Darf der Dienstherr wirklich bei Bundesbeamten "zusätzliche" Krankentage verbuchen?
Beispiel: Von Montag - Freitag krankgeschrieben, am Montag darauf wieder im Dienst (reguläre Dienstzeit Mo - Fr).
Der DH rechnet den Samstag automatisch als Krankentag dazu.
meyerchen
"zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 30.08.2013 19:28
- Behörde:
-
- Beiträge: 152
- Registriert: 08.11.2009 16:14
- Behörde:
- Wohnort: NRW
Re: "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
Weil es keine "Entgeldfortzahlung" gm EntgFG im Krankheitsfall für Beamte gibt, gibt es auch keine vergleichbare Regelung.
Der Dienstherr kann also machen was er will.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/4.html
Der Dienstherr kann also machen was er will.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/4.html
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
-
- Beiträge: 152
- Registriert: 08.11.2009 16:14
- Behörde:
- Wohnort: NRW
Re: "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
Dann rechnet der Dienstherr mit 30 Tage, pro Monat bei allen Berechnungsanlässen.dibedupp hat geschrieben:Quatsch.Brauner hat geschrieben:.....
Der Dienstherr kann also machen was er will.
...l
An TE:
Wenn du eine Arbeitstagewoche hast, dann darf der Dienstherr nur 5 Tage krank buchen.
Bei einer Werktagewoche 6 Tage.
Ich würde mich einfach mal beschweren, falls du wirklich nur AT und keine WT hast.
Für den Beamten gibt es bei einer 5 Tagewoche nichts, was gegen diese 30er Regelung spricht.
Bei der Urlaubsberechung von Arbeiter und Angestellten würde auf die tatsächliche Wochenzahl berechnet werden müssen, da bspw. bei einer 6Tagewoche die Zahl der Urlaubstage pro Jahr auch nach der tatsächlichen Wochenarbeitszeit regelt.
Wozu dann überhaupt die Frage nach " "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn " ?
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Re: "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
Doch, es ist relevant, was der Dienstherr berechnet.
DENN: Ab 42 Krankentage schrillen -zumindest bei Telekoms- die Systeme, damit ein BEM-Gespräch anberaumt wird, bzw. anschliessend ein DDU-Verfahren eingeleitet werden kann.
Wer eine reguläre Dienstzeit von Mo-Fr hat, der ist 5 Tage arbeitsunfähig. Wer eine 6-Tage-Woche hat, eben 6 Tage.
Genauso wird natürlich auch der Urlaub abgerechnet.
Es kommt also auf die reguläre Arbeitszeit an, die im Betrieb gegeben ist, bzw. im persönlichen Tätigkeitsbereich angesagt ist, oder bei Tarifkräften im Arbeitsvertrag steht.
Würde es anders gehandhabt, gäbe es auch Probleme mit den Gleitzeitkonten. Würde man den Samstag als Arbeitstag anlegen und der Beamte kommt aber eben nur Mo-Fr, hätte er ja jede Woche einen ganzen Arbeitstag Miese auf seinem Konto.
Also: Es muss ganz klar definiert sein, in welchem Wochenarbeitszeitmodell jemand arbeitet und danach werden auch Urlaubs- und Krankheitstage berechnet.
DENN: Ab 42 Krankentage schrillen -zumindest bei Telekoms- die Systeme, damit ein BEM-Gespräch anberaumt wird, bzw. anschliessend ein DDU-Verfahren eingeleitet werden kann.
Wer eine reguläre Dienstzeit von Mo-Fr hat, der ist 5 Tage arbeitsunfähig. Wer eine 6-Tage-Woche hat, eben 6 Tage.
Genauso wird natürlich auch der Urlaub abgerechnet.
Es kommt also auf die reguläre Arbeitszeit an, die im Betrieb gegeben ist, bzw. im persönlichen Tätigkeitsbereich angesagt ist, oder bei Tarifkräften im Arbeitsvertrag steht.
Würde es anders gehandhabt, gäbe es auch Probleme mit den Gleitzeitkonten. Würde man den Samstag als Arbeitstag anlegen und der Beamte kommt aber eben nur Mo-Fr, hätte er ja jede Woche einen ganzen Arbeitstag Miese auf seinem Konto.
