Wiedereingliederung - wo?

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knappi
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Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von knappi »

Bundesbeamter absolviert eine Wiedereingliederung nach 5monatiger Krankheit, Volumen 3 bis 6 Stunden über 8 Wochen.

Dazu 2 Fragen:

a.) kann das Volumen "gestreckt" werden, beispielsweise nicht Erhöhung alle 2 sondern alle 3 Wochen und kein direkter Sprung von 6 auf 8 Stunden sondern, 6,7. 8 Stunden?, wenn der beahndelnde Arzt dies empfehlen würde?

b.) Eigentlich soll eine Eingliederung doch am bisherigen Arbeitsplatz erfolgen.
Was ist , wenn dieser zwischenzeitlich entfallen ist und der behinderte ältere Beamte nun auf einen Dienstposten (gleiche Besonldungsgruppe) mit erheblich mehr Mitarbeitern und enormen zuzsätzlichen neuem Fachwissen versetzt wird.
Kann denn eine Wiedereingliederung mit verändertem, anspruchsvollerem, Aufgabengebiet erwartet werden?

.
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Normalerweise sollte die stufenweise Wiedereingliederung am ursprünglichen Arbeitsplatz erfolgen, damit die vor der Krankheit durchgeführten
Tätigkeiten Schritt für Schritt wieder durchgeführt werden können.
Eine Wiedereingliederung an einem neuen und unbekannten Arbeitsplatz macht meiner Meinung nach keinen Sinn, denn wenn du in dieser Zeit
neu angelernt werden muss, entspricht das nicht dem Sinn der Wiedereingliederung...

Vielleicht gibt es ja einen ähnlichen Arbeitsplatz...

Der Arzt gibt vor, wie hoch die Stundenanzahl ist und wie lange die jeweilige Stundenzahl an Tagen oder Wochen durchgeführt werden soll - z. B.:
- 2 Wochen mit 2 Stdn
- 2 Wochen mit 4 Stdn
- 2 Wochen mit 5 Stdn.
- 2 Wochen mit 6 Stdn
- 2 Wochen mit 7 Stdn
ab der 11. Woche Vollzeit...

Hier ist der Arzt verantwortlich und kann die Stunden je nach Länge und schwere der Krankheit selber bestimmen...es sollte natürlich nicht übertrieben
werden, wie z. B.:
- 4 Wochen mit 0,5 Stdn
- 6 Wochen mit 0,75 Stdn usw....
knappi
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von knappi »

Kater-Mikesch hat geschrieben: Eine Wiedereingliederung an einem neuen und unbekannten Arbeitsplatz macht meiner Meinung nach keinen Sinn, denn wenn du in dieser Zeit
neu angelernt werden muss, entspricht das nicht dem Sinn der Wiedereingliederung...
....
Ich denke um sich das nötige Fachwissen anzueignen, benötigt ein Gesunder etwa 1/2 Jahr, ein leicht angeschlagener schwerbehinderter MA ca. 9 Monate.

Findet man ggfs. weitere Infos zu diesem "Unsinn?" um sich erfolgreich zu wehren?

Vergleichbare Arbeitsplätze existieren selbstverständlich, sind aber stellenplanmäßig alle besetzt.
burgwächter
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von burgwächter »

Info´s gibt es im Inet und hier zu genüge. Stw. Hambuerger Modell BEM.

Kommt auch auf die Einstellung Deines Dienstherren an. Will er dich loswerden??
Ich bekam erst keine BEM ( Wiedereingliederung) sondern gleich eine Aufforderung mich bei dem zuständigen Betriebsarzt zwecks DDU vorzustellen.
Dies bereits nun mehr als ein halbes Dutzend in diesem Jahr.
Ich bin auch Schwerbehindert, was den Dienstherren nicht daran hindert die BEM mit allerelei Schikanen "durchzuführen". klar er will es scheitern lassen.
Es existieren natürlich richtige Stellen die ich auch ohne irgendwelche Anlernphasen ausfüllen könnte.
Mein Dienstherr hat mich aber erst "zwangsweise umgesetzt" um mich nun einen komplett neuen Wirkungskreis einzusetzen.
Anlernen in einer Woche und wehe es wird etwas falsch gemacht, dann kommt gleich eine Abmahnung mit entsprechenden Hinweisen ins Haus.
Ausreden wo es nur geht, klar.... ich soll mich ja nicht wohlfühlen. Man will mich nicht mehr sehen bei den PNU.
---
Aber hier geht es ja um die Frage Änderung des Planes. Dies muß Dein Arzt vorschlagen, der Betriebsarzt genehmigen und der Dienstherr kann den Plan
ändern. Brichst Du ab geht es automatisch zum Betriebsarzt oder Amtsarzt und der Dienstherr leitet die DDU ein.
Weitere Fragen kannst Du auch gern per PN stellen, da hier einige "Störenfriede" entsprechend mit ihrem Unwissen gern
Tastenspam betreiben.

