Hallo,
ich bin in meiner Gemeinde zur Wahl eingeteilt als Wahlhelfer. Hierbei bekomme ich ja ein Erfrischungsgeld in Höhe von 21 €. Muss ich diesen Verdienst meinem Versorgungsverband als Nebenverdienst zur Mindestpension melden, oder ist der sozusagen frei, da es ja kein Verdienst in dem Sinne ist? Habe durch den Nebenjob schon nahezu die Hinzuverdienstgrenze im September erreicht.
LG Amtsdackel
Erfrischungsgeld bei Wahl angeben?
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 6. Apr 2012, 15:34
- Behörde:
-
- Beiträge: 75
- Registriert: 6. Apr 2012, 15:34
- Behörde:
Re: Erfrischungsgeld bei Wahl angeben?
Hi,
lt. Aussage Versorgungsverband muss es nicht angegeben werden, da:
a) man eh bis zu 450/525 € ohne Anrechnung zuverdienen kann,
b) der Verwaltungsaufwand bezüglich der Bestätigung des Erhaltes des Erfrischungsgeldes und dann der weiteren Bearbeitung höher ist, als es Wert ist,
c) es ja eine Aufwandsentschädigung für gefahrene Kilometer und Nahrungsmittel ist, also kein Einkommen in dem Sinne.
LG Amtsdackel
lt. Aussage Versorgungsverband muss es nicht angegeben werden, da:
a) man eh bis zu 450/525 € ohne Anrechnung zuverdienen kann,
b) der Verwaltungsaufwand bezüglich der Bestätigung des Erhaltes des Erfrischungsgeldes und dann der weiteren Bearbeitung höher ist, als es Wert ist,
c) es ja eine Aufwandsentschädigung für gefahrene Kilometer und Nahrungsmittel ist, also kein Einkommen in dem Sinne.
LG Amtsdackel
- Bundesfreiwild
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17. Jan 2011, 08:48
- Behörde:
- Kontaktdaten:
Re: Erfrischungsgeld bei Wahl angeben?
Genau.. Aufwandsentschädigung - vor allem bei ehrenamtlichen Tätigkeiten - ist eben nur ein Ausgleich für zusätzliche Aufwendungen (Anfahrt, Verpflegung) und KEIN GEWERBLICHES EINKOMMEN.
Muss also weder gemeldet noch irgendwo angegeben werden.
Muss also weder gemeldet noch irgendwo angegeben werden.