Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Gesperrt
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von grummel2005 »

Ich hoffe, man kann mir hier kurz helfen - Danke.

Da es hier im Forumsbereich um Geld geht, habe ich das hier reingetan - ich wusste nicht, ob das korrekt ist.

Bis zum 01.07.2011 habe ich in einer Kommune in NRW als Beamter gearbeitet und musste dann leider aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand gehen.
Die Julibezüge habe ich noch von der Kommune bekommen.
Ab August wurde dann durch die Rheinischen Versorgungskassen ausgezahlt.
Nun hatte ich nach einem Rechtsstreit von der Kommune noch Geld (Urlaubsabgeltung) zu bekommen und habe dies letzten Monat ausgezahlt erhalten.
Dort hat man diesen Betrag und auch das damalige Gehalt zusammen mit Lohnsteuerklasse VI versteuert, obwohl ich damals III hatte.
Die Gehaltsberechnung wurde rückwirkend zum Juli 2011 durchgeführt und ich habe eine neue Abrechnung für diesen Monat erhalten.
Es kommt der Hinweis auf die Lohnsteuerrichtlinie R 39b.6 LStH 2013 Abs 3 und § 39 b Abs 3 EStG.
Danach soll, da es sich bei dieser Urlaubsabgeltung, die noch zu zahlen war, dies unter "Sonstge Bezüge" fallen.
Weiterhin wäre ich ja aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden und würde nun Arbeitslohn bei einem anderen Arbeitgeber erhalten.

Ich bin meines Erachtens aber kein "Arbeitnehmer der aus dem Dienstverhältnis ausgeschieden" ist.
Weiterhin habe ich Anspruch auf Versorgungszüge über die Kommune, dabei ist es unerheblich, dass die Kommune sich den Rheinischen Versorgungskassen zur Abrechnung dieser bedient.
Nach § 11 Abs. 1 der Satzung der RVK besteht eine Rechtsbeziehung nur zwischen der Kasse und den Mitgliedern (hier: Kommune); die RVK handelt somit nur im Auftrage des Mitgliedes.
Der Dienstherr ist und bleibt weiterhin die Kommune!
Ich beziehe auch keinen "Arbeitslohn von einem anderen Arbeitgeber", denn die RVK ist nicht mein Arbeitgeber, sondern nur reine Abrechnungsstelle im Auftrag der Kommune.
Die "Wertung" der Kommune ist insofern völlig unkorrekt!
Bei der Auszahlung der Urlaubsvergütung handelt es sich um "Arbeitslohn", welcher abrechnungstechnisch auf Juni 2011 angelegt ist, insofern muss auch hier die Lohnsteuerklasse III angenommen werden - wie auch damals bei der Auszahlung der Überstundenabgeltungen.
Hinzu kommt noch, dass die Kommune nicht nur die Urlaubsvergütung mit Steuerklasse VI abgerechnet hat, sondern sogar das im Juni noch ausgezahlte normale Gehalt für Juni 2011 ebenfalls, was ja nun einmal völlig unkorrekt ist, denn zumindest dies muss mit Steuerklasse III besteuert werden.

Es wäre nett, wenn sich hier jemand mit Fachwissen kurz äußern würde - vielleicht bin ich ja auf dem völlig falschen Dampfer.
Weiterhin finde ich diese Steuerrichtlinie nirgendwo - und stimmt es, dass diese aus 2013 ist, dann dürfte die ja eigentlich gar nicht angewendet werden, weil ja rückwirkend für 2011 gezahlt wurde?

Danke und Grüße
Guido-Ralf
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von Steinbock »

Hallo,

ich verstehe das Problem nicht.

Der Ausgleich findet doch über die Einkommensteuererklärung statt !

Gruß vom Steinbock
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von grummel2005 »

Ja - aber

1. muss dann dem Finanzamt mit viel Aufwand und Papierschwarzmachen der Sachverhalt erst mal dargelegt und nachgewiesen werden und wenn nicht verstanden - wie so oft - dann geht es weiter in die nächste Instanz

2. dauert es dann bis mindestens Ende nächsten Jahres bis wir das Geld haben - aktuelle Bearbeitung in unserem Bereich - Antrag abgegeben im Februar 2013 - Antrag wahrscheinlich bearbeitet circa November 2013 - so die telefonische Aussage

3. warum soll das Finanzamt arbeiten und auch ich mich selbst mit denen klein klein auseinandersetzen, wenn die Kommune nicht in der Lage ist, Vorschriften zu lesen, zu verstehen und zu beachten - wie so oft in den letzten 5 Jahren

Wer versteht denn jemanden, der aus gesundheitlichen Gründen im vorzeitigen Ruhestand ist und sich mit seiner Krankheit auch noch um aktuell 7 offene Verfahren kümmern muss?
Das mir das nicht gut tut, weiß ich selber, aber zu verschenken habe ich bei Gott nichts, denn ich muss jeden euro drei Mal rumdrehen, bevor ich entscheide, ob ich den ausgeben kann.