Gude Burgi
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Burgwächter,
mal wieder einer deiner Kommentare die angehäuft sind mit Fehlern und gespickt mit Unwissen...

1. Die stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) ist unabhängig von einem BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)
durchführbar.
Das sind zwei verschiedene Prozesse, wobei eine stufenweise Wiedereingliederung im BEM-Verfahren vereinbart werden kann.

Lies dir mal die Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung im Intranet oder am besten im Netz durch oder noch besser bei einem
Fachanwalt...
Weiterhin gibt es bei der Telekom die GBV BEM - dort ist auch noch das Wesentliche aufgeführt...

2. Alleine der behandelnde Arzt des Mitarbeiters gibt die Vorgabe für die Stunden der stufenweisen Eingliederung vor - mit einem Attest für diese
Maßnahme schreibt der Arzt die gesamte Zeit und die jeweiligen Stunden vor - es kann ggf. ein Betriebsarzt hinzugezogen werden bzw. man war
schon vorher zur Untersuchung wegen der Krankheit oder wegen DDU.
Der Betriebsarzt kann eine stufenweise Wiedereingliederung mit Stunden-Anzahl vorschreiben - der behandelnde Arzt muss diesem Vorschlag aber
nicht folgen.

3. Ich glaube dir nicht, dass du nach einer Woche eine Abmahnung erhalten hast - und das noch in der Anlernphase...
Für Beamte gibt es nämlich keine Abmahnungen - wenn überhaupt nur ein Disziplinarverfahren...und das wird nicht wegen zu geringer oder Schlechtleistung
durchgeführt. Das wird dir jeder BR und jeder Arbeits- bzw. Verwaltungsrechtler sagen können...

4. Der Dienstherr genhemigt den Plan vor Beginn der Maßnahme - entweder stimmt er diesem zu oder er stimmt diesen nicht zu.
Er kann ihn zwar ändern wollen, aber dann ist dieser Plan nicht mehr gültig und du brauchst du stufenweise Wiedereingliederung nicht anzutreten.
Es sei denn, dass du nichts dagegen hast...dann ist es ja deine eigene Dummheit...

5. Natürlich kommt es vor, dass die st. WE abgebrochen wird - und dann ist es auch natürlich, dass du wieder zum Betriebsarzt oder AA muss. Oder meinst
du, dass du einfach die WE abbrechen kannst und dann zu Hause rumsitzt...?
Der Dienstherr muss ja feststellen, aus welchen Gründen du die WE abgebrochen hast - das ist ja ein ganz normaler Vorgang

6. In einem Fall gebe ich dir Recht:
Der DH will nicht, dass man sich wohlfühlt - das mag so sein und daran werden wir wenig ändern können.


Deine Erfahrungen sind ja schön und gut - aber ich möchte dir mal einen Tipp geben:
Hast du schon mal was von positivem Denken gehört? Für dich gibt es nur die schlechte Telekom, die an allem Schuld ist - aber ich habe hier noch nie mal was
selbstkritisches von dir gehört - bei dem was du alles erlebt hast...und auch noch als Schöffe vorgeschlagen wirst, das ist schon der absoslut Wahnsinn...
knappi
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von knappi »

ich bringe meine Frage noch einmal auf den Punkt....

wie wehrt man sich ggfs. erfolgreich gegen eine Wiedereingliederung an einem anderen (neuen) Arbeitsplatz mit erheblich verändertem (erweitertem) Fachwissen?

