Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Moderator: Moderatoren
Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Hallo zusammen,
Kann man sich als Beamter auf Lebenszeit (Landesbeamter) aufgrund einer Angestelltenstelle in der Kommune im gleichen Bundesland beurlauben lassen (ohne Fortzahlung der Bezüge)?
Wer entscheidet über die Art der Stelle (Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis)?
Funktioniert evt. auch eine Abordnung/Versetzung?
Liebe Grüße und Danke vorab...
Kann man sich als Beamter auf Lebenszeit (Landesbeamter) aufgrund einer Angestelltenstelle in der Kommune im gleichen Bundesland beurlauben lassen (ohne Fortzahlung der Bezüge)?
Wer entscheidet über die Art der Stelle (Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis)?
Funktioniert evt. auch eine Abordnung/Versetzung?
Liebe Grüße und Danke vorab...
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Hallo,
möglich wäre dies z.B. nach dem LBG Rh.Pfalz http://www.besoldung-rheinland-pfalz.de ... ragraf_80d
Gruß Merger
Diese Frage solltest Du bei deiner derzeitigen Behörde stellen !stemar84 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Kann man sich als Beamter auf Lebenszeit (Landesbeamter) aufgrund einer Angestelltenstelle in der Kommune im gleichen Bundesland beurlauben lassen (ohne Fortzahlung der Bezüge)?
möglich wäre dies z.B. nach dem LBG Rh.Pfalz http://www.besoldung-rheinland-pfalz.de ... ragraf_80d
Solche Fragen. Bist Du wirklich ein Lebenszeitbeamter ?Wer entscheidet über die Art der Stelle (Beamtenverhältnis oder Angestelltenverhältnis)?
Funktioniert evt. auch eine Abordnung/Versetzung?
Gruß Merger
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Danke für deine "sinnvollen" Antworten.
Vielleicht möchte man sich vorher informieren, als dass man sofort alle Pferde scheu macht. Ist dies nicht verständlich? Meinst du nicht, dass ich einer Fragestellung an die Behörden fähig wäre? Die Argumentation mit einer Beurlaubung wegen Bewerberüberhang ist wohl recht schwer durchzusetzen, oder?
Warum bezweifelst du, dass ich Beamter auf Lebenszeit wäre? Evtl. weil du die Frage nicht verstanden hast? Es ging darum, wer für die Stelle in der kommunalen Einrichtung die Entscheidungskompetenz besitzt, diese als Beamten- oder Angestelltenstelle zu beurteilen. Evtl. ergäben sich sonst Möglichkeiten im Wege von Versetzungen in der "Beamtenschiene" bei anderem Dienstherren.
Sei es drum: Denken, dann schreiben!!!
Vielleicht möchte man sich vorher informieren, als dass man sofort alle Pferde scheu macht. Ist dies nicht verständlich? Meinst du nicht, dass ich einer Fragestellung an die Behörden fähig wäre? Die Argumentation mit einer Beurlaubung wegen Bewerberüberhang ist wohl recht schwer durchzusetzen, oder?
Warum bezweifelst du, dass ich Beamter auf Lebenszeit wäre? Evtl. weil du die Frage nicht verstanden hast? Es ging darum, wer für die Stelle in der kommunalen Einrichtung die Entscheidungskompetenz besitzt, diese als Beamten- oder Angestelltenstelle zu beurteilen. Evtl. ergäben sich sonst Möglichkeiten im Wege von Versetzungen in der "Beamtenschiene" bei anderem Dienstherren.
Sei es drum: Denken, dann schreiben!!!
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Bitte, gern geschehen.stemar84 hat geschrieben:Danke für deine "sinnvollen" Antworten.
Zuerst sollte man mal seinen Grips einschalten und evt. auch an seine Ausbildung zurück denken.Vielleicht möchte man sich vorher informieren, als dass man sofort alle Pferde scheu macht. Ist dies nicht verständlich? Meinst du nicht, dass ich einer Fragestellung an die Behörden fähig wäre? Die Argumentation mit einer Beurlaubung wegen Bewerberüberhang ist wohl recht schwer durchzusetzen, oder?
Damals hatte man doch sicherlich auch das Fach - Beamtenrecht.
Auf grund deiner Fragen.Warum bezweifelst du, dass ich Beamter auf Lebenszeit wäre?
Evt. sollte man auch die Fragen präziser gestalten, dass der Sinn verständlich ist.
Richtig - nimm dir das zu Herzen, dann wird dir sicherlich auch hier geholfen.Sei es drum: Denken, dann schreiben!!!
Gruß vom Steinbock
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
süss....
es muss dir aber nicht peinlich sein, keine Antworten auf meine Fragen zu haben...
>reden ist silber, schweigen ist gold <
es muss dir aber nicht peinlich sein, keine Antworten auf meine Fragen zu haben...
>reden ist silber, schweigen ist gold <
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Unbezahlter Urlaub kann gewährt werden, allerdings liegt diese Entscheidung im Ermessen des derzeitigen Dienstherren und der wird vermutlich nicht den allergrößten Drang haben, soweit er selbst daran kein Interesse hat.
Darüber entscheidet der Stadt- bzw. Gemeinderat und je kleiner die Gemeinde, desto flexibler dürfte das gehandhabt werden, mit Ausnahme wiederum von gaaaanz kleinen Gemeinden, die dann wiederum nicht das entsprechend qualifizierte Personal haben und deshalb vom Althergebrachten nicht abweichen wollen (auch schon erlebt).
Darüber entscheidet der Stadt- bzw. Gemeinderat und je kleiner die Gemeinde, desto flexibler dürfte das gehandhabt werden, mit Ausnahme wiederum von gaaaanz kleinen Gemeinden, die dann wiederum nicht das entsprechend qualifizierte Personal haben und deshalb vom Althergebrachten nicht abweichen wollen (auch schon erlebt).
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Danke für deine konstruktive Antwort, Florek! Stadtrat wird jetzt involviert.
Grüße an Steinbock.
Grüße an Steinbock.
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Wäre nicht nötig gewesen - von mir erhälst Du keine Infos mehr.stemar84 hat geschrieben: Grüße an Steinbock.
Gruß vom Steinbock
Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Wofür die Beurlaubung? Für die Annahme der Angestelltenstelle?
Stadtrat wird jetzt involviert.
Ahja... ^^
Stadtrat wird jetzt involviert.
Ahja... ^^
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- Registriert: 22. Sep 2011, 18:42
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Re: Wechset Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis
Es wäre grundsätzlich mal von Vorteil gewesen wenn der TS angegeben hätte welches Beamtengesetz denn für ihn Anwendung findet. Alles andere ist hier nur Kaffeesatzleserei.