Vielen Dank schon mal für eure Tipps und eure Hilfe.
Ich bin der Freund um den es hier im Thread geht.
Versichert bin ich bei der Debeka, ich habe heute Rücksprache mit meinem Versicherungsvertreter vor Ort gehalten.
Er sagte mir nun, dass ich meinen Vertrag über die Zeit im Ausland wohl einfach einfrieren lassen kann.
Das wäre dann wie gesagt eine Art Anwartschaft, kostet wohl 1 € im Monat.
Ich müsste mich über die Zeit dann anderweitig versichern, dann würde es für die Zeit in Australien doch langen eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen?
Sobald ich wieder nach Deutschland zurück komme, lebt die PKV wieder auf.
Mein Versicherungsvertreter meinte das diese Anwartschaft dann aber nicht für die Pflegeversicherung gilt, wie sollte ich bei dieser Versicherung handeln?
Kann man so etwas wohl auch aussetzen lassen? Oder ganz und gar kündigen?
Ich habe am Montag einen Termin bei meiner Versicherung, wo hoffentlich alles möglich günstig für mich klappt
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Gruß Lukas
Beurlaubung 1 Jahr Krankenversicherung Beihilfe
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Re: Beurlaubung 1 Jahr Krankenversicherung Beihilfe
1 EUR erscheint mir sehr optimistisch. Die große Anwartschaftsversicherung (durchaus empfehlenswert) kostet roundabout vielleicht 10 EUR pro Monat und müßte sich auch auf die Pflegeversicherung erstrecken.ideus hat geschrieben:Das wäre dann wie gesagt eine Art Anwartschaft, kostet wohl 1 € im Monat.
Ich müsste mich über die Zeit dann anderweitig versichern, dann würde es für die Zeit in Australien doch langen eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen?
Sobald ich wieder nach Deutschland zurück komme, lebt die PKV wieder auf.
Mein Versicherungsvertreter meinte das diese Anwartschaft dann aber nicht für die Pflegeversicherung gilt, wie sollte ich bei dieser Versicherung handeln?
Kann man so etwas wohl auch aussetzen lassen? Oder ganz und gar kündigen?
Gruß aus der Anstalt.
Re: Beurlaubung 1 Jahr Krankenversicherung Beihilfe
Vorsicht: hier ist wohl von der kleinen AWV die Rede. Bei Wechsel in die kleine AWV können die Alterrückstellungen weg fallen.ideus hat geschrieben:Versichert bin ich bei der Debeka, ich habe heute Rücksprache mit meinem Versicherungsvertreter vor Ort gehalten.
Er sagte mir nun, dass ich meinen Vertrag über die Zeit im Ausland wohl einfach einfrieren lassen kann.
Das wäre dann wie gesagt eine Art Anwartschaft, kostet wohl 1 € im Monat.
Ich empfehle die große Anwartschaftsversicherung - bei Aktivierung bleibt das ursprüngliche Eintrittsalter bestehen.
Bei der kleinen AWV - wird das neue Eintrittsalter genommen.
Kündigen kann man einen Vertrag entsprechend den Vertragsbedingungen zum Ende des Versicherungsjahr oder Kalenderjahr.Ich müsste mich über die Zeit dann anderweitig versichern, dann würde es für die Zeit in Australien doch langen eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen?
Sobald ich wieder nach Deutschland zurück komme, lebt die PKV wieder auf.
Mein Versicherungsvertreter meinte das diese Anwartschaft dann aber nicht für die Pflegeversicherung gilt, wie sollte ich bei dieser Versicherung handeln?
Kann man so etwas wohl auch aussetzen lassen? Oder ganz und gar kündigen?
Man muss dann allerdings einen neuen Versicherungsschutz vorweißen.
Bitte auch daran denken in einer Reisekrankenversicherung ist keine Pflegepflichtversicherung enthalten.
Re: Beurlaubung 1 Jahr Krankenversicherung Beihilfe
Antwort zu diesem Thema von einem Versicherungsunternehmen:
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Krankenversicherung für ambulante Leistungen und stationäre Regelleistungen und eine Pflegepflichtversicherung bestehen müssen. Bei einem Vertrag der dies erfüllt, kann für die Krankheitskostenversicherung eine AWV vereinbart werden für die Dauer
* einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
* eines Anspruchs auf Familienversicherung in der GKV
* eines Ansrpruchs auf Heilfürsorge
* einer vorrübergehenden Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in das Ausland (kleine AWV für maximal drei Jahre)
Wegen wirtschaftlicher Notlage kann eine große AWV für eine Krankenversicherung vereinbart werden, die nicht dazu dient, die gesetzliche Pflichtversicherung zu erfüllen (§ 193 Abs. 3 VVG).
Eine Krnkenversicherung nach den Vorgaben des Gesetzgebers darf im Falle eines Auslandsaufenthaltes nur in Anwartschaft gestellt werden, wenn der gewöhnliche Aufenthalt vorübergehend in dieses Land verlegt wird. Die Anwartschaftsversicherung muss dann innerhalb von 3 Monaten beantragt werden.