Deshalb auch hier die Bitte um Unterstützung und nicht um Hinweise, wie man es noch komplizierter machen kann, als es schon ist.
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von Steinbock »

grummel2005 hat geschrieben:Ja - aber

1. muss dann dem Finanzamt mit viel Aufwand und Papierschwarzmachen der Sachverhalt erst mal dargelegt und nachgewiesen werden und wenn nicht verstanden - wie so oft - dann geht es weiter in die nächste Instanz
Wieso dies ? Der Beamte hat doch einen Nachweis - seine Steuerkarte VI.
2. dauert es dann bis mindestens Ende nächsten Jahres bis wir das Geld haben - aktuelle Bearbeitung in unserem Bereich - Antrag abgegeben im Februar 2013 - Antrag wahrscheinlich bearbeitet circa November 2013 - so die telefonische Aussage
Warum ? - Steuerkarte wurde doch für das Jahr 2011 ausgestellt. - Also sofort zum Finanzamt und nicht erst bis Ende des Jahres warten.
3. warum soll das Finanzamt arbeiten und auch ich mich selbst mit denen klein klein auseinandersetzen, wenn die Kommune nicht in der Lage ist, Vorschriften zu lesen, zu verstehen und zu beachten - wie so oft in den letzten 5 Jahren
Na dann hilft auch ein Steuerberater !

Und wie soll eine Kommune Gelder für das Jahr 2011 auszahlen mit Nachweis der Einkommensteuer ?
Ein Nachtrag auf Steuerkarte III oder IV ist nicht mehr möglich.
Wer versteht denn jemanden, der aus gesundheitlichen Gründen im vorzeitigen Ruhestand ist und sich mit seiner Krankheit auch noch um aktuell 7 offene Verfahren kümmern muss?
Das mir das nicht gut tut, weiß ich selber, aber zu verschenken habe ich bei Gott nichts, denn ich muss jeden euro drei Mal rumdrehen, bevor ich entscheide, ob ich den ausgeben kann.
Keine Verwandte, keine Bekannte, keine Freunde die helfen können -- ist schon sehr traurig. :(
Nun dann kann wohl nur noch ein Steuerberater helfen. :wink:

Gruß vom Steinbock
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von grummel2005 »

sorry lieber Steinbock, aber Du scheinst nichts verstanden zu haben ... bitte daher nur Leute antworten, die auch konstuktive Hilfe anbieten können - Danke
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von Mikesch »

grummel2005 hat geschrieben: insofern muss auch hier die Lohnsteuerklasse III angenommen werden - wie auch damals bei der Auszahlung der Überstundenabgeltungen.
Nein, da es sich bei der monatlichen Zahlung um eine Vorauszahlung auf die zu erwartenden Steuer für das laufende Kalenderjahr handelt.

Von daher wird nach der momentanen Steuerklasse abgeführt, da die Zahlung ja in diesem Jahr statt gefunden hat. Da ich das aus Deinem Text nicht klar erkennen konnte, welche Steuerklasse hast Du jetzt?
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von Steinbock »

Hallo mein lieber Grummel,

dann erkläre uns bitte mal diesen Text - wie Du ihn gemeint hast ?
Bei der Auszahlung der Urlaubsvergütung handelt es sich um "Arbeitslohn", welcher abrechnungstechnisch auf Juni 2011 angelegt ist, insofern muss auch hier die Lohnsteuerklasse III angenommen werden - wie auch damals bei der Auszahlung der Überstundenabgeltungen.
Hinzu kommt noch, dass die Kommune nicht nur die Urlaubsvergütung mit Steuerklasse VI abgerechnet hat, sondern sogar das im Juni noch ausgezahlte normale Gehalt für Juni 2011 ebenfalls, was ja nun einmal völlig unkorrekt ist, denn zumindest dies muss mit Steuerklasse III besteuert werden.
Um Arbeitslohn kann es sich nicht handeln, da Beamte keinen Lohn erhalten.

