mD -> gD ohne Studium möglich ?!

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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DIE_HARD
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mD -> gD ohne Studium möglich ?!

Beitrag von DIE_HARD »

Hi,

ich habe erfahren das es ja in einigen Bundesländern, sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene eine durchlässige Laufbahn gibt.

Beispiele habe ich von 3 guten Freunden bei der Polizei erhalten die alle im mittleren Dienst sind, aber auch ohne Studium oder Prüfung bis A11 aufsteigen können und teilweise mit 29/30 Jahren schon A9 im mD erreicht haben.

Wird sich diese Durchlässigkeit der Laufbahn immer mehr durchsetzen, evtl auch auf Landes-Ebene ?!

Des Weiteren wollte ich fragen, ob es eine reguläre Möglichkeit gibt vom mD in den gD ohne Studium aufzusteigen. Hatte da mal was von einem Bewährungsaufstieg gehört, der an gewisse Bedingungen geknüpft ist, mindesten A8 und 15 Jahre Dienstzeit.

Vielleicht kann jemand das kurz erklären.

mfg
Florek
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Re: mD -> gD ohne Studium möglich ?!

Beitrag von Florek »

Zunächst einmal, die Polizei hat meistens ein paar Extrawürste! Hier in Bayern zählen dazu Turbobeförderungen, da kann es durchaus sein, daß mit Anfang 30 die A9 bereits erreicht wird! Zum anderen wurde der frühere Bewährungsaufstieg bei der Polizei immer schon prüfungsfrei gewährt und recht regelmäßig gewährt, so daß ein Großteil der Polizeivollzugsbeamten im m. D. bis A11 kommen konnten. Dies ist aber mit den Bedingungen in der Verwaltung komplett nicht vergleichbar! Sowohl die Beförderungswartezeiten sind komplett anders (mithalten können allenfalls noch die obersten Dienstbehörden) und auch der Bewährungsaufstieg wurde hier ganz anders gehandhabt und war viel, viel seltener! Seit der Föderalisierung des Beamtenrechts wurde der alte Bewährungsaufstieg in Bayern durch die modulare Qualifizierung ersetzt, diese kannst du machen, wenn du den entsprechenden Vermerk in der Beurteilung hast, dann mußt du Kurse machen und bestimmte Kurse durch eine Prüfung abschließen, damit eröffnest du dir dann die Qualifikation für bestimmte Ämter der nächsthöheren Laufbahn. Die meisten Behörden dürften Konzepte für die modulare Qualifizierung haben, wenn es dich interessiert, google einfach danach, die meisten Konzepte sollten online verfügbar sein! Die modulare Qualifizierung ist eine Alternative zum Ausbildungsaufstieg, bei dem man die komplette Ausbildung für den g. D. durchläuft.
Steinbock
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Re: mD -> gD ohne Studium möglich ?!

Beitrag von Steinbock »

DIE_HARD hat geschrieben:Hi,

ich habe erfahren das es ja in einigen Bundesländern, sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene eine durchlässige Laufbahn gibt.

Beispiele habe ich von 3 guten Freunden bei der Polizei erhalten die alle im mittleren Dienst sind, aber auch ohne Studium oder Prüfung bis A11 aufsteigen können und teilweise mit 29/30 Jahren schon A9 im mD erreicht haben.
Mir sind dazu auch ein paar Fälle bekannt.
Nur diese Polizeibeamten machen ihren Dienst entweder beim SEK oder bei der GSG 9 oder sind als Flugbegleiter eingesetzt.

Gruß vom Steinbock
DIE_HARD
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Re: mD -> gD ohne Studium möglich ?!

Beitrag von DIE_HARD »

Danke für eure Antworten.

Also entnehme ich der ganzen Sache, das ein Aufstieg vom mD -> gD in der Verwaltung ohne Studium zwar möglich ist, aber weniger häufig vorkommt.

Für mich käme da nur der Bewährungsaufstieg / Verwendungsaufstieg ( Praxisaufstieg) in Betracht, falls es sowas in Berlin überhaupt noch gibt.

Werde mal den Personalrat fragen. Nicht das ich bis zur Pensionierung noch im 1. Einstiegsamt hängen bleibe, was ja durchaus passieren kann.

Ist schon komisch das zum Thema Beförderungen, so wirklich keiner bei mir Ahnung hat.

Ich habe es einmal gewagt zu fragen wann man denn A9 im mD erreicht, also Amtsinspektor, habe viel Gelächter geerntet, dabei bin ich auch schon 30+ und darf ja wohl mal nach Karrierechancen fragen oder ;-)

Irgendwie war das alles viel Blumiger bei der Einstellung......

Aber alles wird gut, auch mD Beamte dürfen ja ehrgeizig sein ;-)

mfg
Mr. Pingel
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Re: mD -> gD ohne Studium möglich ?!

Beitrag von Mr. Pingel »

Hallo und Guten Tach,

vielleicht liest der TE oder auch andere das noch.

Eigentlich braucht man zu dem Thema nur ein wenig das Forum durchsuchen, da gibt es haufenweise Antworten auf diese oder ähnliche Fragen.

Im Großen und Ganzen ist zu sagen:

Ja, es gibt diesen ,,Bewährungsaufstieg" je nach Bundesland. Ob man diesen in der Verwaltung jemals bekommt, wage ich zu bezweifeln.
Dafür muss man sich so dermaßen ins Zeug legen, schleimen und was weiß ich noch, dass es nicht mehr feierlich ist. Dazu kommt der Nasenfaktor, Fortbildungen usw.
Ich bin in der Verrwaltung in HH tätig, kenne viele Leute, aber von so einem tatsächlichen Aufstieg habe ich noch nie gehört. Selbst der Direktor der Verwaltungsschule, den ich noch gut kenne, hat gesagt, dass so etwas mal vorkam, aber extrem selten.
Das kann man wirklich vergessen, ich würde mich da nicht zu sehr versteifen drauf.

