Beihilfe etc bei Sohn über 18

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Anny58
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Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Anny58 »

Mein Sohn ist 20 und musste seine Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Während der Ausbildung war er gestzlich versichert. Nach der Krankschreibung mitte Dez. 12 dauerte dieser Versicherungsschutz zunächst noch an. Im März wollte die AOK dann die Krankschreibung nicht mehr anerkennen und definierte ihn als gesund. Mein Sohn und der Arzt legten Widerspruch ein und dieser läuft bis heute, allerdings teilte man uns dann mit, dass mein Sohn aus der Krankenversicherung nun herausgefallen sei. Man sagte mir, dass er im Krankheitsfall dann rückwirkend die Beiträge nachzahlen könne und dann wiederaufgenommern werde, was aber vermutlich nur für den Fall zutrifft, dass sein Ausbildungverhältnis bzw. ein Arbeitsverhältnis besteht. Seit 1. Mai ist mein Sohn nicht mehr krankgeschrieben, hat aber den Ausbildungsvertrag auf Anraten des Arztes gekündigt. Seither versucht er einen Ausbildungsplatz zu bekommen, was aber bisher schlecht aussieht, da die Bewebungszeiten überall schon vorbei sind. Ich konnte mich in letzter Zeit leider wenig darum kümmern (Krebs-OP und letzte Woche eine Not-OP wegen Darmverschluss). Jetzt geht es darum, dass mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses Halbweisenrente und Kindergeld wegfallen und ich jetzt nicht weiß ob mein Sohn wieder beihilfeberechtigt ist oder wie er nun krankenversichert ist bzw. sein muss, da er ja zur Zeit auch nicht arbeitet. Er macht gerade diverse Praktika und private Ausbildungen, die für den nun angestrebten Beruf des Pferdewitrs sinnvoll sind. Für nächstes Jahr im September hat er einen Ausbildungsplatz in Aussichtgestellt bekommen. Er sucht jetzt nach einer Arbeitsstelle auf einem Hof, um die Zeit zu überbrücken und Geld zu verdienen, da müsste ihn dann die AOK wieder nehmen nehme ich an, aber was ist in der Zwischenzeit?

Ich bin froh über jede Antwort, die mich hiebei weiter bringt!
Anny
Gerda
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Gerda »

Hallo anny

Hat dein Sohn sich arbeitslos oder ausbildungsuchend gemeldet? Dann hat er auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Eine sperrfrist, falls er schon Anspruch auf alg hat,dürfte nicht eintreten, wenn er etwas vom Do vorlegen kann. Somit wäre er auch wieder Krankenversichert.
Wenn das nicht der Fall wäre,würde wieder die FamilienVersicherung greifen und so dann auch die Beihilfe.

Gerda
arme Sau
Moderator
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von arme Sau »

Anny58 hat geschrieben: ...
Im März wollte die AOK dann die Krankschreibung nicht mehr anerkennen und definierte ihn als gesund
...
.
Zu dem Thema, ganz Aktuell:

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/4 ... en967.html
Der verlorene Patient
45 Min - 27.05.2013 22:00 Uhr Autor/in: Wolfgang Luck

Wer ernsthaft krank ist, braucht Hilfe - medizinisch und finanziell. Dass er sie bekommt, ist aber nicht selbstverständlich. Sparen die Krankenkassen auf Kosten der Kranken?

Sollten sich diejenigen ansehen, die Aufgrund einer Krankheit von der gesetzlichen ausgegliedert wurden !!

Oder hier auf youtube

http://www.youtube.com/watch?v=hVkNpyaupog
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
---------
Wenn der Staat versagt http://www.harrywoerz.de/?pg=0

Totale Überwachung stoppen
http://www.pro-bargeld.com/gefahr-fuer-deutsche-sparer.html
Steinbock
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Steinbock »

Anny58 hat geschrieben:Mein Sohn ist 20 und musste seine Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen. Während der Ausbildung war er gestzlich versichert. Nach der Krankschreibung mitte Dez. 12 dauerte dieser Versicherungsschutz zunächst noch an. Im März wollte die AOK dann die Krankschreibung nicht mehr anerkennen und definierte ihn als gesund. Mein Sohn und der Arzt legten Widerspruch ein und dieser läuft bis heute, allerdings teilte man uns dann mit, dass mein Sohn aus der Krankenversicherung nun herausgefallen sei.
Dies bedeutet, dein Sohn hat zur Zeit keinerlei Einkünfte.
Man sagte mir, dass er im Krankheitsfall dann rückwirkend die Beiträge nachzahlen könne und dann wiederaufgenommern werde, was aber vermutlich nur für den Fall zutrifft, dass sein Ausbildungverhältnis bzw. ein Arbeitsverhältnis besteht.
Nein - da wir in Deutschland eine Pflichtversicherung haben und er während der Ausbildung - (ich vermute einmal, mindestens 1 Jahr in der GKV war) kann es sich freiwillig in der GKV weiterversichern.
Seit 1. Mai ist mein Sohn nicht mehr krankgeschrieben, hat aber den Ausbildungsvertrag auf Anraten des Arztes gekündigt. Seither versucht er einen Ausbildungsplatz zu bekommen, was aber bisher schlecht aussieht, da die Bewebungszeiten überall schon vorbei sind. Ich konnte mich in letzter Zeit leider wenig darum kümmern (Krebs-OP und letzte Woche eine Not-OP wegen Darmverschluss). Jetzt geht es darum, dass mit dem Ende des Ausbildungsverhältnisses Halbweisenrente und Kindergeld wegfallen und ich jetzt nicht weiß ob mein Sohn wieder beihilfeberechtigt ist oder wie er nun krankenversichert ist bzw. sein muss, da er ja zur Zeit auch nicht arbeitet.
Er macht gerade diverse Praktika und private Ausbildungen, die für den nun angestrebten Beruf des Pferdewitrs sinnvoll sind.
Ich unterstelle einmal, dass er sich zur Zeit in einer Ausbildung befindet ohne Entgelt, dann wäre er auch weiterhin Beihilfeberechtigt.
Vermutlich war er auch vor seiner Lehre in der PKV als Beihilfeberechtigtes Kind versichert.
Es stellt sich allerdings die Frage - wurde die PKV in eine Anwartschaftsversicherung für deinen Sohn umgewandelt?
Wenn ja - kannst Du ihn rückwirkend zum Ablaufdatum in der GKV wieder in der PKV absichern.
Wenn nein - wird ihn die PKV nicht nehmen, da auf Grund seiner Erkrankung und der Gesundheitsfragen eine Aufnahme zur Zeit nicht möglich ist. Also gibt es nur den Weg ihn in der GKV als freiwilliges Mitglied anzumelden.

