Verschwiegenheit der Kollegen?
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Verschwiegenheit der Kollegen?
Ach da ist noch etwas, was mich beschäftigt: Als ich letztens eine Kollegin aus meiner Abteilung in einem Öffentlichen Bereich traf, grüßte diese lautstark und fragte wie es mir geht, und ob ich länger als bis zum 27.5. krankgeschrieben bin. Dürfen meine Vorgesetzten diese Info rausgeben? Aus der Vergangenheit weiß ich, dass in Dienstbesprechungen der Vorgesetzte immer wieder Dinge über kranke Kollegen verbreitet hat, die nicht erzählt werden sollten, wie z.B. dass ein Kollege während der KM (auch längerfristig) seine Teilzeit auslaufen ließ, oder was einer Kollegin beim Amtsarzt passierte. Kann das so richtig sein?? Was ist erlaubt?? Lg
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Ich glaube, dass es hier immer auf den Einzelfall, bzw. auf das nötige Fingerspitzengefühl ankommt. Die Vertreter des/der erkrankten Bediensteten sollten auf jeden Fall über die Erkrankung u. deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Sie sind es schließlich, die die zusätzliche Arbeit mit übernehmen müssen.
Ansonsten ist wirklich Zurückhaltung mit persönlichen Daten von Bediensteten angebracht. Bei uns kam es leider auch immer wieder vor, dass der Datenschutz mit Füßen getreten wurde.
Beispiel:
"Bei Herrn XY haben wir heute das Zwangspensionierungsverfahren eingeleitet" (Behördenleiter während einer Dienstbesprechung)
oder
Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt liegt offen im Verteilerfach herum. Jeder konnte herauslesen, dass Koll. X ein Alkoholproblem hat.
oder
Personalchef gibt Name und Anschrift von Beamtenanwärtern an Versicherungsvertreter heraus, diese "nerven" dann ständig am Telefon oder an der Haustür.
Besonders peinlich: Es war unser Datenschutzbeauftragter (und zugleich stellvertr. Amtsleiter) selbst, der sich über so ziemlich alle Datenschutzbestimmungen hinwegsetzte.
Ansonsten ist wirklich Zurückhaltung mit persönlichen Daten von Bediensteten angebracht. Bei uns kam es leider auch immer wieder vor, dass der Datenschutz mit Füßen getreten wurde.
Beispiel:
"Bei Herrn XY haben wir heute das Zwangspensionierungsverfahren eingeleitet" (Behördenleiter während einer Dienstbesprechung)
oder
Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt liegt offen im Verteilerfach herum. Jeder konnte herauslesen, dass Koll. X ein Alkoholproblem hat.
oder
Personalchef gibt Name und Anschrift von Beamtenanwärtern an Versicherungsvertreter heraus, diese "nerven" dann ständig am Telefon oder an der Haustür.
Besonders peinlich: Es war unser Datenschutzbeauftragter (und zugleich stellvertr. Amtsleiter) selbst, der sich über so ziemlich alle Datenschutzbestimmungen hinwegsetzte.

Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Hallo zusammen,
meine Geschichte geht leider weiter, und ich bin schon sehr schockiert, was da so erzählt wird. Also: Ich habe von einer fernen Bekannten erfahren, dass ihr ihre Nichte, die in meiner Dienststelle arbeitet erzählt hat, dass ich schon seit Januar krank bin und nun auch noch verreist war. Es ist so, dass ich seit Mitte März an schweren Depressionen leide, und mit Erlaubnis meines Psychiaters unseren im Vorjahr gebuchten Familienurlaub mit unseren 2 Kindern angetreten habe. Ich frage mich jetzt natürlich wer das ist und was diejenige als nächstes erzählt. Wie kann ich das um Himmels Willen stoppen??? Ist das ein Straftatbestand?? Auch in mein Sportstudio traue ich mich nicht mehr, wegen bereits erwähnter Geschichte, dabei soll ich doch Sport treiben. Bin sehr verzeifelt, kann jemand helfen LG
meine Geschichte geht leider weiter, und ich bin schon sehr schockiert, was da so erzählt wird. Also: Ich habe von einer fernen Bekannten erfahren, dass ihr ihre Nichte, die in meiner Dienststelle arbeitet erzählt hat, dass ich schon seit Januar krank bin und nun auch noch verreist war. Es ist so, dass ich seit Mitte März an schweren Depressionen leide, und mit Erlaubnis meines Psychiaters unseren im Vorjahr gebuchten Familienurlaub mit unseren 2 Kindern angetreten habe. Ich frage mich jetzt natürlich wer das ist und was diejenige als nächstes erzählt. Wie kann ich das um Himmels Willen stoppen??? Ist das ein Straftatbestand?? Auch in mein Sportstudio traue ich mich nicht mehr, wegen bereits erwähnter Geschichte, dabei soll ich doch Sport treiben. Bin sehr verzeifelt, kann jemand helfen LG
Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Wenn Sie nicht mit der Personalbearbeitung betraut ist und das nur durch den Flurfunk erfahren hat, dann ist das mit Sicherheit keine strafbewährte Sache. Im Prinzip kann man wenig machen, denn sie wird alles abstreiten.Tacco61 hat geschrieben:Wie kann ich das um Himmels Willen stoppen??? Ist das ein Straftatbestand?? Auch in mein Sportstudio traue ich mich nicht mehr, wegen bereits erwähnter Geschichte, dabei soll ich doch Sport treiben. Bin sehr verzeifelt, kann jemand helfen LG
Schwierige Sache und absolut unfair.
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Bis wann jemand AU ist, ist eine Information für die Steuerung und daher auch für die Kollegen relevant (z.B. Vertretung). Daher als o.k. einzustufen.Tacco61 hat geschrieben:Ach da ist noch etwas, was mich beschäftigt: Als ich letztens eine Kollegin aus meiner Abteilung in einem Öffentlichen Bereich traf, grüßte diese lautstark und fragte wie es mir geht, und ob ich länger als bis zum 27.5. krankgeschrieben bin. Dürfen meine Vorgesetzten diese Info rausgeben? Aus der Vergangenheit weiß ich, dass in Dienstbesprechungen der Vorgesetzte immer wieder Dinge über kranke Kollegen verbreitet hat, die nicht erzählt werden sollten, wie z.B. dass ein Kollege während der KM (auch längerfristig) seine Teilzeit auslaufen ließ, oder was einer Kollegin beim Amtsarzt passierte. Kann das so richtig sein?? Was ist erlaubt?? Lg
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Ich denke, man muss da strikt trennen, was die Kollegen allgemein wissen sollen/dürfen und was definitiv unter Datenschutz fällt:
DASS ein Kollege krank ist und wie lange, muss im Ressort bekannt gemacht werden, denn der Kollege muss ja vertreten werden und die Urlaubsplanung der Kollegenschar kann es auch betreffen. Das ist überhaupt nicht kritisch. Auch ein Wechsel von Voll- in Teilzeit oder umgekehrt betrifft eigentlich alle Kollegen, jedenfalls in dem Moment, wo die Änderung beginnt. Da auch hier die Personal- und Urlaubsplanung des ganzen Ressorts betroffen sind, müssen eben auch alle Bescheid wissen. Das sind einfach dienstliche Dinge, die das Arbeitsverhältnis betreffen.
Die Einleitung eines DDU-Verfahrens breit zu treten, sehe ich schon als rechtswidrig an. Der Kollege ist ja bereits krank und das Ressort/Kollegen darüber informiert. Alles weitere geht die Kollegen erst dann an, wenn man weiss, dass er in den Ruhestand versetzt wurde.
GANZ IM UNTERSCHIED dazu, hat NIEMAND aus der Führungsebene, egal ob Ressortleiter oder jemand aus der Personalabteilung auch nur EIN Wort darüber zu verlieren, WARUM der Kollege evtl. krank ist, WARUM er sein Arbeitszeiten ändert, WELCHE Erkrankenungen vorliegen oder was in einem amtsärztlichen Attest drin steht.
ALLE Daten, die den ganz persönlichen und wohlmöglich auch noch gesundheitlichen Bereich des Kollegen betreffen, unterliegen GANZ KLAR dem Datenschutz.