Also: Es muss ganz klar definiert sein, in welchem Wochenarbeitszeitmodell jemand arbeitet und danach werden auch Urlaubs- und Krankheitstage berechnet.
-
- Beiträge: 60
- Registriert: 21.11.2012 21:56
- Behörde:
Re: "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
von Bundesfreiwild: DENN: Ab 42 Krankentage schrillen -zumindest bei Telekoms- die Systeme, damit ein BEM-Gespräch anberaumt wird, bzw. anschliessend ein DDU-Verfahren eingeleitet werden kann.
Dann läuft da aber etwas falsch.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Es soll für beide Seiten was bringen.
Es soll geklärt werden, inwieweit die berufliche Situation des Mitarbeiters Einwirkungen auf seine Gesundheit hatte und evtl. noch hat. Es überwiegt der Vorbeugungscharakter.
Es ist auch die Chance, etwas an der Art seines Arbeitseinsatzes zu verändern.
Es dient nicht dazu arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuleiten.
Gruß
Siedler
Änderung des Sozialgesetzbuches (§84 SGB IX) im Jahre 2004. Der Arbeitgeber wurde gesetzlich verpflichtet, mit den betroffenen Arbeitnehmern zusammen Maßnahmen zu erarbeiten, die helfen, die Erkrankung zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Dann läuft da aber etwas falsch.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben. Es soll für beide Seiten was bringen.
Es soll geklärt werden, inwieweit die berufliche Situation des Mitarbeiters Einwirkungen auf seine Gesundheit hatte und evtl. noch hat. Es überwiegt der Vorbeugungscharakter.
Es ist auch die Chance, etwas an der Art seines Arbeitseinsatzes zu verändern.
Es dient nicht dazu arbeits- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen oder eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuleiten.
Gruß
Siedler
Änderung des Sozialgesetzbuches (§84 SGB IX) im Jahre 2004. Der Arbeitgeber wurde gesetzlich verpflichtet, mit den betroffenen Arbeitnehmern zusammen Maßnahmen zu erarbeiten, die helfen, die Erkrankung zu überwinden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
-
- Beiträge: 1980
- Registriert: 16.01.2006 09:52
- Behörde: Zollverwaltung
- Wohnort: OL
- Geschlecht:
Re: "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
Der Link von @Brauner ist unpassend, er bezieht sich auf Lohnfortzahlung...meyerchen hat geschrieben:Darf der Dienstherr wirklich bei Bundesbeamten "zusätzliche" Krankentage verbuchen?
Beispiel: Von Montag - Freitag krankgeschrieben, am Montag darauf wieder im Dienst (reguläre Dienstzeit Mo - Fr).
Es gelten die Tage als krank, in denen Du Dienst gehabt hättest.
Bei 5-Tage Woche hättest Du fünf Krankheitstage, bei 6-Tage Woche sechs Krankheitstage.
Auch bei 5-Tage Woche könnten sechs oder sogar sieben Tage krank gewesen sein, wenn ein Dienstplan vorliegt und Du an diesen Tagen Dienst gehabt hättest.
Entgeltrechtlich ist es in der Tat egal, aber es ist schon von Bedeutung ob ich an einem Tag als krank gelte oder nicht, sollte ich z.B. einen Unfall haben oder zur Party gehen wollenBrauner hat geschrieben:Wozu dann überhaupt die Frage nach " "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn " ?
Zumal viele Krankheitstage garantiert auch bei Beurteilungen Einfluss oder sonstigem (s. Bundesfreiwild) nehmen können. Darf vllt nicht, is aber so...
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
-
- Beiträge: 1946
- Registriert: 17.01.2011 08:48
- Behörde:
Re: "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
DAs mit dem BEM ist auch nur ein Beispiel.
DEFINITIV muss jemand in ein Wochenarbeitszeitmodell EINGEBUCHT sein.
Dass kann die 5-Tage-Woche sein (5 Urlaubs- oder Kranktage),
die 6-Tage-Woche sein (Samstag mit dabei - dann gibts allerdings auch MEHR Urlaubstage und die Krankschreibung muss mindestens bis zum Samstag reichen)
oder Schichtdienst über die ganze Woche verteilt (dann ist das meines Wissens aber auch eine 6-Tage-Woche in der Urlaubsrechnung, bei krank auch 6-Tage, weil der Sonnstag dann eben als freier Tag gerechnet wird).
