Familienzuschlag

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Trigger
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Familienzuschlag

Beitrag von Trigger »

Hallo,
ich habe zwei Fragen zum Familienzuschlag, Stufe 1 als Bundesbeamter.
Zur Zeit zahlt man mir den Familienzuschlag nur zur Hälfte, da ich angegeben habe, dass meine Frau im öffentlichen Dienst beschäftigt ist.
Meine Frau erhält ihrerseits aber überhaupt keine Familienzuschlag, auch nicht zur Hälfte.
Steht mir dann nicht eigentlich der volle Familienzuschlag Stufe 1 zu?
Und: gehört der Arbeitgeber meiner Frau, die CARITAS, eigentlich offiziell zum Öffentlichen Dienst? Ich habe Widersprüchliches dazu gelesen.
Danke für deine Auskunft!

Michael
Steinbock
Beiträge: 916
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Steinbock »

Hallo Michael,

es gibt viele Arbeitgeber die dem öffentlichen Dienst angegliedert sind.
Dies bedeutet, dass die Anteile des Unternehmens zu mindest 50 % in öffentlicher Hand sein müssen (Bund, Land, Bezirksverband, Kirche, Gemeinde).
Nur werden die Arbeitnehmer dieser Arbeitgeber nicht alle nach dem BAT, TVÖD oder TVL bezahlt, also erhalten dann auch keinen Familienzuschlag.

Teile deiner Behörde mit, dass deine Ehefrau keinen Familienzuschlag erhält und schon wird dein Brutto etwas höher ausfallen.

Gruß vom Steinbock
Gerda Schwäbel
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Zur Lösung Ihrer beiden Fragen braucht man die Absätze 4 und 6 von § 40 BBesG. Diese beiden Absätze bestehen bereits seit 1974 mit fast unverändertem Wortlaut - zunächst allerdings als Absatz 5 und 7. Man sollte erwarten, dass alle Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten können gelöst sind und die, die das Recht anwenden müssen dies auch unfallfrei hinbekommen.

Das ist aber leider nicht der Fall; wahrscheinlich sind die Sätze zu lang und zu sehr verschachtelt und mindestens ein Satz ist nach meinem Sprachverständnis mindestens leichter Blödsinn.

Die erste Frage lässt sich leicht beantworten, wenn man den Text von Absatz 4 auf das Notwendige reduziert:
Steht der Ehegatte eines Beamten ...als ... Angestellter im öffentlichen Dienst ... und stünde ihm ebenfalls
- der Familienzuschlag der Stufe 1 ...
- oder eine entsprechende Leistung in Höhe von mindestens der Hälfte des Höchstbetrages der Stufe 1 des Familienzuschlages zu,
so erhält der Beamte ... den Betrag der Stufe 1 des für ihn maßgebenden Familienzuschlages zur Hälfte;


Da Ihre Ehefrau keinen Familienzuschlag und keine solche "entsprechende Leistung" bekommt [das vermute ich jedenfalls, wenn ich Ihren Sachverhalt lese], steht Ihnen der Familienzuschlag ungekürzt zu. Beantragen Sie die Korrektur und legen Sie dem Antrag eine Kopie der Gehaltsmitteilung Ihrer Ehefrau bei. Daraus lässt sich das Fehlen einer solchen Leistung erkennen und außerdem weiß Ihre Bezügestelle, wohin sie sich wenden kann, falls sie noch Rückfragen hat.

Die zweite Frage ist deshalb für die Entscheidung, ob bei Ihnen gekürzt wird, völlig unerheblich. Der Vollständigkeit halber will ich es trotzdem erklären: Definiert ist der Begriff des öffentlichen Dienstes in § 40 Abs. 6 BBesG. Den kompletten Text gibt es zum Mitlesen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html

Satz 1 beginnt so: "Öffentlicher Dienst im Sinne der Absätze 1, 4 und 5 ist die Tätigkeit im Dienste des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaften, ..." Und da beginnt schon das Problem: "Öffentlicher Dienst ... ist die Tätigkeit im Dienste ..." das ergibt für mich keinen Sinn; wahrscheinlich ist diese Formulierung der Grund dafür, dass sich bei so vielen Bearbeitern der Verstand abzuschalten scheint, wenn es um die Anwendung dieses Absatzes geht.