Also... ich habe so den Eindruck, dass die Vorgesetzten und Personal"buchhalter" entweder keine Beamten mehr sind, die in den Dienstrechten und Schweigepflichten unterwegs sein sollten und evtl. wüssten, was sie zu tun oder zu lassen haben. Auch anderswo sieht man immer öfter, dass vor allem jüngere Tarifkräfte in sensiblen Positionen anscheinend keine Vorbehalte mehr kennen, sich über das, was auf ihren Schreibtischen landet, auszulassen.
Wenn ich herausfinden würde, dass jemand derart vertrauliches ausgeplaudert hätte, würde ich zumindest eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten/Personalsrat absenden, den jede Behörde meines Wissens haben muss und darum bitten, dass man diese Daten"inkontinenz" mal abstellt.
DASS ein Kollege krank ist und wie lange, muss im Ressort bekannt gemacht werden, denn der Kollege muss ja vertreten werden und die Urlaubsplanung der Kollegenschar kann es auch betreffen. Das ist überhaupt nicht kritisch. Auch ein Wechsel von Voll- in Teilzeit oder umgekehrt betrifft eigentlich alle Kollegen, jedenfalls in dem Moment, wo die Änderung beginnt. Da auch hier die Personal- und Urlaubsplanung des ganzen Ressorts betroffen sind, müssen eben auch alle Bescheid wissen. Das sind einfach dienstliche Dinge, die das Arbeitsverhältnis betreffen.
Die Einleitung eines DDU-Verfahrens breit zu treten, sehe ich schon als rechtswidrig an. Der Kollege ist ja bereits krank und das Ressort/Kollegen darüber informiert. Alles weitere geht die Kollegen erst dann an, wenn man weiss, dass er in den Ruhestand versetzt wurde.
GANZ IM UNTERSCHIED dazu, hat NIEMAND aus der Führungsebene, egal ob Ressortleiter oder jemand aus der Personalabteilung auch nur EIN Wort darüber zu verlieren, WARUM der Kollege evtl. krank ist, WARUM er sein Arbeitszeiten ändert, WELCHE Erkrankenungen vorliegen oder was in einem amtsärztlichen Attest drin steht.
ALLE Daten, die den ganz persönlichen und wohlmöglich auch noch gesundheitlichen Bereich des Kollegen betreffen, unterliegen GANZ KLAR dem Datenschutz.
Also... ich habe so den Eindruck, dass die Vorgesetzten und Personal"buchhalter" entweder keine Beamten mehr sind, die in den Dienstrechten und Schweigepflichten unterwegs sein sollten und evtl. wüssten, was sie zu tun oder zu lassen haben. Auch anderswo sieht man immer öfter, dass vor allem jüngere Tarifkräfte in sensiblen Positionen anscheinend keine Vorbehalte mehr kennen, sich über das, was auf ihren Schreibtischen landet, auszulassen.
Wenn ich herausfinden würde, dass jemand derart vertrauliches ausgeplaudert hätte, würde ich zumindest eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten/Personalsrat absenden, den jede Behörde meines Wissens haben muss und darum bitten, dass man diese Daten"inkontinenz" mal abstellt.
Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Bundesfreiwild hat geschrieben:Ich denke,....
>>> SNIP
Also... ich habe so den Eindruck, dass die Vorgesetzten und Personal"buchhalter" entweder keine Beamten mehr sind, die in den Dienstrechten und Schweigepflichten unterwegs sein sollten und evtl. wüssten, was sie zu tun oder zu lassen haben. Auch anderswo sieht man immer öfter, dass vor allem jüngere Tarifkräfte in sensiblen Positionen anscheinend keine Vorbehalte mehr kennen, sich über das, was auf ihren Schreibtischen landet, auszulassen.
Wenn ich herausfinden würde, dass jemand derart vertrauliches ausgeplaudert hätte, würde ich zumindest eine Beschwerde an den Datenschutzbeauftragten/Personalsrat absenden, den jede Behörde meines Wissens haben muss und darum bitten, dass man diese Daten"inkontinenz" mal abstellt.
Hinter dem Datenschutz sich zu verstecken ist da wohl nicht ausschließlich richtig, auch der Personalrat und Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht.
So sind die Regelungen der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten, ebenso ein Thema für Führungskräfte, die als Beschäftigte gelten.