Betriebs-, amatsärztliche Begutachtung ist terminiert. Lässt sich ggfs. etwas über diesen Weg erreichen?
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo nochmals,

fakt ist doch, dass du eine stufenweise Wiedereingliederung willst - oder ?
Denn nur der Mitarbeiter kann darauf bestehen und nicht der AG...

Wenn also dein Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist, dann muss der AG einen neuen, anderen Arbeitsplatz suchen - der sollte
deinem bisherigen Arbeitsplatz gleichgelagert sein...
Schalte deinen BR ein und teile diesem deine Bedenken mit, wenn du welche hast...

Du musst dich aber entscheiden:
- Entweder willst du die stufenweise WE und der AG sucht einen neuen Arbeitsplatz für dich, der den (wenn vorhanden) Gutachten
entspricht
- Oder Du sagt dem Betriebsarzt, AG oder AA, dass du keine stufenweise WE willst...

Ich gehe aber davon aus, dass du ja wieder arbeiten gehen willst, aus diesen Grunde würde ich mit dem Attest deines behandelnden
Arztes (Stufenplan für die WE) zum Betriebsarzt gehen und der kann ggf. im Gutachten die Einschränkungen (Ausschluss Tätigkeiten,
Fahrtstrecke usw.) mit aufnehmen - daran sollte sich der AG halten.
Mit dem BR sollte das kein Problem sein...es sei denn, dass du bei der PBM NL bist, dieser BR nickt nämlich alles vom AG ohne Prüfung
und ohne Interessenabwägung des MA ab.

Die Entscheidung liegt nur bei dir - es kann dich keiner zu einer stufenweisen WE zwingen...

Lies mal die Entscheidungen im Netz bzw. googel einfach mal mit dem Begriff
egyptwoman
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von egyptwoman »

knappi hat geschrieben:wie wehrt man sich ggfs. erfolgreich gegen eine Wiedereingliederung an einem anderen (neuen) Arbeitsplatz mit erheblich verändertem (erweitertem) Fachwissen?
Ich greife nochmal diesen Satz heraus: Wiedereingliederung dient wie wir alle wissen dazu langsam wieder in den Arbeitsablauf hineinzuwachsen, heißt zb. seine alte Tätigkeit erstmal wieder voll herzustellen; jetzt soll dieser aber auf einen ganz anderen Arbeitsplatz angesiedelt werden und neben seinem bisherigen Wissen nebenbei noch was völlig neues lernen und das in einer Wiedereingliederung, dies bedeutet massiven Stress. @ Knappi hatte nicht geschrieben weshalb er solange krank war, sollte es jedoch wie bei so vielen der Fall sein das er aus psychischen Gründen solange krankgeschrieben war, dann kann das zu einem sehr schnellen Rückfall führen, was ja auch kaum Sinn und Zweck der Sache sein dürfte. Desweiteren hab ich grad noch mal den Eröffnungspost gelesen: der Beamte ist älteren Datums und behindert, also noch 2 Kriterien die sicher bei einer derartigen Wiedereingliederung zu berücksichtigen sind. Ganz so einfach ist es eben nicht, ich würde mich auf jeden Fall noch an die Schwerbehindertenvertretung wenden und dort Rat suchen, diese sind für diese Fälle auch da.
Ansonsten wünsche ich Knappi alles gute und hoffe das die Wiedereingliederung mit seinen Wünschen klappt.

egyptwoman
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo Knappi,

zu a) Dein behandelnder Arzt kann die Zeiten bestimmen...also wieviel Stunden du wieviel Wochen arbeiten sollst...
Der Stundenrythmus soll alle zwei bis vier Wochen heraufgesetzt werden - das hängt aber immer von der individuellen
Situation ab. Also wie schwer war die Krankheit und wie lange warst du krank...

zu b) Wende dich an die SBV und BR - hier ist die SBV maßgeblich beteiligt, denn die SBV ist bei ALLEN Angelegenheiten der Schwerbehinderten
zu unterrichten und diese kann/soll auch Stellung nehmen - die SBV ist mehr gefordert als der BR.

Eine stufenweise Wiedereingliederung ist keine Anlernung/Ausbildung an einen neuen Arbeitsplatz - Sinn ist es, die bisherigen Aufgaben wieder
langsam an den MA heranzubringen.
Wenn natürlich der ursprüngliche Arbeitsplatz nicht mehr vorhanden ist, muss ein andere, ähnlicher Arbeitsplatz gefunden werden. Das kann/muss
der AG in Abstimmung mit der SBV durchführen - im Idealfall...
Wenn die SBV eine starke Position hat, dann ist das auch möglich. Wenn die SBV oder der BR vom AG alles abnickt, dann hat man ein Problem...

