Beleidigung im Dienst

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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ZHS
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Beleidigung im Dienst

Beitrag von ZHS »

Hallo,
bei uns im Amt kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Beleidigungen von Zollbeteiligten gegenüber den Beamten.

Aussagen, wie : leck mich am Arsch ( 2x laut und deutlich für alle hörbar) werden von der Führung mit einer flappsigen Bemerkung als Nichtigkeit abgestempelt.

Wie läuft das bei euch ab, unternehmt ihr privat etwas dagegen (z.B. Anzeige wegen Beleidigung)?
watschenmann
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Re: Beleidigung im Dienst

Beitrag von watschenmann »

Hallo ZHS,
ist ganz einfach Anzeige! Wichtig ist, dass du einen Zeugen hast.
Hatte vor Jahren einen Fall in dem ich vor Zeugen als Nazi betitelt wurde. Habe durch die damalige Bahnpolizei die Personalien erhalten und bin mit Angaben zum Zeugen und des Beleidigers zur Ortspolizei und habe Anzeige erstattet.
Es ist auch zu Verhandlung gekommen und als der Anwalt des Beleidigers hörte das der Fall unter Zeugen passiert ist war die Sache ganz schnell geklärt. (Wurde mir so vom Zeugen erzählt)
Also ran an den Speck man ist nicht der Depp der Nation, dass man sich als Beamter von der Kundenklientel alles gefallen lassen muss.
Gruß der Watschenmann
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Mikesch
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Re: Beleidigung im Dienst

Beitrag von Mikesch »

Meine Erfahrung hat gezeigt, dass das dem Arbeitgeber egal ist...

Beleidigungen gab es früher zu Hauf, ich wurde dann nur noch freundlicher, was die Klientel noch mehr auf die Palme brachte ;-)
Ok, kann nicht jeder, ich habs jedenfalls gelernt:
Dienst lasse ich emotional gar nicht an mich ran. Diese Leute existierten für mich gar nicht, waren nicht mehr als ein bellender Köter hinter einem Zaun. Weder kennst Du die, noch die dich, ich hab das schon deshalb nicht persönlich genommen, gemeint ist doch lediglich der Vertreter einer Behörde. Wenn das meinen Arbeitgeber schon nicht interessiert, dann geht mir das erst recht am A. vorbei.
Alles Andere kostet nur Zeit und Kraft, dafür war mir meine Lebenszeit zu schade.

Die Entscheidung muss halt jeder für sich treffen, ob er dafür Lebenskraft vergeudet...
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Carrington
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Re: Beleidigung im Dienst

Beitrag von Carrington »

Mikesch hat geschrieben:Meine Erfahrung hat gezeigt, dass das dem Arbeitgeber egal ist...

Beleidigungen gab es früher zu Hauf, ich wurde dann nur noch freundlicher, was die Klientel noch mehr auf die Palme brachte ;-)
Das ist generell bei schwierigen Typen zu empfehlen. Entwaffnende Freundlichkeit wird unterschätzt. Hat selbst bei meiner Hexe von ehemaliger Vermieterin super funktioniert. Diesen Leuten geht dann sehr schnell die Puste aus, wenn man keine Angriffsfläche bietet. Außerdem sind sie es gewohnt, Kontra zu bekommen. Eine entspannte Reaktion wirft sie total aus der Bahn.
Blue Ice Ultra
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Re: Beleidigung im Dienst

Beitrag von Blue Ice Ultra »

ZHS hat geschrieben:Hallo,
bei uns im Amt kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Beleidigungen von Zollbeteiligten gegenüber den Beamten.

Aussagen, wie : leck mich am Arsch ( 2x laut und deutlich für alle hörbar) werden von der Führung mit einer flappsigen Bemerkung als Nichtigkeit abgestempelt.

Wie läuft das bei euch ab, unternehmt ihr privat etwas dagegen (z.B. Anzeige wegen Beleidigung)?
Ein "Leck mich am Arsch" ist im strafrechtlichen Sinne keine Beleidigung, dazu gibt es Rechtsprechung (http://www.drherzog.de/rechtsanwalts-bl ... leidigung/).

