Hallo,
ich habe da mal eine Frage zur ersten Stufenfestsetzung.
Nach 8 Dienstjahren bei der Bundeswehr, werde ich demnächst in Berlin, im mittleren Dienst, als Anwärter beginnen.
Während dieser Zeit erhält man ja Anwärterbezüge. Nur wird hier auch schon eine Stufenfestsetzung gemacht oder erst nach dem Vorbereitungsdienst ?!
Außerdem wäre es interessant zu wissen ob ich meine bei der Bundeswehr erworbene Erfahrungsstufe behalte. Nach §28 (1) 3 BBesG sollte das ja eigentlich der Fall sein, oder müssen sich die Länder nicht an das Bundesbesoldungsgesetz halten?!
mfg
Wann erfolgt die erste Stufenfestsetzung ?!
Moderator: Moderatoren
Re: Wann erfolgt die erste Stufenfestsetzung ?!
Ergänzend wohl auch noch Übergangsgebührnisse!DIE_HARD hat geschrieben: Nach 8 Dienstjahren bei der Bundeswehr, werde ich demnächst in Berlin, im mittleren Dienst, als Anwärter beginnen.
Während dieser Zeit erhält man ja Anwärterbezüge.
Nein - für die Länder ist das jeweilige Landesbesoldungsgesetz maßgebend.Außerdem wäre es interessant zu wissen ob ich meine bei der Bundeswehr erworbene Erfahrungsstufe behalte. Nach §28 (1) 3 BBesG sollte das ja eigentlich der Fall sein, oder müssen sich die Länder nicht an das Bundesbesoldungsgesetz halten?!
Nach welcher Besoldungsgruppe bzw. Eingangsstufe die Einstellung erfolgt sollte man bei der neuen Dienstbehörde erfragen.
Gruß vom Steinbock
Re: Wann erfolgt die erste Stufenfestsetzung ?!
bin auch soldat und ich denke mal wenn du von deiner kommune bezahlt wirst wirste auch festgesetzt
jetzt wo du noch soldat bist nicht.
ausserdem müssen sie dir das ja schriftlich mitteilen.
die erfahrung wird übernommen
jetzt wo du noch soldat bist nicht.
ausserdem müssen sie dir das ja schriftlich mitteilen.
die erfahrung wird übernommen