Sollte die WE begonnen werden und der MA kann die Tätigkeiten nicht ausführen, kann die WE abgebrochen werden.

Aber auch für Beamte gilt, dass neues Fachwissen dazukommt - auch für Schwerbehinderte - halt für alle Beamte...nur sollte dies nicht gerade in der
WE sein.

Teile deine Bedenken dem Betriebsarzt/AA mit und bringe ggf. schon "Gutachten" von deinem behandelnden Arzt mit...
Mein Tipp ist, dass mit der SBV ein Platz gefunden werden soll und der Arzt gibt die Vorgabe der Zeiten. Dann die WE beginnen und einfach abwarten,
ob es einem zusagt - meistens kommt es immer anders als man denkt...

Viel Erfolg Knappi und gute Besserung
Andrea5
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Andrea5 »

Hallo alle Zusammen,

ich schiebe dieses Thema mal wieder nach oben,weil es mich auch betrifft. Wenn es danach gehen würde, müßte ich meine Wiedereingliederung gemacht werden, wo ich zuletzt gearbeitet habe. Das wäre ja eigentlich die BA Familienkasse. Das geht natürlich nicht, weil ich bei der Telekom bin (BA war Abordnung von 2009 bis Ende 2011). Ich bin zur Zeit zugeordnet bei der VCS Uelzen. Dort die Wiederein-
Gliederung machen geht absolut nicht, Wegezeit eine Tour fast 80 km, Gesamtwegezeit über 4 Stunden. Ich hab eine dauerhafte Wegezeitbe-
schränkung von insgesamt 90 Minuten und bin schichtdienstunfähig. Ich habe ja wegen meiner Zuweisung zur VCS den Rechtsweg bestritten.
Der Sofortvollzug der Zuweisung ist im Moment aufgehoben. Jetzt warte ich noch auf die Antwort auf den Widerspruch.

Im letzten Telekombetrieb, wo ich gearbeitet hatte, daß geht auch nicht, weil es ein Schichtbetrieb (Schichtarbeitspflicht). Jetzt gehe
ich für die Zeit der Wiedereingliederung in einem Telekombetrieb (technische Niederlassung), wo viele meiner Kollegen damals hinteleportiert worden sind und ihre Arbeit mitgenommen haben. Ich gehe mal davon aus, daß ich eine ähnliche Arbeit machen soll, die ich
mal vor 10 oder 15 Jahren gemacht haben soll. Wo ich nach meiner Wiedereingliederung bleibe, daß weiß ich nicht. :roll: :?:
Ist das normal? Ich weiß bei der Telekom ist nichts mehr normal. Aber ist das jetzt der Weg bei der Telekom und Wiedereingliederung.

Gruß
Andrea
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Bundesfreiwild
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Bundesfreiwild »

Du bist doch momentan noch in Vivento, weil du einstweiligen Rechtsschutz und aufschiebende Wirkung des Widerspruches hast?
Dann bist du weder im Betrieb VCS Uelzen, noch in irgendeinem anderen Betrieb als Vivento (alternativ PBM-NL).

Eine Wiedereingliederung macht man dort, wo man seinen bisherigen Arbeitsplatz HAT oder dort, wo man erwiesenermaßen demnächst seine Arbeit aufnehmen wird.
In deinem Falle dürfte dies also weder der Betrieb VCS Uelzen sein, NOCH irgendein anderer, dem du ja gar nicht angehörst.

Weiter:
NUR DEIN ARZT, der die WE verordnet, BESTIMMT im WE-PLAN, wann, wo (Reisezeiten nach Attest und BAD-Gutachten) und mit wie viel STunden deine WE abzulaufen hat.
Falls der tägliche Stundenplan wieder zu Belastungen führt, kann/muss der Arzt, der die WE begleitet, die Anzahl der täglich zu leistenden Stunden auch wieder runtersetzen.

