Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
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Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Hallo,
ich bin im vierten Monat schwanger und seitdem krank geschrieben, da es dabei einige Komplikationen gibt. Wie es aussieht, werde ich bis zum Mutterschutz weiterhin krank geschrieben sein. Das heißt, ich war dann insgesamt 6,5 Monate krank geschrieben. Nun wollte ich fragen, ab wann denn ein Amtsarztbesuch bevorstünde. Ich bin auf Lebenszeit verbeamtet.
Vielen Dank!
ich bin im vierten Monat schwanger und seitdem krank geschrieben, da es dabei einige Komplikationen gibt. Wie es aussieht, werde ich bis zum Mutterschutz weiterhin krank geschrieben sein. Das heißt, ich war dann insgesamt 6,5 Monate krank geschrieben. Nun wollte ich fragen, ab wann denn ein Amtsarztbesuch bevorstünde. Ich bin auf Lebenszeit verbeamtet.
Vielen Dank!
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Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Hallo Frauenschneider,
ich gehe davon aus, dass du wegen Komplikationen in der Schwangerschaft nicht zum Amtsarzt muss - es sei denn, dass einer von der personalverantwortlichen einen an der Waffel hat...
Wenn aber trotzdem eine Einladung für den Amtsarzt kommen sollte (davon gehe ich zu 99,99999999 % nicht aus), dann gehst du mit dem Attest von deinem behandelnden Arzt zum Amtsarzt und dann sollte alles OK sein...
Eine amtsärztliche Untersuchung ist nur bei der Gefahr eines vorzeitigen Ruhestandes indiziert - Komplikationen in der Schwangerschaft sollten keine DU-Untersuchung auslösen...
Aber wie gesagt, wenn trotzdem eine kommen sollte, dann mit Attest deiner Frauenärztin dort hingehen - das kannst du auch gelassen entgegen sehen...Denn der Schutz der Mutter und des (ungeborenen) Kindes stehen hier eindeutig im Vordergrund
)
Ich wünsche dir auf jeden Fall für die Schwangerschaft (und danach) alles Gute...
ich gehe davon aus, dass du wegen Komplikationen in der Schwangerschaft nicht zum Amtsarzt muss - es sei denn, dass einer von der personalverantwortlichen einen an der Waffel hat...
Wenn aber trotzdem eine Einladung für den Amtsarzt kommen sollte (davon gehe ich zu 99,99999999 % nicht aus), dann gehst du mit dem Attest von deinem behandelnden Arzt zum Amtsarzt und dann sollte alles OK sein...
Eine amtsärztliche Untersuchung ist nur bei der Gefahr eines vorzeitigen Ruhestandes indiziert - Komplikationen in der Schwangerschaft sollten keine DU-Untersuchung auslösen...
Aber wie gesagt, wenn trotzdem eine kommen sollte, dann mit Attest deiner Frauenärztin dort hingehen - das kannst du auch gelassen entgegen sehen...Denn der Schutz der Mutter und des (ungeborenen) Kindes stehen hier eindeutig im Vordergrund

Ich wünsche dir auf jeden Fall für die Schwangerschaft (und danach) alles Gute...
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Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Vielen lieben Dank für Deine beruhigende Antwort! Ich hoffe einfach, dass es so ist, dass sich der aa nicht meldet. Die ss setzt mir physisch und leider deswegen auch psychisch ziemlich zu, weswegen ich auf einen aa-Besuch echt verzichten kann.
Lg!
Lg!
Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Sprich mal mit deinem Arzt wegen Beschäftigungsverbot. Dieses ist zwar für Angestellte lukrativer, da sie nicht ins Krankengeld rutschen, aber mit Beschäftigungsverbot bist du auch nicht krank geschrieben und eine längere Krankschreibung (egal aus welchem Grund) ist somit gegeben, schlägt sich auch nicht in der Personalakte nieder.....
Wundert mich eigentlich, dass das dein Arzt nicht gemacht hat. Sprich ihn unbedingt an.
Alles Gute für dich und dem Baby
Gerda
Wundert mich eigentlich, dass das dein Arzt nicht gemacht hat. Sprich ihn unbedingt an.