Alternativ könnte natürlich noch die Möglichkeit bestehen ihn über den Vater zu versichern (vielleicht ist dieser ja in der GKV)
Er sucht jetzt nach einer Arbeitsstelle auf einem Hof, um die Zeit zu überbrücken und Geld zu verdienen, da müsste ihn dann die AOK wieder nehmen nehme ich an, aber was ist in der Zwischenzeit?
Hier ist entscheidend wie hoch sein mtl. Einkommen ist.

Gruß vom Steinbock
Anny58
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Anny58 »

Hallo Steinbock,

danke für die Antwort. Ich werde morgen mal bei der Beihilfestelle und der PKV anrufen. Mein Sohn hat nun einen Platz für ein FÖJ in Aussicht und wäre dann meines Wissens wieder Kindergeldberechtigt und damit auch wieder bei der Beihilfe. Bei der PKV werden sie vermutlich Einschränkungen machen oder einen höheren Satz verlangen, da seine Ausfälle (extreme Migräne mit Aura und totale Erschöpfung) mit den extremen betrieblichen Bedingungen an seine alten Ausbildungsplatz zusammenhingen ist in dieser Hinsicht eigentlich nichts mehr zu befürchten. Mein Mann ist schon lange verstorben, daher geht eine Versicherung über ihn leider nicht.
Wenn sich mirgen nicht alles klärt, werde ich mich wieder melden.

Schöne Grüße
Anny
Anny58
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Anny58 »

Gerda hat geschrieben:Hallo anny

Hat dein Sohn sich arbeitslos oder ausbildungsuchend gemeldet? Dann hat er auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Eine sperrfrist, falls er schon Anspruch auf alg hat,dürfte nicht eintreten, wenn er etwas vom Do vorlegen kann. Somit wäre er auch wieder Krankenversichert.
Wenn das nicht der Fall wäre,würde wieder die FamilienVersicherung greifen und so dann auch die Beihilfe.

Gerda

Hallo Gerda,

mein Sohn hat sich nicht arbeitslos gemeldet, weil es sonst keine Mögliochkeit gehabt hätte sich nach etwas passendem umzusehen, da er dann sofort über eine Zeitarbeitsfirma in ein Lager gekommen wäre. Er hat jetzt einen Hof bei Suttgart gefunden, wo er ziemlich sicher ein FÖJ machen kann und dabei vielleicht auch bei einem Hufschmied lernen kann.
Jetzt sollte es erst mal wieder mit Kindergeld, Halbweisenrente und KV über Beihilfe und PKV klappen, ich ruf morgen mal bei den entsprechenden Stellen an.

Anny
Anny58
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Anny58 »

Der Link auf youtube ging, der andere nicht. Danke dafür, denn genauso lief bzw. läuft es hier auch. Gerade junge Leute sehen - leider - vieles zunächst etwas lockerer und ahnen nicht, was für Folgen es hat, wenn sie die Krankmeldung zwar beim Arbeitgeber abgeben, aber vergessen, dass sie diese außerdem rechtzeitig an die Krankenkasse abschicken müssen. Das Krankengeld hat mein Sohn damals nicht bekommen, über den Widerspruch (März) wurde bisher immer noch nicht entschieden... hoffentlich geht jetzt mit der Beihilfe alles gut.

Anny
Steinbock
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Steinbock »

Hallo Anny,
Anny58 hat geschrieben: Mein Sohn hat nun einen Platz für ein FÖJ in Aussicht und wäre dann meines Wissens wieder Kindergeldberechtigt und damit auch wieder bei der Beihilfe.
Kindergeld ist richtig.

Beihilfe ist nicht möglich, da diese Tätigkeit GKV-pflichtig ist.

nähere Informationen dazu findest Du hier. http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... ienst.html

Viele Grüße
vom Steinbock
Camilla
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Camilla »

Hallo Anny,

Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.

Eine GKV-Versicherung schließt meines Wissen eine Beihilfeberechtigung nicht aus.#

FG
Camilla
Steinbock
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Re: Beihilfe etc bei Sohn über 18

Beitrag von Steinbock »

Camilla hat geschrieben:Hallo Anny,

Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind.

Eine GKV-Versicherung schließt meines Wissen eine Beihilfeberechtigung nicht aus.#

FG
Camilla
Hier geht es um die Frage, ob das Kind über die GKV versichert werden muss oder über die PKV mit Beilhilfe.

Und bei einer GKV-pflichtigen Tätigkeit ist eine Kranken-Versicherung über die PKV + Beihilfe nicht möglich.

Gruß vom Steinbock
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