Der Personalrat oder Betriebsrat sollte bei offensichtlichen Verstößen sofort intervenieren!
http://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/__75.html§ 75 BPersVG
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html§ 87 BetrVG
Aber allein die genanten Gesetze sollten nicht ausreichen, wenn es um die Videoüberwachung von Büro- und Arbeitsräumen geht, dort ist der PR und BR immer noch dringend gefragt. Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist immer noch nicht gesetzlich geregelt.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
- Bundesfreiwild
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
????
Was hat denn das alles mit dem Mitbestimmungsrechten des BR und mit Videoüberwachung zu tun? Darum gehts hier doch gar nicht. Hier geht es um eine "undichte" Personalstelle/Vorgesetzten, die/der den Mund über persönliche Dinge des Mitarbeiters nicht halten kann.
Hier geht es rein um die Weitergabe von sensiblen Daten an Leute, die es aus datenrechtlichen Gründen überhaupt nichts angeht.
Was soll ein BR da mitbestimmen?
Jede Behörde hat ihre Datenschutzrichtlinien, ihren Datenschutzbeauftragten, ihre Compliance-Leute, wo man eine Beschwerde anbringen kann, wenn der Schutz eigener persönlicher Daten nicht beachtet wurde.
Natürlich kann man auch den Personal/Betriebsrat informieren (würde ich auch tun) und einbinden, damit das rechtswidrige Ausplaudern sensibler Informationen zukünftig unterbleibt. Ich würde es beim Datenschutzbeauftragten und beim BR/Personalstelle schriftlich einreichen.
Was hat denn das alles mit dem Mitbestimmungsrechten des BR und mit Videoüberwachung zu tun? Darum gehts hier doch gar nicht. Hier geht es um eine "undichte" Personalstelle/Vorgesetzten, die/der den Mund über persönliche Dinge des Mitarbeiters nicht halten kann.
Hier geht es rein um die Weitergabe von sensiblen Daten an Leute, die es aus datenrechtlichen Gründen überhaupt nichts angeht.
Was soll ein BR da mitbestimmen?
Jede Behörde hat ihre Datenschutzrichtlinien, ihren Datenschutzbeauftragten, ihre Compliance-Leute, wo man eine Beschwerde anbringen kann, wenn der Schutz eigener persönlicher Daten nicht beachtet wurde.
Natürlich kann man auch den Personal/Betriebsrat informieren (würde ich auch tun) und einbinden, damit das rechtswidrige Ausplaudern sensibler Informationen zukünftig unterbleibt. Ich würde es beim Datenschutzbeauftragten und beim BR/Personalstelle schriftlich einreichen.
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Hallo,
Brauner hat die Tendenz, immer ein wenig auszuschweifen und am Thema oftmals vorbeizu reden...
Wenn Arbeitnehmer- oder Beamtenrechte aber verletzt werden, kann der BR dies beim AG anzeigen - nach § 80 BetrVG muss der BR ja sogar die Einhaltung der Gesetze durch den AG überwachen...
Und wenn gegen eine Geheimhaltungspflicht bzw. gegen den Datenschutz verstoßen wird, dann kann der BR mit Sicherheit hier eine Überprüfung verlangen...
Brauner hat die Tendenz, immer ein wenig auszuschweifen und am Thema oftmals vorbeizu reden...
Wenn Arbeitnehmer- oder Beamtenrechte aber verletzt werden, kann der BR dies beim AG anzeigen - nach § 80 BetrVG muss der BR ja sogar die Einhaltung der Gesetze durch den AG überwachen...
Und wenn gegen eine Geheimhaltungspflicht bzw. gegen den Datenschutz verstoßen wird, dann kann der BR mit Sicherheit hier eine Überprüfung verlangen...
Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Sicher? BR haben von Mitbestimmung und Videoüberwachung nichts gewußt?
Ein Betriebsrat stiehlt sich aus der Verantwortung, wenn er glaubt nur bei einer Beschwerde kann er tätig werden.
Ich denke bei so vielen wahrnehmbaren Vorkommnissen in einem Betrieb, sollte der Betriebsrat auf bessere Verhaltensregeln im Unternehmen hinwirken.
