Hallo,
ich bin nach dem Durchforsten von den ganzen Verordnungen und Gesetze etwas verwirrt. Nun einige Fragen von mir. Ich hoffe, ihr könnte mir helfen:
Wir sind beide Beamte in Hessen.
1. Meine Frau ist schwanger und beihilfeberechtigt in der Elternzeit (3 Jahre)?
2. Nach der Elternzeit ist sie weiterhin beihilfeberechtigt über mich?
Hab ich das richtig verstanden?
Vielen Dank und Gruß
michahab
Beide Beamte Beihilfeberechtigung nach Elternzeit in Hessen
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Re: Beide Beamte Beihilfeberechtigung nach Elternzeit in Hes
Wenn deine Ehefrau sich nach der Elternzeit ohne Einkünfte beurlauben lässt, ja.michahab hat geschrieben:Hallo,
ich bin nach dem Durchforsten von den ganzen Verordnungen und Gesetze etwas verwirrt. Nun einige Fragen von mir. Ich hoffe, ihr könnte mir helfen:
Wir sind beide Beamte in Hessen.
1. Meine Frau ist schwanger und beihilfeberechtigt in der Elternzeit (3 Jahre)?
2. Nach der Elternzeit ist sie weiterhin beihilfeberechtigt über mich?
Dann müsst ihr allerdings die Beihilfesätze entsprechend ändern.
Gruß vom Steinbock