Hallo,
wegen einer Verformung der Wirbelsaüle habe ich beim Sitzen meistens starke Rückenschmerzen.
Die ersten paar Stunden morgens überstehe ich immer so einigermaßen. Danach denke ich immer ich breche durch, dass es nicht mehr geht.....
Gibt es im Bundes-Beamtenrecht eigentlich die Möglichkeit aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit zu arbeiten?
Wie sähe das dann aus? mit den Bezügen, mit den Pensionsansprüchen...
Was konkret muss ich dazu brinegn? Röntgenaufnahmen, ärztliches Attest,...
Teilzeitarbeit aus gesundheitlichen Gründen
Moderator: Moderatoren
Re: Teilzeitarbeit aus gesundheitlichen Gründen
Hallo,
sicher es gibt die Teildienstunfähigkeit !
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 014237.htm
Gruß vom Steinbock
sicher es gibt die Teildienstunfähigkeit !
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 014237.htm
Gruß vom Steinbock
- Bundesfreiwild
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Re: Teilzeitarbeit aus gesundheitlichen Gründen
Es ist eigentlich ein Rechenexempel.
Rechne aus, wie viel Stunden du arbeiten kannst und rechne aus, was du bekommst, wenn du einen Teilzeitantrag stellen würdest.
Teilzeitanträge können praktisch nicht abgelehnt werden.
Wenn du aber deine Dienstfähigkeit überprüfen liessest und mit dem Amtsarzt auf eine Teildienstfähigkeit von sagen wir mal 60% deiner Arbeitszeit kämest, würde man dich halt zu 60% der Wochenarbeitszeit beschäftigen müssen. Selbstverständlich würden das Gehalt um den entsprechenden Prozentsatz gekürzt. Diese Untersuchung kannst du selbst bei deinem Personalbereich beantragen.
Bei Teildienstfähigkeit kommt aber zum Tragen, dass du in TeilDIENSTfähigkeit nicht weniger verdienen darfst, als dein derzeitiges DDU-Ruhegehalt wäre.
Das müsste man sich nun wieder ausrechnen (lassen).
Und dann die finanziell bessere Variante anpeilen.
Rechne aus, wie viel Stunden du arbeiten kannst und rechne aus, was du bekommst, wenn du einen Teilzeitantrag stellen würdest.
Teilzeitanträge können praktisch nicht abgelehnt werden.
Wenn du aber deine Dienstfähigkeit überprüfen liessest und mit dem Amtsarzt auf eine Teildienstfähigkeit von sagen wir mal 60% deiner Arbeitszeit kämest, würde man dich halt zu 60% der Wochenarbeitszeit beschäftigen müssen. Selbstverständlich würden das Gehalt um den entsprechenden Prozentsatz gekürzt. Diese Untersuchung kannst du selbst bei deinem Personalbereich beantragen.
Bei Teildienstfähigkeit kommt aber zum Tragen, dass du in TeilDIENSTfähigkeit nicht weniger verdienen darfst, als dein derzeitiges DDU-Ruhegehalt wäre.
Das müsste man sich nun wieder ausrechnen (lassen).
Und dann die finanziell bessere Variante anpeilen.
Re: Teilzeitarbeit aus gesundheitlichen Gründen
Hallo Bonhoff,
zu beachten ist folgendes:
Beantragst du selber Teilzeit wird dein Gehalt entsprechend prozentual gekürzt.
Stellt der Betriebsarzt fest,dass du nur noch teildienstfähig bist, wird dein Gehalt auc h entsprechend prozentual gekürzt, aber du bekommst einen Zuschlag auf dein gekürztes Gehalt. Also mehr als wenn du selber einfach teilzeit arbeitest weil du körperlich nicht mehr kannst. Es kann auch sein, dass du gleich ganz dienstunfähig erklärt wirst. Oder du bekomst einen höhenverstellbaren Tisch und einen orthopädischen Bürostuhl damit du abwechselnd Stehend/Sitzend arbeiten kannst.
Wenn du also aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten willst/musst, dann hastdu mehr auf dem Gehaltszettel wenn du teildienstfähig erklärt wirst.
Das steht auch so in dem Link von Steinbock, den du ganz genau lesen solltest.
LG
Andrea
zu beachten ist folgendes:
Beantragst du selber Teilzeit wird dein Gehalt entsprechend prozentual gekürzt.
Stellt der Betriebsarzt fest,dass du nur noch teildienstfähig bist, wird dein Gehalt auc h entsprechend prozentual gekürzt, aber du bekommst einen Zuschlag auf dein gekürztes Gehalt. Also mehr als wenn du selber einfach teilzeit arbeitest weil du körperlich nicht mehr kannst. Es kann auch sein, dass du gleich ganz dienstunfähig erklärt wirst. Oder du bekomst einen höhenverstellbaren Tisch und einen orthopädischen Bürostuhl damit du abwechselnd Stehend/Sitzend arbeiten kannst.
Wenn du also aus gesundheitlichen Gründen weniger arbeiten willst/musst, dann hastdu mehr auf dem Gehaltszettel wenn du teildienstfähig erklärt wirst.
Das steht auch so in dem Link von Steinbock, den du ganz genau lesen solltest.
LG
Andrea
Re: Teilzeitarbeit aus gesundheitlichen Gründen
Herzlichen Dank für die Infos!
Viele Grüße
Viele Grüße