Egal wie oder was, entweder man ist in einer 5- oder 6-Tage-Woche und wenn in einer 6-Tage-Woche, dann gibts auch paar Urlaubstage mehr auf dem Urlaubskonto, damit die Samstagsarbeit nicht negativ auf die Urlaubszeit wirkt.
Wer von Mo-Fr arbeiten muss, der KANN nicht Samstags mit einem anrechenbaren Krank- oder Urlaubstag bebucht werden, der irgendwo zählt.
DEFINITIV muss jemand in ein Wochenarbeitszeitmodell EINGEBUCHT sein.
Dass kann die 5-Tage-Woche sein (5 Urlaubs- oder Kranktage),
die 6-Tage-Woche sein (Samstag mit dabei - dann gibts allerdings auch MEHR Urlaubstage und die Krankschreibung muss mindestens bis zum Samstag reichen)
oder Schichtdienst über die ganze Woche verteilt (dann ist das meines Wissens aber auch eine 6-Tage-Woche in der Urlaubsrechnung, bei krank auch 6-Tage, weil der Sonnstag dann eben als freier Tag gerechnet wird).
Egal wie oder was, entweder man ist in einer 5- oder 6-Tage-Woche und wenn in einer 6-Tage-Woche, dann gibts auch paar Urlaubstage mehr auf dem Urlaubskonto, damit die Samstagsarbeit nicht negativ auf die Urlaubszeit wirkt.
Wer von Mo-Fr arbeiten muss, der KANN nicht Samstags mit einem anrechenbaren Krank- oder Urlaubstag bebucht werden, der irgendwo zählt.
-
- Beiträge: 1454
- Registriert: 19.07.2012 19:22
- Behörde:
Re: "zusätzliche" Krankentage seitens des Dienstherrn
Hallo,
also manchmal verstehe ich die Diskussionen nicht...
Wen ich eine 5-Tage Woche habe, dann werden natürlic nur 5 Krankentage gebucht...
Wenn ich eine 6-Tage Woche habe, dann muss ich bei einer Krankschreibung die bis Freitags geht, natürlich schauen, ob ich ggf. am Samstag Dienst hätte...
Das ist ja z. B. bei einem Zusteller/in der Fall - wenn ich dann nicht am Samstag zum Dienst erscheine, dann habe ich Samstags unentschuldigt gefehlt bzw. bin unentschuldigt dem Dienst ferngeblieben...
Arbeitsrechtlich ist eine Abmahnung möglich - der Tag wird als Fehltag gebucht und muss ggf. nachgearbeitet werden bzw. es wird ein Tag Urlaub abgezogen...
Jetzt kommt es noch darauf an, ob die Wochenzeit wirklich auf 6 Tage aufgeteilt wurde, oder ob es für den Arbeitstag am Samstag einen anderen freien Tag gibt...
Auf jeden Fall kann nicht in beiden Fällen grundsätzlich ein Tag Krank gebucht werden...
also manchmal verstehe ich die Diskussionen nicht...
Wen ich eine 5-Tage Woche habe, dann werden natürlic nur 5 Krankentage gebucht...
Wenn ich eine 6-Tage Woche habe, dann muss ich bei einer Krankschreibung die bis Freitags geht, natürlich schauen, ob ich ggf. am Samstag Dienst hätte...
Das ist ja z. B. bei einem Zusteller/in der Fall - wenn ich dann nicht am Samstag zum Dienst erscheine, dann habe ich Samstags unentschuldigt gefehlt bzw. bin unentschuldigt dem Dienst ferngeblieben...
Arbeitsrechtlich ist eine Abmahnung möglich - der Tag wird als Fehltag gebucht und muss ggf. nachgearbeitet werden bzw. es wird ein Tag Urlaub abgezogen...
Jetzt kommt es noch darauf an, ob die Wochenzeit wirklich auf 6 Tage aufgeteilt wurde, oder ob es für den Arbeitstag am Samstag einen anderen freien Tag gibt...
Auf jeden Fall kann nicht in beiden Fällen grundsätzlich ein Tag Krank gebucht werden...