Dass die Kolleginnen und Kollegen hier lachen, wenn man nach den Beförderungschancen fragt, ist doch wohl klar, man muss sich nur mal mit offenen Augen umschauen.

Das Wort ,,Karriere-Chancen" kann man eigentlich gleich wieder streichen aus dem Wortschatz.
Um voran zu kommen, bedarf es sehr starker eigener Disziplin und Willensstärke, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen, Abendschule und -studium z.B. Da darf aber am besten keine eigene Familie, schon gar nicht mit Kindern, vorhanden sein, das schafft man sonst so gut wie nicht. Oder man erfährt so viel Unterstützung, dass es klappt, was weniger oft vorkommt.
Und man muss sich zwingen, zwingen, zwingen.
Nur über diesen Weg ist es möglich, aus dem mD zu kommen mMn.
In Hamburg gibt es noch den prüfungsgebundenen Aufstieg, da hat man die Möglichkeit, unter Fortzahlung seiner bisherigen Besoldung ein dreijähriges Bachelor-Studium sogar ohne Abitur zu absolvieren. Dort bekommt man dann bei erfolgreicher Bachelorprüfung mit ziemlicher Sicherheit auch eine Stelle gD, da diese Aufstiegschance bedarfsgerecht alle zwei Jahre nur für 24 Bewerber angeboten wird. Man kann sich gut vorstellen, wie viele Bewerbungen es dort gibt, ich habe mal etwas von üer 1000 Bewerbern gehört.

Mein Fazit, das zeigen auch Antworten aus meinem eigenen Klage-Thread und zahlreiche Bemühungen der letzten drei Jahre meinerseits:

Der mittlere Dienst ist nichts für Leute, die etwas reißen wollen, die höher kommen wollen. Er ist sozusagen tot.
Das, was man früher im mD an nieveauvollen Aufgaben hatte, ist jetzt im gD angesiedelt. Für den mD bleibt mehr oder weniger nur die Abfallarbeit ohne Aussicht auf berufliches Weiterkommen.
Ehrgeiz in allen Ehren....vielleicht hätte man dann Börsenmakler oder so werden sollen...ist auch lukrativer...
Aufstiegsstudium 2019...von (ehemals) mD zum gD...wird hart, aber ich freu mich :D !
Florek
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Re: mD -> gD ohne Studium möglich ?!

Beitrag von Florek »

Rein nach Gesetzeslage muß man bei uns in Bayern mindestens 10 Dienstjahre aufweisen können und mindestens A8 sein, um sich für die Kurse der modularen Qualifikation anmelden zu dürfen, wenn man die Prüfung ablegt muß man allerdings A9 sein. Was ich so läuten gehört hab, erhält man den Vermerk allerdings bei den Staatsbehörden ohnehin nicht bevor man A9+Z ist und dahin zu kommen dürfte für die meisten Beamten, die bei nachgeordneten Behörden sind, schon schwierig genug sein, von denen, die A9+Z sind, kommt allerdings auch nur quasi eine handverlesene Zahl in Frage, also wer den Vermerk kriegt und auf diesem Wege aufsteigen kann, der hat schon ordentlich Glück, damit rechnen sollte man in keinem Fall!
Aufstiegsvermerke für den Ausbildungsaufstieg sind dagegen bei uns in Bayern nicht sooo selten, also ich kenne allein schon 3 Leute aus meiner Verwaltungsschulklasse, die zumindest mal einen solchen Vermerk bekommen haben, wovon allerdings eine bei einer Kommune war, 2 haben den Aufstieg dann geschafft, eine Kollegin hatte bei der Auswahlprüfung, auch in Bayern sind ja die Plätze an der FHÖV begrenzt, leider nicht das passende Ergebnis. Ein ehemaliger Mitschüler von mir, hat es geschafft den Aufstieg als Verwaltungsinformatiker zu machen, er hat schon nach der Ausbildung keine klassischen Verwaltungstätigkeiten gemacht, sondern ist in die EDV reingerutscht und durfte (vermutlich auch aufgrund des Mangels an entsprechenden Leuten) den Aufstieg zum Verwaltungsinformatiker machen, ist dann in den Technischen Dienst übergewechselt, so daß er auch gleich ohne Wartezeit A10 erhielt. Insgesamt würde ich die Chancen auf einen Platz für den Ausbildungsaufstieg als deutlich realistischer einschätzen als auf den Bewährungsaufstieg zu hoffen. Ausnahme bilden hier die obersten Dienstbehörden, wenn man dort eine Sachbearbeiterstelle ergattert (also nicht Registratur, wo dort die meisten mDler hocken, da gehts höchstens bis A9), kann man evtl. auf die modulare hoffen, da es an den obersten meistens nicht die Möglichkeit zum Ausbildungsaufstieg gibt, da dies ja keine Ausbildungsbehörden sind!
In Rheinland-Pfalz und angeblich auch schon ein paar anderen Bundesländern braucht man mittlerweile nicht unbedingt mehr Fh-Reife, um sich für den gD bewerben zu dürfen, allerdings ist man, sofern man wo genommen wird, erstmal wieder Anwärter, wenn ich aber jünger wäre, würde ich mir das überlegen, ist ne Chance und sofern man die allgemeine Innere Verwaltung, oder Kommunalverwaltung o. ä. macht, kann man im Normalfall später auch problemlos wieder ins Heimatland zurückwechseln, sofern dies, wie der Freistaat Bayern, diese Möglichkeit nicht bietet.
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