Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

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dsabwien
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von dsabwien »

Ich kenne einen Kollegen, der keine Abzüge hat, und in die DDU mit Dienstbeschädigung durch den Pseudodienstherren gegangen ist.
Ist ein steiniger Weg und muss gut dokumentiert und bewiesen werden.

Dienstbeschädigung kommt mehr aus der Ecke der Krankenkasse als aus dem Beamtenrecht.

Aber es ist auch unlogisch, wenn ein Pseudodienstherr der PNUs mit seinen Rechtanwälten und Psychofuzzis die komplette Beamtenschaft geistig zerrüttet, sie somit in die geistige Krankheit treibt,
der Beamte dann Einbußen durch DDU hat, und der Pseudodienstherr damit auch noch vom Steuerzahler unterstützt wird.

DDU wird meines Kenntnisstandes übrigens vom Steuerzahler bezahlt und nicht aus der Konzernkasse.

Deshalb hat die Bundesregierung den PNU's und der Deutschen Bahn AG
auch einen Riegel vorgeschoben.

Vielleicht gibt es im Forum mal jemand, der sich hiermit etwas besser auskennt.

Ich bin natürlich kein Personaler und auch kein Rechtsanwalt.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo dsabwien,

die Dienstbeschädigung ist eine Möglichkeit in Vorruhestand zu gehen - aber dann gibt es nur die erdiente Pension...max. 71,75 % - mehr ist nicht möglich.

Entweder ist dein Kollege nicht im Vorruhestand und vermutlich nur krank - dann werden die vollen Bezüge natürlich gezahlt...ansonsten hat ein ein wenig
geflunkert...

Die Persion wird vom Staat gezahlt...da keine Rücklagen für den Beamten aufgebaut werden - was meinst du denn, warum die PNU´s die Beamten alle
loswerden wollen...
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Bundesfreiwild »

Jetzt mal nicht sarkastisch werden.

Klipp und klares Beispiel:
Der Kollege hat ein schon bestehendes Krankheitsbild und ist Schwerbehinderter. Er hat seine Krankheitsdinge und seine Lebensumgebung so aufgebaut, dass er es seit 30 Jahren schafft, ohne größere, besondere Krankheitsereignisse seinen Dienst zu tun. Er fällt weder durch Krankheitstage auf, noch durch Minderleistung auf der Arbeit, weil eben alles passt, dass er mit seiner chronischen Krankheit seine Leistung für sein Bezüge erbringen kann. Er ist ein leistungsfähiger Kollege und hat alle Parameter seines Lebens im Griff.

Nun will die T/Viv ihn aus allen diesen Umständen hinauswerfen, indem sie ihn ortsfern zuweisen will, weil - angeblich- nirgendwo vor Ort in den näheren T-Standorten seit Jaaaahren eine Tätigkeit vorhanden gewesen sein soll, auf der man ihn hätte einsetzen können.

Laut seiner Ärzte, Atteste, BAD- und Amtsarztgutachten kommen weder längere Fahrzeiten (z.B. 30 Minuten) und auch ein Umzug nicht in Frage. Sämtliche Instanzen der Mitbestimmung, der SchwBVs, von BAD und sogar AArzt haben die Zustimmung zu dieser Aktion verweigert, weil GANZ KLAR ist, dass der Kollege unter diesen Umständen (tägliche Fahrzeiten von 2 Std pro Strecke, oder ein Umzug, falls es noch weiter weg geht), seine Gesundheit und damit die Dienstfähigkeit aufrechterhalten kann, WEIL die Umstände der erzwungenen Dienstaufnahme ihn immer tiefer in einen Strudel von Überbelastung durch die erzwungenen Fahrzeiten, bzw. Umzug reinziehen.
Hier kommt also nicht die Durchführung der eigentlichen Tätigkeit als Grund der Dienstbeschädigung zum Tragen, sondern die erzwungene und VORHERSEHBARE Beeinträchtigung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Beamten DURCH den "Marschbefehl" an sich.

In meinen Augen ist das ungefähr vergleichbar mit historisch vorgekommenen Ereignissen, wo man Soldaten in von vornherein verlorene Schlachten schickt und zusieht, dass einer nach dem anderen "den Löffel abgibt". Man weiss vorher, dass es so kommen wird - und tut es trotzdem, um einen Befehl von oben zu erfüllen.
Egal, ob alle dabei drauf gehen.

Und wenn dann beim Beamten durch den Marschbefehl zu einem gesundheitlich für ihn nicht zumutbaren Dienstort zu Schaden kommt, WEIL sich die Befehlskette einen Dreck um alle gebotenen und dokumentierten Hindernisse des Kollegen schert und entgegen aller -selbst eingeholten- Gutachten einfach mal macht, dann würde ich mal davon ausgehen, dass der Beamte durch den Dienst geschädigt wurde.

Denn - der Beamte ist ja immer im Dienst, weil er dienstlichen Anordnungen ja Folge leisten muss. Dann ist es auch egal, ob er nun bei der Ausführung seiner eigentlich übertragenen Tätigkeit, durch Mobbing oder durch die Rahmenbedingungen, zu denen er vom Dienstherrn gezwungen wurde (der seiner Fürsorgepflicht nicht nachgekommen ist), ge/beschädigt wurde.