Im übrigen: Von einem Erwachsenen kann wohl mehr Souveränität erwarten.
Kater-Mikesch
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Re: Beleidigung im Dienst

Beitrag von Kater-Mikesch »

es gibt ja immer wieder User die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben...

Natürlich ist ein solcher Spruch gegen einen Beamten eine Beleidigung...

Im privaten Gegenübertreffen ist das was anderes...das Gerichtsurteil gründet ja auf eine Privatklage eines Taxifahrers gegen eine Frau...
Dieses Urteil ist also nicht heranzuziehen...


Das ist mal wieder die Logik, die hier User wie Blue Ice Ultra an den Tag legen - einfach mal was schreiben, was überhaupt nichts zur Sache dienlich ist...
Aber das sind wir von diesem und einigen anderen Usern hier gewohnt - nochmals:

Es geht um Beamtenbeleidigung - z. B. auch eine Beleidigung von Polizisten, da wird ein anderer Maßstab angelegt !
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Hauseltr
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Re: Beleidigung im Dienst

Beitrag von Hauseltr »

Beamtenbeleidigung gibt es nicht!

Allerdings kann die Dienststelle eines Beamten eine Beleidigungsklage veranlassen, wenn durch die Beleidigung sich auch der Dienstherr (wie auch immer) betroffen fühlt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung

Aussagen, wie : "leck mich am Arsch" habe ich freundlich mit: "Ich bin doch nicht vergnügungssüchtig" oder "So schnell haben sie die Hose nicht runter, wie ich die Zunge draußen haben!" beantwortet.
Blue Ice Ultra
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Re: Beleidigung im Dienst

Beitrag von Blue Ice Ultra »

Kater-Mikesch hat geschrieben:es gibt ja immer wieder User die meinen, die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben...

Natürlich ist ein solcher Spruch gegen einen Beamten eine Beleidigung...

Im privaten Gegenübertreffen ist das was anderes...das Gerichtsurteil gründet ja auf eine Privatklage eines Taxifahrers gegen eine Frau...
Dieses Urteil ist also nicht heranzuziehen...


Das ist mal wieder die Logik, die hier User wie Blue Ice Ultra an den Tag legen - einfach mal was schreiben, was überhaupt nichts zur Sache dienlich ist...
Aber das sind wir von diesem und einigen anderen Usern hier gewohnt - nochmals:

Es geht um Beamtenbeleidigung - z. B. auch eine Beleidigung von Polizisten, da wird ein anderer Maßstab angelegt !
Was daran natürlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Gerade bei dem Ausspruch "LMAA" kommt es auf den Zusammenhang und die Personen an (siehe o.g. Urteil). Ob es sich dabei um einen "privaten" Rahmen handelt oder nicht spielt strafrechtlich keine Rolle, da es den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" eben nicht gibt sondern nur die "einfache" Beleidigung (§ 185 StGB). Daneben gibt es durchaus mal Situationen in denen ein Wort das andere gibt und beide Seiten unsachlich argumentieren, fällt dann ein "LMAA" kann das durch aus als konkludente Einwilligung gesehen werden (der berühmte Talkshow-Fall). Abgesehen von diesem Umstand sieht das Strafrecht für die Beleidigung von Amtsträgern nicht mal ein höheres Strafmaß vor, geschweige das ich Rechtsprechung gefunden hätte die eine "härtere" Bestrafung oder engere Auslegung des Strafrechts im Falle der Beleidigung von Amtsträgern belegt.
Wenn noch nicht mal der Vorgesetzte einem "LMAA" in bestimmten Situationen mehr abgewinnen kann als "flappsige Äußerung", würde ich mich schon fragen ob ich nicht evtl. überreagiere.
Abschließend: Ich wäre durchaus dankbar wenn man meine Argumente wiederlegt, das hier ist nur substanzlos.
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