Wieviele Jahre ist dies jetzt her ?Carrington hat geschrieben: Die Frage war ein Zitat aus dem Formular der Debeka.
Wir unterhalten uns nicht über Anträge wie es früher vielleicht einmal war.Der Makler hat für mich deshalb einen Antrag zur Probe gestellt und auch klipp und klar gesagt, dass ein Antrag bei Vorablehnung ebenfalls abgelehnt wird. Sein Kollege hat das bestätigt. Soll ich jetzt eine Kopie meines Antrages hochladen oder wie? Es ist eine Tatsache. Die Debeka ist außerdem ein ÖD-Spezialist.
Meines Wissens taucht auch bei der DEBEKA diese Frage nicht mehr im Antrag auf.
Und selbst wenn, darf man solch eine Aussage nicht auf alle PKV ausdehnen.
Ich benötige deinen Antrag nicht, habe fast jeden Tag solche Anträge vor meinen Augen.
wow.. und was ist mit den Anträgen die am PC ausgedruckt werden.Des Weiteren haben die nur noch Online-Formulare, die sie direkt am PC ausdrucken. Da werden keine Vordrucke verschickt, die im Archiv Staub ansetzen.
Werden diese dann anschließend zum Feuer anzünden verwendet ?
Nein sicher nicht, alle Anträge (auch Papieranträge) müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.
Ja es gibt unterschiedliche Rechte für den Abschluss einer PKV.Mal abgesehen davon spielt es überhaupt keine Rolle, ob man im öD ist oder nicht. Seit wann gibt es unterschiedliches PKV-Recht für Beamte und Menschen über JahresentgeltgrenzeDie Offenbarungspflichten sind dieselben.
Beamte können sich auch privat versichern, wenn ihr Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Ergänzend zu dem Internetauftritt von dem lieben Henning.
Seine Informationen stimmen auch nicht immer.
Glück beim Staat ?
Wie kommst Du auf diese Idee.
Dies war einmal.
Heute habe ich mehr Glück bei einer Versicherung.
Gruß vom Steinbock