Das hat nicht allein mit dem oben geschilderten Einzelfall zu tun, denkbar sind eine ganze Reihe Fälle von Fehlverhalten, die der Betriebsrat auch nicht übersehen darf.
Was hat das wohl mit der Mitbestimmung zu tun? Das steht doch eindeutig im Gesetz, welches ich auch hier zitiert habe.
Mitbestimmung bei Regelungen Verhalten im Betrieb, da darf sich kein BR oder PR heraushalten.
Einseitig darf die Behörde oder das Unternehmen hier nichts festlegen. So tun als ob, sie alles mitbekommen und dann zu schweigen, das kommt bestimmt nicht gut bei den Vorgesetzten der Führungskräfte an. - Und da sollte der PR / BR nachsetzen.
@ Bundesfreiwild
CODE-OF-CONDUCT ist Dir bestimmt noch ein Begriff?
Mitbestimmung aD.
Denkbar wäre eine Lösung in einer Betriebsvereinbarung "Dont diss ! ". Der BR könnte dies mal in den Monatsgeprächen mit dem Arbeitgeber diskutieren.
dissen steht für :
beschimpfen, diskreditieren, polemisieren, schmähen, verunglimpfen
Zum Thema Videoüberwachung von Büro- und Arbeitsräumen habe ich mich schon häufig zu Wort gemeldet, weil es mein spezielles Anliegen ist,
wobei PR und BR meistens durch Untätigkeit versagt haben. So wie ich es an meinem Arbeitsplatz auch erlebt habe.
Widersprüchliche Aussagen zum Verhalten der Kollegen sollten dort künftig durch Videobeweis geklärt werden, ohne Beteiligung der BRe !
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.
Ein Betriebsrat stiehlt sich aus der Verantwortung, wenn er glaubt nur bei einer Beschwerde kann er tätig werden.
Ich denke bei so vielen wahrnehmbaren Vorkommnissen in einem Betrieb, sollte der Betriebsrat auf bessere Verhaltensregeln im Unternehmen hinwirken.
Das hat nicht allein mit dem oben geschilderten Einzelfall zu tun, denkbar sind eine ganze Reihe Fälle von Fehlverhalten, die der Betriebsrat auch nicht übersehen darf.
Was hat das wohl mit der Mitbestimmung zu tun? Das steht doch eindeutig im Gesetz, welches ich auch hier zitiert habe.
Mitbestimmung bei Regelungen Verhalten im Betrieb, da darf sich kein BR oder PR heraushalten.
Einseitig darf die Behörde oder das Unternehmen hier nichts festlegen. So tun als ob, sie alles mitbekommen und dann zu schweigen, das kommt bestimmt nicht gut bei den Vorgesetzten der Führungskräfte an. - Und da sollte der PR / BR nachsetzen.
@ Bundesfreiwild
CODE-OF-CONDUCT ist Dir bestimmt noch ein Begriff?
Wobei hier zB die Richtlinien Deines Arbeitsgebers gemeint sind, ohne den Anspruch die Einhaltung von Recht und Gesetz unbedingt einzuschließen.Unser Code of Conduct ist dynamisch, er verschließt sich gegen neue Verhaltensnormen nicht. Die verbindlichen Rechtsnormen können sich wandeln, und durch Richtlinien können die Verhaltensanforderungen konkretisiert werden.
Mitbestimmung aD.
Denkbar wäre eine Lösung in einer Betriebsvereinbarung "Dont diss ! ". Der BR könnte dies mal in den Monatsgeprächen mit dem Arbeitgeber diskutieren.
dissen steht für :
beschimpfen, diskreditieren, polemisieren, schmähen, verunglimpfen
Zum Thema Videoüberwachung von Büro- und Arbeitsräumen habe ich mich schon häufig zu Wort gemeldet, weil es mein spezielles Anliegen ist,
wobei PR und BR meistens durch Untätigkeit versagt haben. So wie ich es an meinem Arbeitsplatz auch erlebt habe.
Widersprüchliche Aussagen zum Verhalten der Kollegen sollten dort künftig durch Videobeweis geklärt werden, ohne Beteiligung der BRe !
