unbezahlte Freistellung während der Ausbildung

Forum für Beamte und Angestellte der Finanzämter.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Noob
Beiträge: 61
Registriert: 3. Aug 2011, 10:21
Behörde:

unbezahlte Freistellung während der Ausbildung

Beitrag von Noob »

Guten Abend!

Ich habe eine Frage...vorerst folgende Situation:

Momentan befinde ich mich noch im Vorbereitungsdienst (Baden-Württemberg). Die schriftliche Prüfung habe ich abgelegt. Habe nur noch im September die mündliche Prüfung und dann bin ich fertig! Heute bat mich mein ehemaliger Chef, ihn dringend anzurufen.

Nun hat er mir eine Position angeboten, bei welcher ich als kaufmännischer Leiter eingearbeitet und anschließend eingesetzt werden soll. Zuvor habe ich einen kaufmännischen Beruf erlernt und ihn unter anderem bei ihm ausgeübt...

Allerdings sucht er jemanden, den er innerhalb der nächsten 4 Wochen einstellen kann. Meine Ausbildung geht aber noch bis zum 15. September. Ehrlich gesagt wäre ich an dieser Stelle interessiert (zwecks Gehalt, ich würde wieder in Wohnortnähe arbeiten usw.), aber jetzt kurz vor Ende die Ausbildung abbrechen?? NÖ!! Wozu dann bitte die 2 Jahre?

Daher meine Frage: Gibt es an sich die Möglichkeit, sich vom Dienstherren für die restliche Monate bis September unbezahlt freistellen zu lassen und im September noch die mündliche Prüfung abzulegen? Klar, das müsste ich dann an meinem Amt klären. Aber ist sowas überhaupt möglich?
Noob
Beiträge: 61
Registriert: 3. Aug 2011, 10:21
Behörde:

Re: unbezahlte Freistellung während der Ausbildung

Beitrag von Noob »

Ach ja, ich mache den mittleren Dienst. Falls das ein Unterschied machen sollte.

Liebe Grüße
tollpatschkoenigin
Beiträge: 76
Registriert: 24. Sep 2012, 11:32
Behörde:

Re: unbezahlte Freistellung während der Ausbildung

Beitrag von tollpatschkoenigin »

Klar, du kannst doch jederzeit kündigen.
Ich sehe da kein Problem. Nur gibt es dann eben kein Zurück mehr.
Anwaerter
Beiträge: 198
Registriert: 26. Sep 2012, 20:12
Behörde:

Re: unbezahlte Freistellung während der Ausbildung

Beitrag von Anwaerter »

Soweit ich weiß ist eine Freistellung während der Ausbildung kaum möglich. (Nur bei Schwangerschaft, glaube ich) Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege.
Frag den Personalrat, ob so etwas geht.

Sonnst musst du dich entscheiden, was du lieber machen möchtest.
Du weißt ja selbst am besten, wie hoch deine Chancen sind als Beamter auf Probe übernommen zu werden. Vermutlich kannst du dir ja auch schon ausmalen, wie danach deine Chancen auf Lebenszeit übernommen zu werden sind.

Wenn das einigermaßen gut aussieht und dir die Tätigkeit am Finanzamt nicht total sauer aufstößt, würde ich da bleiben. Die nächsten Jahre wird es auf Grund des demographischen Wandels zwar gut auf dem Arbeitsmarkt aussehen, aber in 10 Jahren kann sich das ja wieder ändern.
Mir ist auch klar, dass die Tätigkeit in der Finanzverwaltung von den Behörden eine der am wenigsten Begehrte ist, aber du hast zumindest die gleiche Absicherung wie in den anderen auch, und kannst dich von dir aus umentscheiden wenn es da mal gar nicht mehr passt. :wink:

lg
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Noob
Beiträge: 61
Registriert: 3. Aug 2011, 10:21
Behörde:

Re: unbezahlte Freistellung während der Ausbildung

Beitrag von Noob »

Danke für die Antworten!

Tatsächlich hat es bei uns schon so ein Fall gegeben, bei welchem der Anwärter noch vor der mündlichen Prüfung freigestellt wurde und beim anderen Arbeitsplatz anfing. Dennoch ging er dann zur mündlichen Prüfung und hatte so seine Ausbildung noch abgeschlossen, obwohl er zuvor schon woanders tätig war. Aber ich lass es bleiben...

Das jetzt so durchzubekommen ist es mir gerade nicht wert. Und abbrechen werde ich sicher nicht! Ich habe von Kollegen erfahren, dass der Chef gerade sogar den langjährigen Mitarbeitern vorwirft, sie würden den Betrieb ruinieren und er würde sich andere Leute suchen, die deren Job richtig machen. Daraus schließe ich, so dringend wie er mich gerade haben möchte, genauso schnell kann ich wieder entlassen werden...kaufmännischer Leiter hin oder her, das Risiko, im Endeffekt gar nichts zu haben, ist mir in dem Fall doch zu groß. Schon damals machte ich stets Überstunden in der Firma (weder ausbezahlt, noch werden dort Zeitkonten geführt!). Wenn ich dort kaufm. Leiter wäre, würde ich mal mit einer Arbeitswoche von 45 bis 50 Stunden rechnen (auch wenn laut Arbeitsvertrag 40 Stunden).

Was mich zusätzlich stutzig macht: kaufmännische Leiter sind eigentlich studiert oder haben den Betriebswirt gemacht. Ich habe weder noch! Lässt mich vermuten, dass er sich jemanden sucht, den er dann aufgrund "eigentlich fehlender" Qualifikation unterbezahlen kann oder sowas.

Fazit: Ich bleibe beim Amt :) was die Zukunft bringt, mal schauen. Klar ist die freie Wirtschaft immer mit einem Risiko verbunden, in diesem Fall aber dann doch etwas zu sehr!
Anwaerter
Beiträge: 198
Registriert: 26. Sep 2012, 20:12
Behörde:

Re: unbezahlte Freistellung während der Ausbildung

Beitrag von Anwaerter »

Hallo Noob,

ich vermute mal echt, dass die nächsten Jahre die Situation am Arbeitsmarkt gut sein wird. Frag einfach jemanden, der einer Schweigepflicht unerledigt und sich auskennt, wie das ist mit der Freistellung. Ab wann das problemlos geht, ohne den Beamtenstatus zu verlieren.

(Finanz) Beamten Jobs sind halt geistig sehr fordern, und man bekommt wenig dafür, aber man ist abgesichert. :)

LG
Anwaerter
Es hört sich nicht so schlimm an, wie es ist!
Antworten