Es ist auch völlig egal ob die Nachzahlung für das Jahr 2011 im Jahr 2013 ausgezahlt wird. Also Steuerklasse VI im Jahr 2013.
Es handelt sich um 2 unterschiedliche Zahlungsbereiche.
Steuerklasse III - Versorgungsbezüge,
Steueklasse VI - Nachzahlung von Beamtenbezüge.

Am Jahresende über die Einkommensteuererklärung erfolgt der Ausgleich !

Gruß vom Steinbock
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von grummel2005 »

warum frage ich eigentlich hier, wenn doch niemand eine Ahnung hat - naja Ahnung schon aber kein Wissen - sorry aber das musste nun raus
Wissen kann man das nur, wenn man die Vorschriften findet und subsumiert, alles andere ist drumrumschreiben

habe nun die entsprechende Lohnsteuerrichtlinie gefunden wo alles klar definiert ist
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ls ... 39b.2.html
und
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ls ... 39b.6.html

Außerdem ist es egal, ob Versorgungsbezüge oder Beamtenbezüge, da ich meinen Arbeitgeber - die Kommune - nicht verlassen habe, sondern nur den internen Status geändert habe

Danach müsste die Kommune die nachgezahlten "Sonstigen Bezüge" (Urlaubsagbeltung) nach Lohnsteuerklasse III (die ich aktuell habe) in diesem Jahr versteuern - eben wegen dem Zuflussprinzip
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von Mikesch »

grummel2005 hat geschrieben:Danach müsste die Kommune die nachgezahlten "Sonstigen Bezüge" (Urlaubsagbeltung) nach Lohnsteuerklasse III (die ich aktuell habe) in diesem Jahr versteuern - eben wegen dem Zuflussprinzip
Nach der Steuerklasse hatte ich gefragt, da Dein Posting unklar ist, somit hast Du natürlich recht.
Die "Kollegen" gingen wegen der Unklarheit schlicht von falschen Voraussetzungen aus, denke ich mal...
grummel2005 hat geschrieben:warum frage ich eigentlich hier, wenn doch niemand eine Ahnung hat
Wissen kann man das nur, wenn man die Vorschriften findet und subsumiert, alles andere ist drumrumschreiben
Richtig, aber dies ist ein Forum und kein Dienstleistungsbetrieb und warum sollten Andere für Dich in Vorschriften wühlen, wenn Du es selber machen kannst.
Hier werden zumeist Meinungen ausgetauscht, bei Rechtsfragen ist man bei Fachleuten besser aufgehoben.
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Steinbock
Beiträge: 916
Registriert: 20. Mai 2012, 11:50
Behörde:
Wohnort: Rheinland-Pfalz

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von Steinbock »

Lieber Grummel2005,

Du scheinst ja ein besonders netter Mensch zu sein! :?
grummel2005 hat geschrieben:warum frage ich eigentlich hier, wenn doch niemand eine Ahnung hat - naja Ahnung schon aber kein Wissen - sorry aber das musste nun raus
Wissen kann man das nur, wenn man die Vorschriften findet und subsumiert, alles andere ist drumrumschreiben
Aber sicher, jeder der eine andere Meinung als Du vertritt, der hat keine Ahnung. Haben wir hier alle verstanden.

Also hast Du meiner Meinung nach nur 3 Möglichkeiten:
1. einen Steuerberater oder einen
2. Rechtsanwalt zu beauftragen.
3. Du versuchst es selbst und bringst dem Arbeitgeber und dem Finanzamt bei, wie man es richtig macht.

Gruß vom Steinbock
grummel2005
Beiträge: 118
Registriert: 22. Feb 2011, 12:34
Behörde:

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von grummel2005 »

das wird dann wohl auf 3. rauslaufen

Danke übrigens an die beiden, die mir per PM die wichtigen Hinweise gegeben haben, damit hat sich das reinschauen und durchlesen von unsinnigen Kommentaren vollends gelohnt.

Und die anderen möchte ich sagen, dass man nicht zu jeder Frage und zu jedem post seinen Senf abgeben muss - ihr scheint wohl zu viel Zeit zu haben

und ja - ich bin ein netter Mensch - auch wenn mir jemand was sagt, was gegen meine Meinung ist - nur unsinnige und nur verwirrende Postings von Leuten die keine Ahnung haben, gehen mir auf den Senkel

so nun können diejenigen, denen der Schuh wieder mal passt, auch ihren Saber loslassen oder für immer schweigen
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1969
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Re: Besteuerung von nachgezahltem Gehalt

Beitrag von Mikesch »

Richtig...

*** CLOSED ***
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Gesperrt