Wenn man das so formuliert:
Eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ... ist die Tätigkeit im Dienste
- des Bundes,
- eines Landes,
- einer Gemeinde oder anderer Körperschaften, ...

dann wird einem sehr schnell klar, dass die Tätigkeit im Dienst der Caritas (einem eingetragenen Verein!) nicht darunter fällt.

Satz 2 lässt sich ganz schnell abhaken, die Caritas ist keine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung.

Satz 3 wird am häufigsten missverstanden:
"Dem öffentlichen Dienst steht ferner gleich die Tätigkeit im Dienst eines sonstigen Arbeitgebers, der die für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträge oder Tarifverträge wesentlich gleichen Inhaltes oder die darin oder in Besoldungsgesetzen über Familienzuschläge oder Sozialzuschläge getroffenen Regelungen oder vergleichbare Regelungen anwendet, wenn der Bund oder eine der in Satz 1 bezeichneten Körperschaften oder Verbände durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen oder in anderer Weise beteiligt ist. "

Ich formuliere es um und kürze:
"Der Tätigkeit im öffentlichen Dienst steht ferner gleich die Tätigkeit im Dienst eines sonstigen Arbeitgebers, der
- den BAT oder ähnliche Tarifverträge anwendet oder
- Regelungen, die in Besoldungsgesetzen über Familienzuschläge getroffen sind anwendet,
wenn der Bund oder eine der in Satz 1 bezeichneten Körperschaften ...
- durch Zahlung von Beiträgen oder Zuschüssen
- oder in anderer Weise beteiligt ist.


Eine solche Beteiligung "in anderer Weise" kann zum Beispiel darin bestehen, dass Zuschüsse nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz geleistet werden oder im Falle von kirchlich betriebenen Ersatzschulen Personalkostenzuschüsse geleistet werden. (Eine Beteiligung muss dabei überhaupt nicht vorliegen.)

Das spielt bei Ihnen aber gar keine Rolle, weil es schon an der Zahlung der entsprechenden Leistung fehlt. Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst als solche ist für sich alleine völlig unschädlich. Wäre Ihre Ehefrau Angestellte (Beschäftigte) beim Bund, dann würde sie nach TVöD bezahlt und niemand käme auf die Idee (das hoffe ich jedenfalls) Ihren Familienzuschlag zu halbieren.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Steinbock
Beiträge: 916
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Steinbock »

Hallo Trigger,

die Antwort von Gerda Schwäbel ist etwas irreführend, daher noch ein Hinweis:

Deine Ehefrau arbeitet im öffentlichen Dienst (Caritas ist ein Unternehmen der Kirche),
jedoch wird sie nicht nach dem BAT, TVL oder TVÖD bezahlt.

Solche Arbeitgeber (die zum öffentlichen Dienst gehören) gibt es sehr viele in Deutschland, z.B. Bahn AG, DRK, ASB, Arbeiterwohlfahrt, CVJM, Deutscher Beamtenbund usw usw.

Gruß vom Steinbock

PS: dieser Link ist vielleicht hilfreich: http://www.olev.de/p/Pers_oeD/Pers_oeD_Def.htm
Zuletzt geändert von Steinbock am 3. Okt 2013, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.
Trigger
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Re: Familienzuschlag

Beitrag von Trigger »

Lieber Steinbock, liebe Frau Schwäbel,

herzlichen Dank für die schnelle, fundierten und verständlichen Auskünfte; ich bin begeistert!
Ich möchte nicht weiter fragen, woher Sie die Zeit, die Motivation und die Sachkenntnis nehmen. Es ist jedenfalls ein Glücksfall für alle Ratsuchenden, dass es Sie gibt!

Nochmals vielen Dank und beste Grüße,

Michael
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