Hallo miteinander,
leider weiß ich nicht, ob ich hier nun richtig bin. Ich habe folgendes Problem bzw. Frage und eventuell hat hier jemand das Gleiche erlebt und kann mir darüber Auskunft geben:
Doof wie ich offensichtlich war, habe ich für 2012 eine Einkommensteuererklärung abgegeben, da mir ein Steuerrechner im Internet nach Eingabe meiner Daten (Bruttoeinkommen, Soli etc.) vorgerechnet hat, dass ich über 1100 Euro erstattet bekomme. Heute habe ich nun meinen Steuerbescheid bekommen und soll zunächst für das Jahr 2012 über 600 Euro nachbezahlen sowie für das Jahr 2013 nochmals Vorauszahlungen von über 600 Euro leisten. Das war wohl ein richtiger Schuss in den Ofen. Allerdings frage ich mich, wie es sein kann, dass das LBV Düsseldorf da zu wenig Steuern an den Staat abgeführt hat. Soweit ich weiß, ist das beim LBV doch alles voll automatisiert. Das rechnet da ja keiner im Kopf aus.
Ich habe nun zunächst in verschiedenen Foren gelesen, dass offensichtlich schon einige Beamte mit Freier Heilfürsorge das gleiche Problem hatten, bin aber aus den Antworten nicht so wirklich schlau geworden. Da war immer mal wieder von einer Günstigerprüfung die Rede. Kennt sich damit irgendjemand aus und weiß eine Antwort?
Vielen Dank im Voraus.
Steuernachzahlung
Moderator: Moderatoren
- Florian Hanebüchen
- Beiträge: 221
- Registriert: 22. Mai 2010, 16:02
- Behörde:
Re: Steuernachzahlung
Hi,
die Ursache dürfte wohl in dem hier beschriebenen liegen:
Es scheint da - legal - kein Weg dran vorbei zu führen. Es wird im Prinzip zu wenig Lohnsteuer abgeführt und man muss deswegen später etwas nachzahlen. Der Fehler liegt in einer überhasteten Entscheidung der Politik durch das Bürgerentlastungsgesetz. Früher war es fast ausnahmslos so, dass alle Angestellten und Beamten durch die Abgabe einer Steuererklärung nur profitieren konnten. Das heißt, es gab quasi immer eine Rückzahlung. Das lag daran, dass die Lohnsteuer immer auf die zu erwartende Einkommensteuer abgestimmt war, bei der Lohnsteuer aber noch nicht alle Abzüge berücksichtigt waren. Warum man das nun geändert hat, ist mir schleierhaft.
die Ursache dürfte wohl in dem hier beschriebenen liegen:
Ich hatte auch mal Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Das FA sagte zunächst, man könne den Antrag auf Veranlagung zurückziehen, später korrigierten sie sich aber und sagten, es bestehe eine Oflicht zur Abgabe der Steuererklärung.Beim Lohnsteuerabzug wird eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Bei Zeitsoldaten und Beamten wird eine Min-destvorsorgepauschale bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, die oft zu hoch ausfällt und zu Steuernachzahlungen führt.
Es scheint da - legal - kein Weg dran vorbei zu führen. Es wird im Prinzip zu wenig Lohnsteuer abgeführt und man muss deswegen später etwas nachzahlen. Der Fehler liegt in einer überhasteten Entscheidung der Politik durch das Bürgerentlastungsgesetz. Früher war es fast ausnahmslos so, dass alle Angestellten und Beamten durch die Abgabe einer Steuererklärung nur profitieren konnten. Das heißt, es gab quasi immer eine Rückzahlung. Das lag daran, dass die Lohnsteuer immer auf die zu erwartende Einkommensteuer abgestimmt war, bei der Lohnsteuer aber noch nicht alle Abzüge berücksichtigt waren. Warum man das nun geändert hat, ist mir schleierhaft.
- Mikesch
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Re: Steuernachzahlung
Erst mal ist das ohne Daten Lesen im Kaffeesatz und dass der AG zuwenig Steuern abführt halte ich als unwahrscheinlich.
In dem Steuerrechner musst Du ja den gezahlten Betrag eingegeben haben, wie sonst kann er eine Rückzahlung errechnen?
Eine Berechnung kann nur so gut sein, wie die Daten, mit denen Du einen Rechner fütterst.
Nächste Fehlerquelle liegt oft im Ausfüllen der Formulare begründet. Da wird schnell was vergessen oder Beträge an falscher Stelle angegeben.
Um einen möglichen Fehler zu erkennen, musst Du jede Position des Bescheides überprüfen, ob die dort erfassten Daten richtig sind. Wenn ja, dann kannst Du dich auch darauf verlassen, dass die Berechnung richtig ist.
Kommt es hier zu Abweichungen zu Deinen Zahlen, erst mal in den Erklärungen zur Steuererklärung schauen, wo aus welchem Grund etwas gekürzt worden ist.
Freie Heilfürsorge:
Konnte man im Steuerrechner auch angeben, dass Du freie Heilfürsorge hast? Denn diese Gruppe hatte in der Vergangenheit einen ungerechtfertigten Steuervorteil, der korrigiert wurde.