Alles Gute für dich und dem Baby
Gerda
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Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Hallo,
hier mal zwei Links zum Thema Beschäftigungsverbot:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job ... chaft.html
http://www.faph.de/beschaeftigungsverbot.html
Ein Beschäftigungverbot kann nach meiner Lesart nur erteilt werden, wenn die Arbeitsbedingungen für die Schwangerschaft schädlich sind...
Demzufolge wäre in deinem Fall die "normale" Krankschreibung vorgesehen - aber das sollte kein Problem sein, davon gehe ich aus...
Wegen einer Krankheit in der Schwangerschaft brauchst du dir keine Sorgen wegen eine DU-Untersuchung zu machen - es geht jetzt um das Kind
und um dich...
Selbst wenn (was ich nicht glaube) du zum AA musst, dann bringst du ein Attest von deinem Frauenarzt mit und jeder, wirklich jeder Amtsarzt
wird das Attest anerkennen...
hier mal zwei Links zum Thema Beschäftigungsverbot:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job ... chaft.html
http://www.faph.de/beschaeftigungsverbot.html
Ein Beschäftigungverbot kann nach meiner Lesart nur erteilt werden, wenn die Arbeitsbedingungen für die Schwangerschaft schädlich sind...
Demzufolge wäre in deinem Fall die "normale" Krankschreibung vorgesehen - aber das sollte kein Problem sein, davon gehe ich aus...
Wegen einer Krankheit in der Schwangerschaft brauchst du dir keine Sorgen wegen eine DU-Untersuchung zu machen - es geht jetzt um das Kind
und um dich...
Selbst wenn (was ich nicht glaube) du zum AA musst, dann bringst du ein Attest von deinem Frauenarzt mit und jeder, wirklich jeder Amtsarzt
wird das Attest anerkennen...
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Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
ich war auch ab der 7. Woche krank geschrieben - es ist nix passiert, nach dem Erziehungsurlaub wieder Teilzeit angefangen und gut war. Mein Frauenarzt hat damals nur in die Krankmeldung geschreiben - Beginn: Datum Ende: baw -
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Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
So sehe ich es genau so...das mit dem Beschäftigungsverbot sehe ich eher kritisch...es sei denn, dass wirklich die Arbeitsbedingungen für die Schwangerschaft schädlich ist...
In deinem Fall reicht die Krankmeldung vom Arzt - es wird dich mit Sicherheit keiner zu einer DU-Untersuchung einladen...
In deinem Fall reicht die Krankmeldung vom Arzt - es wird dich mit Sicherheit keiner zu einer DU-Untersuchung einladen...
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Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Interessant was für absurde Fragen hier gestellt werden. Oder ist eine Schwangerschaft eine Krankheit bei der die DDU droht?
Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit - dennoch kann man während der Schwangerschaft krank werden...das Eine schließt das Andere nicht aus !!!
Und der DH kann nach seinen eigenen Vorgaben eine DU-Untersuchung einleiten - jedoch würde es sich damit der Lächerlichkeit preisgeben, wenn dies wegen einer Schwangerschaft wäre - auch wenn die Frau die komplette Schwangerschaft krank wäre...
Ich hoffe, dass hier die User wie Blue Ice Ultra mal endlich nach einer gelben Karte aus dem Verkehr gezogen werden - denn da kommen nur sinnlose und sinnfrei Kommentare rüber..
Und der DH kann nach seinen eigenen Vorgaben eine DU-Untersuchung einleiten - jedoch würde es sich damit der Lächerlichkeit preisgeben, wenn dies wegen einer Schwangerschaft wäre - auch wenn die Frau die komplette Schwangerschaft krank wäre...
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- Bundesfreiwild
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Re: Schwangerschaft-wann Amtsarzt?
Immer Bedenken: Der Staat hat ein Interesse daran, dass die Geburtenrate nicht noch weiter fällt. Eine schwangere Frau, bzw. das "ungeborene Leben" muss unter allen Umständen geschützt werden. Eine Dienstfähigkeitsuntersuchung bei Erkrankung während Schwangerschaft anzuzetteln, das würde sämtliche Bestimmungen zu Mutterschutz und Elternzeit ad absurdum führen.
Ich würde mal sagen, da passiert überhaupt nix.
Ich würde mal sagen, da passiert überhaupt nix.