ich das nicht ganz so optimistisch.
Und "ja" jeder Amtarzt darf seine eigene dienstliche Meinung haben, denn die Hörminderung für sich gesehen stellt bezüglich der v.g. Fragestellung kein Problem da. Sonst würde es wohl kaum Hörgeschädigte im ö.D. geben. Eher problematisch sind die Hörstürze da diese ein Indiz für schwerwiegendere Erkrankungen sein können (http://de.wikipedia.org/wiki/Hörsturz) die eine DDU nach sich ziehen.
Die Frage die der Amtsarzt dem Dienstherrn beantworten soll ist im Grunde bei solchen Untersuchungen immer die gleiche: Droht auf absehbare Zeit (i.d.R. etwas zwischen 3 und 5 Jahren) eine dauerhafte Dienstunfähigkeit (DDU)? Bei 4 Hörstürzen in 2 Jahren Vorbereitungsdienst sehe ich das nicht ganz so optimistisch.
Und "ja" jeder Amtarzt darf seine eigene dienstliche Meinung haben, denn die Hörminderung für sich gesehen stellt bezüglich der v.g. Fragestellung kein Problem da. Sonst würde es wohl kaum Hörgeschädigte im ö.D. geben. Eher problematisch sind die Hörstürze da diese ein Indiz für schwerwiegendere Erkrankungen sein können (http://de.wikipedia.org/wiki/Hörsturz) die eine DDU nach sich ziehen.