Nochmal: Während der WE-Maßnahme ist man weiter krankgeschrieben. Es besteht nur in sofern eine Dienstpflicht, dass man VERSUCHEN muss, den WE-Plan zu schaffen, SOFERN dies möglich ist. Du kannst also auch jederzeit heimgehen, weil du ja eh noch de facto in KRANK gebucht bist. Du bist noch nicht wieder im Dienst. Den meisten ist das nämlich gar nicht klar.

Also: gehe zu deinem Arzt, der die WE verordent und den WE-Plan aufgestellt hat (das macht NICHT der Arbeitgeber!). Der Arzt muss im Zweifelsfalle ganz klar äußern, dass die Fahrzeiten eingehalten werden MÜSSEN, da ja sonst die gesundheitliche ÜBERbelastung sofort gegeben ist und eine WE gar nicht erfolgreich enden kann.
Der Arzt bestimmt alles, solange die WE läuft!

Wenn also jetzt schon gleich wieder Fahrzeiten zum WE-Dienstort anfallen, die höher sind als die in den Attesten maximal möglichen, sollte der Arzt SOFORT einschreiten!
Eine Wiedereingliederung muss natürlich auch dort stattfinden, wo man im Anschluss auch wieder arbeitet. Es macht doch keinen Sinn, sich in eine Arbeit und deren Rahmenbedingungen einzugliedern, wenn nach der Eingliederung eine andere Tätigkeit, evtl. auch noch an einem anderen Dienstort übertragen wird, mit der man sofort wieder in die gesundheitliche Gefährdung gerät. Das macht alles überhaupt keinen Sinn.

Wenn also jetzt eine WE in einem anderen Betrieb (als Vivento oder VCS) stattfinden soll, dann müsste man erstmal die noch im Widerspruchsverfahren befindliche Zuweisung zu VCS zunächst erstmal beendet werden. Danch müsste eine Zuweisung anderer Tätigkeiten stattfinden (unter Berücksichtigung der Gutachten) udn DANN kann man dort, wo man demnächst seinen Job haben wird, eine WE beginnen, mit der Aussicht, den Job dort dann auch in Vollzeit wieder machen zu können.

ALLES andere ist völlig meschugger Blödsinn.
Bitte mit Anwalt und Arzt SOFORT ins Gespräch gehen und ggfs. rechtliche Schritte einleiten.
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Kater-Mikesch »

Hallo,

zu den Vorgaben der WE kann ich Bundesfreiwild nur zustimmen...
Dein Arzt schreiben den Wiedereingliederungsplan, der von der Telekom/Dienstherr entweder angenommen oder abgelehnt wird. Dort sind die genauen Zeiten aufgeführt und es können auch Einschränkungen mitgegeben werden.
Wenn dort drauf steht, dass die Fahrtzeit max. 45 Min. sein soll, dann muss/sollte sich die Telekom daran halten. Wenn die Fahrtzeit höher ist, dann musst du zum Arzt gehen bzw. der Telekom mitteilen, dasss unter diesen Bedingungen die st. WE nicht stattfinden kann. Dann bist du rechtlich abgesichert...

Wenn du bestimmte Tätigkeiten nicht machten kannst, dann sollte das auch auf dem Plan stehen...

Jeder normale AG bietet dem Mitarbeiter natürlich eine st. WE in dem Betrieb an, bei dem später auch übergangslos eine Tätigkeit durchgeführt werden kann - aber die Telekom ist ja kein normaler Betrieb.
Du kannst versichert sein, dass ersten die Stelle für die st. WE nichts mit deiner zukünftigen Tätigkeit zu tun haben wird und zweitens, dass zwischen st. WE und neuer Stelle eine sehr lange Zeit liegen wird.
Alleine schon aus der Tatsache, dass durch deine Zuweisung ohne Sofortvollzug, vermutlich eine gerichtliche Auseinandersetzung folgen wird...oder es aber zu einer neuen Zuweisung kommt, die dann auch wieder gerichtlich überprüft werden muss.

Wenn die Telekom aber mal eine Stelle aussuchen würde, die den Gutachten entspricht, dann kann man dort auch eine st. WE machen und dann zeitgleich eine Zuweisung umsetzen...aber das ist glaube ich, zu viel verlangt...
Denn hier arbeiten verschiedene Bereiche zusammen bzw. sollten zusammen arbeiten - zum Wohle des/der Mitarbeiter/in...