So viel ich weiß -Angabe ohne Gewähr- wurden die Steuertabellen für die Arbeitgeber nicht korrigiert, d.h. die Arbeitgeber haben die (nicht mehr anzuwendende) Vorsorgepauschale berücksichtigt, was letztendlich zu einer Steuerschuld und jährlichen Vorauszahlungen führte.
EDIT:
Der Florian war etwas schneller und hat es ausführlicher dargestellt
Eine Günstigerprüfung stellt zwei Rechenmodelle gegenüber und es wird das mit der geringsten Steuerschuld angewandt. Mangels Daten oder Wissen Deiner Verhältnisse kann man zu Dir hier allerdings nicht sagen, abgesehen davon, dass schnell die Grenze zur unerlaubten Steuerberatung überschritten wird
Ich würde zumindest ein mal einen Fachmann zu Rate ziehen, um Deine Erklärung zu überprüfen und alle Möglichkeiten ausschöpfen zu lassen, damit Du zukünftig eine Rechtssicherheit hast und weißt, was auf Dich zukommt.
Ein Forum ist für derlei Fragen ungeeignet, eine Frage, 20 Antworten und (halbwissende) Meinungen. Es geht um Dein Geld, befrage lieber einen Fachmann
In dem Steuerrechner musst Du ja den gezahlten Betrag eingegeben haben, wie sonst kann er eine Rückzahlung errechnen?
Eine Berechnung kann nur so gut sein, wie die Daten, mit denen Du einen Rechner fütterst.
Nächste Fehlerquelle liegt oft im Ausfüllen der Formulare begründet. Da wird schnell was vergessen oder Beträge an falscher Stelle angegeben.
Um einen möglichen Fehler zu erkennen, musst Du jede Position des Bescheides überprüfen, ob die dort erfassten Daten richtig sind. Wenn ja, dann kannst Du dich auch darauf verlassen, dass die Berechnung richtig ist.
Kommt es hier zu Abweichungen zu Deinen Zahlen, erst mal in den Erklärungen zur Steuererklärung schauen, wo aus welchem Grund etwas gekürzt worden ist.
Freie Heilfürsorge:
Konnte man im Steuerrechner auch angeben, dass Du freie Heilfürsorge hast? Denn diese Gruppe hatte in der Vergangenheit einen ungerechtfertigten Steuervorteil, der korrigiert wurde.
So viel ich weiß -Angabe ohne Gewähr- wurden die Steuertabellen für die Arbeitgeber nicht korrigiert, d.h. die Arbeitgeber haben die (nicht mehr anzuwendende) Vorsorgepauschale berücksichtigt, was letztendlich zu einer Steuerschuld und jährlichen Vorauszahlungen führte.
EDIT:
Der Florian war etwas schneller und hat es ausführlicher dargestellt
Eine Günstigerprüfung stellt zwei Rechenmodelle gegenüber und es wird das mit der geringsten Steuerschuld angewandt. Mangels Daten oder Wissen Deiner Verhältnisse kann man zu Dir hier allerdings nicht sagen, abgesehen davon, dass schnell die Grenze zur unerlaubten Steuerberatung überschritten wird

Ich würde zumindest ein mal einen Fachmann zu Rate ziehen, um Deine Erklärung zu überprüfen und alle Möglichkeiten ausschöpfen zu lassen, damit Du zukünftig eine Rechtssicherheit hast und weißt, was auf Dich zukommt.
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SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Re: Steuernachzahlung
Erstmal danke für die die Antworten. Was das Formular angeht, habe ich nichts weiter geltend gemacht als die Werbungskosten Pauschalbeträge, da ich halt über die 1000 Euro nicht hinwegkomme. Ich bin A 9 g.D., getrennt lebend, keine Kinder, Steuerklasse 1. Ich kann die Daten hier auch reinschreiben. Beamtengehälter sind ja eh ein offens Buch und überall nachzulesen.
Bruttoarbeitslohn 37 450 Euro
Lohnsteuer 7095 Euro, vom FA nun festgesetzt 7676 Euro
Soli 390,21 Euro, vom FA nun festgesetzt 422,18 Euro
Ich habe nun heute mit dem LBV und dem FA telefoniert. Der vom LBV sagte mir, dass er es sich bei Steuerklasse 1 nicht vorstellen könne, dass da jemand etwas nachzahlen müsse. Er kenne da keinen vergleichbaren Fall. Bei Steuerklasse 3 käme das wohl mal vor.