Eine kleine Anwartschaft kann in diesem Fall nur für die Dauer von maximal drei Jahren vereinbart werden. Falls der gewöhnliche Aufenthalt vorübergehend in das Ausland verlegt wird und eine Anwartschaftsversicherung gewünscht wird, benötigen wir einen geeigneten Nachweis.
Das kann eine Versicherungs- oder Meldebestätigung des Auslands sein, ein Arbeitsvertrag oder eine Semester- oder au-pair-Bescheinigung.
Unterlagen zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung reichen als Nachweis nicht aus.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine Krankenversicherung für ambulante Leistungen und stationäre Regelleistungen und eine Pflegepflichtversicherung bestehen müssen. Bei einem Vertrag der dies erfüllt, kann für die Krankheitskostenversicherung eine AWV vereinbart werden für die Dauer
* einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
* eines Anspruchs auf Familienversicherung in der GKV
* eines Ansrpruchs auf Heilfürsorge
* einer vorrübergehenden Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in das Ausland (kleine AWV für maximal drei Jahre)
Wegen wirtschaftlicher Notlage kann eine große AWV für eine Krankenversicherung vereinbart werden, die nicht dazu dient, die gesetzliche Pflichtversicherung zu erfüllen (§ 193 Abs. 3 VVG).
Eine Krnkenversicherung nach den Vorgaben des Gesetzgebers darf im Falle eines Auslandsaufenthaltes nur in Anwartschaft gestellt werden, wenn der gewöhnliche Aufenthalt vorübergehend in dieses Land verlegt wird. Die Anwartschaftsversicherung muss dann innerhalb von 3 Monaten beantragt werden.
Eine kleine Anwartschaft kann in diesem Fall nur für die Dauer von maximal drei Jahren vereinbart werden. Falls der gewöhnliche Aufenthalt vorübergehend in das Ausland verlegt wird und eine Anwartschaftsversicherung gewünscht wird, benötigen wir einen geeigneten Nachweis.
Das kann eine Versicherungs- oder Meldebestätigung des Auslands sein, ein Arbeitsvertrag oder eine Semester- oder au-pair-Bescheinigung.
Unterlagen zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung reichen als Nachweis nicht aus.
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Re: Beurlaubung 1 Jahr Krankenversicherung Beihilfe
Es würde anderen vielleicht helfen, wenn wir erführen, was bei diesem Termin rausgekommen ist. So ein Forum lebt von Leistung und Gegenleistung...ideus hat geschrieben:Ich habe am Montag einen Termin bei meiner Versicherung, wo hoffentlich alles möglich günstig für mich klappt
Gruß aus der Anstalt.
Re: Beurlaubung 1 Jahr Krankenversicherung Beihilfe
Ich habe nun endlich eine Antwort erhalten
Bei dem Termin bei meinem Versicherungsmakler, haben wir das einfrieren meiner Krankenversicherung beantragt.
Das Alles wurde dann zu der Hauptstelle meiner Versicherung geschickt.
Ich habe nun endlich die Zusage, dass meine Versicherung ab dem 01.09.2013 (Wegfall der Geld- und Sachbezüge) ruht.
Bisher ruht nur die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung werde ich diese Woche auch ruhend stellen.
Gruß
Bei dem Termin bei meinem Versicherungsmakler, haben wir das einfrieren meiner Krankenversicherung beantragt.
Das Alles wurde dann zu der Hauptstelle meiner Versicherung geschickt.
Ich habe nun endlich die Zusage, dass meine Versicherung ab dem 01.09.2013 (Wegfall der Geld- und Sachbezüge) ruht.
Bisher ruht nur die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung werde ich diese Woche auch ruhend stellen.
Gruß
Re: Beurlaubung 1 Jahr Krankenversicherung Beihilfe
Hallo ideus,
ich hätte dazu noch eine Frage: Geht das mit dem Einfrieren der KV so ohne weiteres? Schließlich entgehen der KV dadurch ja auch Beiträge. Ich habe dazu auch mal bei meinem Makler nachgeschaut, Stickwort Jahresreiseversicherung. Da ging für mich aber noch nicht darauf hervor, wie die Auslandsversicherung die hiesige KV ersetzen könnte. Und eben die Sache mit dem Einfrieren kannte ich noch gar nicht.
LG,
rot
ich hätte dazu noch eine Frage: Geht das mit dem Einfrieren der KV so ohne weiteres? Schließlich entgehen der KV dadurch ja auch Beiträge. Ich habe dazu auch mal bei meinem Makler nachgeschaut, Stickwort Jahresreiseversicherung. Da ging für mich aber noch nicht darauf hervor, wie die Auslandsversicherung die hiesige KV ersetzen könnte. Und eben die Sache mit dem Einfrieren kannte ich noch gar nicht.
LG,
rot