Ein Dienstunfall wäre zum Beispiel ein Unfall auf der Autobahn auf dem Weg zum Dienst, oder man stürzt im Dienstgebäude auf den Restfeuchteflecken der Putzkolonne, oder fällt vom Antennenmast. (Alles schon vorgekommen).
Eine Dienstbeschädigung wäre aber auch alles andere an Schäden (insbesondere, wenn diese dann ZUR DDU führen), die durch den Dienst eintreten.

Im Falle der Zwangszuweisungen würde ICH es auf ein Klageverfahren ankommen lassen, wenn ich nachweisen kann, dass meine Gesundheit durch die Rahmenbedingungen der Zwangszuweisung endgültig ruiniert worden wäre, so dass so viele Krankheitstage aufgekommen sind, dass mich der Dienstherr in die DDU schicken kann.
Zielsetzung und Absicht der in sämtlichen Mitbestimmungsinstanzen abgelehnten Zuweisung dürfte damit ja klar sein, wenn sich ein Dienstherr über alle fachlichen und dokumentierten Ablehnungen hinweg setzt.

Ich habe mir selbst schon gedacht, dass - wenn es soweit kommen sollte (auf meinen Widerspruchsbescheid warte ich immer noch), geklagt wird. Sollte ich in einem Klageverfahren gegen diese Zuweisung verlieren (was ich nicht glaube), dann würde ich z.B. ja in eine gesundheitschädigende Zuweisung gehen MÜSSEN, weil dienstliche Anordnung. Würde mich die Zuweisung so fertig machen, dass ich nachweisbar durch diese Zuweisung mehrfach schwer krank werde und man mich dann auch noch zwangspensioniert, würde ich eine Dienstbeschädigungklage führen, weil es eben offensichtlich ist, dass man genau darauf hinaus wollte.
Einen Beamten in den gesundheitlichen Ruin zu treiben ist definitiv beamtenrechtswidrig. Insbesondere dann, wenn dazu überhaupt kein nationaler Notfallgrund besteht.
Das ist meine Auffassung.

Wenn der Kollege den Weg gehen will, muss er sich eben mit Ärzten über eine gescheite und gerichtlich haltbare Dokumentation seines Gesundheitszustandes VOR und NACH der Zwangszuweisung unterhalten. Wenn das nachvollziehbar gemacht werden kann, dann würde den Klageweg beschreiten. OHNE diese gesundheitliche Dokumentation braucht er meiner Meinung nach aber gar nicht loszulegen. Denn die Richter werden sich nur einer glasklaren Beweislast anschliessen, wenn es gegen den Dienstherrn geht.
Kater-Mikesch
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Bundesfreiwild,

wichtig wäre vielleicht noch der Hinweis auf die Remonstration - § 63 BBG...
Auch wenn das ein wenig abwägig ist, kann man einem Beamten wie in deinem Fall und den vielen sinnlosen Zuweisungen schon relativ schnell nachweisen, dass er hätte remonstrieren müssen - also dass er sich bei seinem Vorgesetzten über einen möglichen rechtswidrigen Verwaltungsakt hätte beschweren müssen.

Denn wenn einen Fahrtzeitbeschränkung von einer Stunde vorliegt und zudem durch Gutachten die Möglichkeit eines Umzuges ausgeschlossen wird und dann der Verwaltungsakt der Zuweisung z. B. zu einer VCS (Entfernung 130 km) erlassen wird, hätte jeder Rechtslaie erkennen müssen, dass dies nicht gehen kann.
Und somit auch jeder Bearbeiter und jeder Leiter...


Mir ist aber immer noch nicht der Unterschied in der Höhe der Pension ersichtlich, bei der Unterscheidung der DU nach Dienstbeschädigung oder DU wegen "normler" Krankheit, die nicht auf einen Dienstunfall resultiert...?
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Bundesfreiwild
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Re: Dienstbeschädigung feststellen bzw. beantragen

Beitrag von Bundesfreiwild »

http://www.hlb.de/haeufig-gestellte-fra ... aehigkeit/

Hier ist es erklärt.
Wenn ich das richtig interpretiere, wird auch bei Dienstbeschädigung die 10,8% abgezogen, WENN die Dienstbeschädigung NICHT durch einen Dienstunfall verursacht wurde.
Zwangszuweisungen ortsfern entgegen Attesten, etc. wäre dann kein Dienstunfall, auch wenn die Gesundheit des Beamten massiv und dauerhaft dadurch geschädigt wird.

Und in der Logik wäre dann ein Dienstunfall (ein plötzliches, unerwartetes Ereignis - zum Beispiel auf der Anfahrt zum Dienst) die Basis, die bereits erreichten Pensionsansprüche (OHNE Abzug) zu bekommen.

Allerdings ist bei DDU ein Faktor zu berücksichtigen, nämlich der, dass man die fiktiv erreichbaren Pensionjahre bis zum 60. Lebensjahr zu 2/3 wieder zugerechnet bekommt, was die 10.8% Abzug wieder auffüllt. Die Differenz ist relativ niedrig. Wenn man so um die 55-57 in DDU geschickt wird.

Um sich ein persönliches Bild machen zu können, sollte man sich die DDU mit 55, den Vorruhestand mit 55 und die reguläre Pension zum frühestmöglichen Pensionsalter ohne Abzüge mal ausrechnen lassen und die Differenzen sichten. Dann weiss man, was man bekommt und was man verliert je nachdem.
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