Die Frau vom FA teilte mir eben das mit der Freien Heilfürsorge mit, wollte das aber auch nochmal prüfen, weil sie nun nicht genau wusste, ob das System beim FA automatisch die Günstigerprüfung durchführt, und darum geht es ja genau. Die Frage ist ja, ob die Freie Heilfürsorge vor 2010 als fiktive Abzüge angerechnet wurden. Das muss ja eigentlich der Fall gewesen sein, ansonsten hätte ich ja damals schon was nachbezahlen müssen, denn meine Bezüge haben sich ja nicht großartig verändert. Außerdem muss doch das LBV wissen, dass ich als Polizeibeamter NRW in der Freien Heilfürsorge bin. Also warum wird dann nicht von vornherein mehr Lohnsteuer abgeführt, was ja dann nicht ganz so dramatisch gewesen wäre, sondern jetzt kommt mit einem Mal der Knall und ich kann noch in diesem Jahr über 1200 Euro berappen. Wenn es seit 2010 so wäre, dass die genannten Fiktivkosten der Freien Heilfürsorge nicht mehr abzugsfähig sind, dann müsste das LBV das doch ebenfalls wissen und das nicht mehr mit einberechnen. Das verstehe ich einfach nicht. Deswegen habe ich ja die leichte Hoffnung, dass der Fehler nicht beim LBV, sondern beim FA liegt.
Ich muss auch dazu sagen, dass ich in Sachen Einkommenssteuer überhaupt keinen Plan habe. Eventuell kann mir da ein Steuerberater mit ein paar legalen Tipps aus der Nummer raushelfen. Das Beste wäre natürlich, wenn diese Nachzahlung tatsächlich aufgrund einer nicht durchgeführten Günstigerprüfung zustande gekommen ist. Bei Wikipedia konnte ich da nur lesen, dass diese Prüfung nur in bestimmten Fällen von Amts wegen gemacht wird und man sie ansonsten beantragen muss, und das habe ich definitiv nicht getan. Die Frau vom FA sagte hierzu noch, dass deren System, anders als bei Wikipedia beschrieben, eigentlich automatisch eine Günstigerprüfung vornimmt. Für eigentlich kann ich mir aber leider auch nichts kaufen.
Ich kann hier auf jedem Fall erstmal jedem raten, nicht einfach wie ich blind die Einkommenssteuererklärung beim FA abzugeben, sondern sich vorher beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein genauestens zu informieren, um solche bösen Überraschungen zu vermeiden.
Bruttoarbeitslohn 37 450 Euro
Lohnsteuer 7095 Euro, vom FA nun festgesetzt 7676 Euro
Soli 390,21 Euro, vom FA nun festgesetzt 422,18 Euro
Ich habe nun heute mit dem LBV und dem FA telefoniert. Der vom LBV sagte mir, dass er es sich bei Steuerklasse 1 nicht vorstellen könne, dass da jemand etwas nachzahlen müsse. Er kenne da keinen vergleichbaren Fall. Bei Steuerklasse 3 käme das wohl mal vor.
Die Frau vom FA teilte mir eben das mit der Freien Heilfürsorge mit, wollte das aber auch nochmal prüfen, weil sie nun nicht genau wusste, ob das System beim FA automatisch die Günstigerprüfung durchführt, und darum geht es ja genau. Die Frage ist ja, ob die Freie Heilfürsorge vor 2010 als fiktive Abzüge angerechnet wurden. Das muss ja eigentlich der Fall gewesen sein, ansonsten hätte ich ja damals schon was nachbezahlen müssen, denn meine Bezüge haben sich ja nicht großartig verändert. Außerdem muss doch das LBV wissen, dass ich als Polizeibeamter NRW in der Freien Heilfürsorge bin. Also warum wird dann nicht von vornherein mehr Lohnsteuer abgeführt, was ja dann nicht ganz so dramatisch gewesen wäre, sondern jetzt kommt mit einem Mal der Knall und ich kann noch in diesem Jahr über 1200 Euro berappen. Wenn es seit 2010 so wäre, dass die genannten Fiktivkosten der Freien Heilfürsorge nicht mehr abzugsfähig sind, dann müsste das LBV das doch ebenfalls wissen und das nicht mehr mit einberechnen. Das verstehe ich einfach nicht. Deswegen habe ich ja die leichte Hoffnung, dass der Fehler nicht beim LBV, sondern beim FA liegt.
Ich muss auch dazu sagen, dass ich in Sachen Einkommenssteuer überhaupt keinen Plan habe. Eventuell kann mir da ein Steuerberater mit ein paar legalen Tipps aus der Nummer raushelfen. Das Beste wäre natürlich, wenn diese Nachzahlung tatsächlich aufgrund einer nicht durchgeführten Günstigerprüfung zustande gekommen ist. Bei Wikipedia konnte ich da nur lesen, dass diese Prüfung nur in bestimmten Fällen von Amts wegen gemacht wird und man sie ansonsten beantragen muss, und das habe ich definitiv nicht getan. Die Frau vom FA sagte hierzu noch, dass deren System, anders als bei Wikipedia beschrieben, eigentlich automatisch eine Günstigerprüfung vornimmt. Für eigentlich kann ich mir aber leider auch nichts kaufen.
Ich kann hier auf jedem Fall erstmal jedem raten, nicht einfach wie ich blind die Einkommenssteuererklärung beim FA abzugeben, sondern sich vorher beim Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein genauestens zu informieren, um solche bösen Überraschungen zu vermeiden.