Steinbock hat geschrieben:also einige Dinge muss ich hier richtig stellen!
Das ist auch völlig OK!
Steinbock hat geschrieben:Jede PKV bietet während der Ausbildung (B.a.W.) einen Ausbildungstarif.
die angegebenen 50 % gelten nicht bei der Beihilfe Hessen + Bremen-
Das wusste ich nicht, ich bin mal jetzt von den BL ausgegangen, die ich kenne. Ich hatte ja auch gefragt, wo wayoflife die ,,Ausbildung" macht, dann hätte ich mich auch etwas schlau gemacht. Man lernt ja nie aus.
Steinbock hat geschrieben:Ein Beamter ist kein Beschäftigter und somit zahlt er in der GKV den vollen Beitrag und zwar 14,9 % für die Krankenkasse + 1,275 für die Pflegeversicherung.
Maßgebend für diese Berechnung ist das mtl. Bruttoeinkommen.
Ich hab doch geschrieben, dass die 14,9 % gezahlt werden müssen. Das mit den Beschäftigten war, wie geschrieben, ein Anhaltspunkt, was diese zahlen und was man als in der freiwilligen GKV allein zahlt.
Steinbock hat geschrieben:So ist es leider falsch, ein Beihilfeanspruch besteht immer.
Die Kosten kann man sich nach meinen obeigen Informationen selbst errechen.
Der Mindestbeitrag beträgt zur Zeit 143,06 €
Ja, das stimmt, ein Beihilfeanspruch besteht natürlich auch bei freiwillig GKV Versicherten. Allerdings hat dies eigentlich kaum einen Vorteil, denn die freiwillige GKV versichert sowieso zu 100%. Vorteile können sich zwar ergeben, wenn es um Zahnersatz oder so etwas geht, wo der Eigenanteil doch noch ziemlich hoch ist. Ich hatte in vier Jahren freiwilliger GKV als Beamter keine Vorteile und ich hatte schon eine Kollegin in der Beihilfe, die immer schon geschaut hat, ob ich etwas erstattet bekommen würde
Steinbock hat geschrieben:Vorbereitungsdienst ist nicht identisch mit der Beamtenausbildung (B.a.W.)
Der Grund in der GKV zu bleiben erschließt sich mir mit dieser Begründung nicht.
Also, bei mir in HH ist der Vorbereitungsdienst = ,,Beamtenausbildung"! Der Vorbereitungsdienst vermittelt das Wissen und die Kenntnisse in Hinblick auf eine bestimmte Laufnahngruppe und schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Es gibt ja in dem Sinne keine Ausbildung zum Beamten, das ist kein Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz.
Was ist denn bei Dir der Vorbereitungsdienst???
Was ich mit ,,in Hinsicht nach dem Vorbereitungsdienst" meinte, ist, dass man sich eben festlegt mit der PKV, das hat man mit der GKV nicht. Bei meiner Frau war die Entscheidung, damals im Vorbereitungsdienst die GKV zu wählen, von Vorteil. Drei Jahre nachdem sie in der regulären Diensstelle angefangen hatte, wurde sie schwanger und unsere Tochter wurde geboren. Nach einem Jahr wollte meine Frau wieder arbeiten, da das Erziehungsgeld wegfiel. Ging aber nicht, da unsere Tocher an Krebs erkrankte. Ihre Elternzeit dauerte letztendlich über vier Jahre und ich war in der Zwischenzeit auch B.a.W. und verdienet entsprechend wenig. Wir bekamen ergänzend Hartz4, trotz dass wir beide Beamte waren. Wir konnten zum Glück aufgrund eines bestimmten Paragraphen die 140 € GKV bei der Arge geltend machen, eine PKV hätten wir fast komplett selber zahlen müssen, bis auf 40 € Zuschus von der Beihilfe.
Das ist alles kein einfaches Thema und es kommt ja so auch in den seltendsten Fällen vor, aber letztendlich war für uns damals die GKV die bessere Wahl.
Steinbock hat geschrieben:Kann man hier unterstellen, dass deine Frau sich alleine im Internet für eine Krankenversicherung schlau gemacht hat und auf fachmännische Beratung verzichtet hat.!
Denn sonst, bei Beratung bei einem ÖD-KV-Speziallisten wäre eine PKV abgeschlossen worden.
Wenn gesundheitliche Probleme bestanden hätten - wäre der Vertrag über die Beamten-Öffnungsklausel - mit einem max. Zuschlag von 30 % zustande gekommen.
Und die Kinder wären bei Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichert worden.
Du kannst das unterstellen, das ist in Ordnung, aber es stimmt nicht. Wir haben uns intensiv beraten lassen von verschiedenen Fachleuten und Versicherungsmaklern. Keiner hat es zustande bekommen, meiner Frau eine PKV überhaupt im Ansatz empfehlen zu können. Im Internet habe ich noch nie Selbstberatung nach Versicherungen o.ä. gesucht!
Ich bin da auch nicht so der Experte und ich möchte eigentlich, dass sie doch nochmal in die PKV kommt, aber wie, dass wird sich zeigen!
Steinbock hat geschrieben:Was die meisten Beamten während ihrer Tätigkeit im Amt so nebenbei mitmachen und dann meist noch mit der Dienstpost an die Beihilfestelle schicken.
Ich bin Beamter, ich nutze doch nicht meinen Dienstherrn so aus!
Ansonsten, ja, das stimmt, das Argument zieht so nicht, ist schon richtig!
Steinbock hat geschrieben:Aber als PKV-Versicherter hat man immer noch das Privileg innerhalb kürzester Zeit einen Termin zu erhalten und meist kommt man beim Arzt auch sofort dran, und muss die Zeit nicht Stundenlang im Wartezimmer zubringen.
Aber Achtung: dies gilt für alle PKV-Versicherte - also nicht nur für Beamte.
Also, das scheint hier in HH nicht so zu sein. Ich bin wie geschrieben allerdings auch erst selber seit 1 1/2 Jahren PKV-versichert, ich hatte bis jetzt noch keine Vorteile bei meinen zwei Arztbesuchen.
Mag woanders besser sein.
Steinbock hat geschrieben:Ich vermute, dass der Ausbildungsort nicht identisch mit der Dienststelle ist.
Am besten dazu den zuständigen Personalsachbearbeiter befragen.
Vermutlich gibt es dazu auch noch Informationen hier aus dem Forum.
Das müsste wayoflife uns sagen können, ob Dienststelle und Ausbildungsort identisch sind.
Warum sollte Dienstherr und Ausbildungsstelle allerdings die ganze Ausbildungszeit über 300 Km auseinander liegen? Das habe ich noch nie gehört. Ich vermute eher, wayoflife meint wirklich, dass sie die Ausbildung 300 Km von zu Hause bekommen hat. Naja, es ist heute nicht unüblich, dass die Jugendlichen auch mal wegziehen müssen für die Ausbildung.
Steinbock hat geschrieben:
PS: ich empfehle eine PKV.
Ja, ja, ich ja auch...grundsätzlich!