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
- Mikesch
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Aber bitte nicht nicht in diesem Fred, bitte beim Thema bleiben.Brauner hat geschrieben:Zum Thema Videoüberwachung von Büro- und Arbeitsräumen habe ich mich schon häufig zu Wort gemeldet, weil es mein spezielles Anliegen ist,
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Hallo Mikesch,
bei dem User "Brauner" ist es üblich, dass er mit 100 Sätzen etwas schreibt, was nichts mit dem Thema zu tun hat - aber mit einem Halbsatz gelegentlich mal auf ein Thema eingeht...
Das ist leider nichts Neues - es nervt aber einfach nur, weil hier die Beiträge völlig ohne Not aufgebläht werden und man oftmals auch keine Lust mehr hat, diese Beiträge zu lesen...
Und das ist schade für den, der einen Beitrag eingestellt hat und eine (vernünftige) Antwort erwartet...
bei dem User "Brauner" ist es üblich, dass er mit 100 Sätzen etwas schreibt, was nichts mit dem Thema zu tun hat - aber mit einem Halbsatz gelegentlich mal auf ein Thema eingeht...
Das ist leider nichts Neues - es nervt aber einfach nur, weil hier die Beiträge völlig ohne Not aufgebläht werden und man oftmals auch keine Lust mehr hat, diese Beiträge zu lesen...
Und das ist schade für den, der einen Beitrag eingestellt hat und eine (vernünftige) Antwort erwartet...
Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Einzelfälle sind meistens ganz unterschiedlich gelagert, wobei ich im Gesamtzusammenhang einen Zermürbungskrieg erkenne. Man will ja einen Beamten loswerden.schäferhund hat geschrieben:Ich glaube, dass es hier immer auf den Einzelfall, bzw. auf das nötige Fingerspitzengefühl ankommt. Die Vertreter des/der erkrankten Bediensteten sollten auf jeden Fall über die Erkrankung u. deren voraussichtliche Dauer informiert werden. Sie sind es schließlich, die die zusätzliche Arbeit mit übernehmen müssen.
Ansonsten ist wirklich Zurückhaltung mit persönlichen Daten von Bediensteten angebracht. Bei uns kam es leider auch immer wieder vor, dass der Datenschutz mit Füßen getreten wurde.
Beispiel:
"Bei Herrn XY haben wir heute das Zwangspensionierungsverfahren eingeleitet" (Behördenleiter während einer Dienstbesprechung)
oder
Gesundheitszeugnis vom Amtsarzt liegt offen im Verteilerfach herum. Jeder konnte herauslesen, dass Koll. X ein Alkoholproblem hat.
oder
Personalchef gibt Name und Anschrift von Beamtenanwärtern an Versicherungsvertreter heraus, diese "nerven" dann ständig am Telefon oder an der Haustür.
Besonders peinlich: Es war unser Datenschutzbeauftragter (und zugleich stellvertr. Amtsleiter) selbst, der sich über so ziemlich alle Datenschutzbestimmungen hinwegsetzte.
Das FehlVerhalten der Führungskräfte, die Du benannt hast, gehört dann zu einer Gesamtstrategie.
Es geht um die Flexibilität zur Erreichung des Zieles, was Manager als ihre Hauptaufgabe betrachten.
Kollegen wissen nicht, wo sie da reingezogen werden. Sie haben dann kein Unrechtsbewußtsein, weil es von oben gesteuert wurde, oder direkt mit Sprachregelung und Dienstanweisung angepriesen wurde. Erwartet von den Beschäftigten wird das nachplappern, was viele dann auch tun.
Ein passendes Handbuch wäre soetwas: "Die Kunst des Krieges (Sunzi) für Manager"
Und bis dahin bleiben sie Querulanten, solange das Rückgrat nicht gebrochen wird.
- Mikesch
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Re: Verschwiegenheit der Kollegen?
Moderatorenpost:
Da augenscheinlich nichts mehr zu dem Thema beigetragen wird, der TO sich auch nicht beteiligt, mache ich hier dicht.
Möchte der TO noch etwas schreiben, bitte kurz melden.
*** CLOSED ***
Da augenscheinlich nichts mehr zu dem Thema beigetragen wird, der TO sich auch nicht beteiligt, mache ich hier dicht.
Möchte der TO noch etwas schreiben, bitte kurz melden.
*** CLOSED ***
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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