Aber ihr könnt glauben, dass im Hintergrund vermutlich wieder an einer sinnlosen und rechtswidrigen Zuweisung "gebastelt" wird - das ist absehbar...
Inselgrenzer
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Inselgrenzer »

Also ich war über ein Jahr DU/krank.
Danach zum Amtsarzt.......Wiedereingliederung , aber......fehlerbehaftet !

Es wurde durch den AA keine stufenweise Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell "beantragt.
Die Wiedereingliederung ging schief......Abbruch......2. Amtsarzttermin........
Neue Wiedereingleiderung dann mit stufenweiser Phase ( zwei Wochen 3 Stunden, zwei Wochen 4 Stunden ).
Soweit okay, aber......
Waffenträgereigenschaft ist durch die Krankheit weggefallen, ebenfalls Schicht und Außendienst.
WAr über 30 Jahre im Außendienst .
Die Aufgaben zwischen Innnen und Außendienst sind grundverschieden......also eine ganz andere Materie.
Inzwischen bin ich den SB "gleichgestellt ", eine Anhebung ist in Arbeit.

Der neue Dienstort ist 80 km entfernt und Arbeit hat man für mich hier ......trotz Dienstpostens ........nicht :-(

Die Wiedereingliederung ist inzwischen abgeschlossen , aber geändert hat sich nichts.
Mein Arbeitgeber ist weder die DTAG, die Post noch die Bahn.....
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Bundesfreiwild
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Bundesfreiwild »

In Anbetracht der Situation, dass in eine völlig neue Aufgabe WÄHREND der WE eingearbeitet werden soll (was meiner persönlichen Meinung überhaupt nicht geht), könnte man als Lösung suchen, dass der Arzt, der die WE betreut, einen entsprechend zeitlich gestreckten WE-Plan aufstellt, der eben die höhere Belastung durch ein komplett neues Arbeitsgebiet würdigt.

Er kann dies ja genau damit begründen, wenn er die WE über eine deutlich längere Zeit als üblich ansetzt und die tägliche Stundenzahl nur sehr langsam anhebt, so dass der Kollege eben nicht zu viel auf einmal während seiner Gesundheits/WE-Phase am Hals hat.

Die körperliche Belastung, nach längerer und ggfs. auch schwerer Krankheit und dadurch auch Defiziten in der körperlichen Fitness, muss man ganz klar damit rechnen, dass die WE länger dauert, wenn auch noch komplett neue Arbeitsinhalte verinnerlicht werden müssen, der Grips also doppelt so viel belastet wird, als in einer "normalen" WE, wenn man nur wieder in sein altes, bekanntes Arbeitsfeld einsteigt und es rein um die stufenweise körperliche Belastungssteigerung geht.

Also ab zum Arzt, WE-Plan anpassen lassen.
Kater-Mikesch
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Re: Wiedereingliederung - wo?

Beitrag von Kater-Mikesch »

der behandelnde Arzt bestimmt die Vorgaben für die st. WE...dies st. WE mit mit einem Wiedereingliederungsplan beim AG beantragt.
Bei Schwerbehinderten kann dieser die st. WE verlangen...
Auf diesem WE-Plan sind auch z. B. nicht durchzuführende Tätigkeiten aufzulisten - dann muss der AG diesen Plan genehmigen...oder halt ablehnen...

Also die Länge insgesamt (von 6 Wochen bis zu 6 Monaten) und die Intervalle (2 Wochen 2 Stunden, dann 2 Wochen 3 Stunden, dann 2 Wochen 4 Stunden usw.).
Dies steht so nicht im Gesetz, aber in der Kommentierung z. B. bei Luchterhand/Knittel die Kommentieren Nr. 34 zu § 28 SGB IX.

Wenn die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, dann besteht u. a. ein Recht auf eine anderweitige Beschäftigung - also die st. WE braucht dann
nicht auf dem urspr. Arbeitsplatz durchgeführt zu werden - das muss man sich aber im Zweifelsfall mit dem AG auseinandersetzen.

Der Ablauf kann auch geändert werden, wenn z. b. die Stufenschritte zu schnell waren - das aber immer im Einklang mit Arzt, AG und Betroffenem - nur zusammen geht
das...nicht einfach eigenmächtig abändern...
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